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Alibianzeigen und sonstige Besonderheiten rund um Ihre Bewerbung – empfehlenswerte Information

Unter Alibianzeigen oder Pro-forma-Anzeigen versteht man Stellenanzeigen von privaten lind öffentlichen Arbeitgebern, die aufgrund interner Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gehalten sind, frei werdende Positionen auch extern auszuschreiben. Solche Anzeigen erkennt man manchmal, aber nicht immer, an den relativ- kurzen Ausschreibungsfristen. Wenn Sie z. B. in der Wochenendausgabe vom 1. März 2002 in einer Zeitung eine Stellenanzeige entdecken, in der gesagt wird, dass die Bewerbungsfrist bis zum 7. März 2002 läuft, dann dürfen Sie davon ausgehen, dass es sich dabei um eine Pro-forma-Anzeige handelt. Denn diese kurze Bewerbungsfrist fällt nicht nur aus dem üblichen Rahmen, sondern benachteiligt auch alle Bewerber, die z.B. am Wochenende einen Kurzurlaub gemacht haben und die Zeitung erst am 4. oder 5. März 2002 zu lesen bekommen. Während Stellenanzeigen von privaten Arbeitgebern üblicherweise keine Bewerbungsfrist enthalten, findet man diese bei Stellenanzeigen von öffentlichen Arbeitgebern (Behörden, Ministerien, Bundesämtern, Körperschaften des öffentlichen Rechts usw.) sehr oft.

Man kann sich auch manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass gerade in Bezug auf hoch qualifizierte Positionen in der öffentlichen Verwaltung Alibianzeigen geschaltet werden, z. B. wenn ein leitender Regierungsdirektor oder ein hauptamtlicher Bürgermeister gesucht wird. Denn es ist bei Kenntnis der gängigen Praxis bei solchen Stellenbesetzungen kaum anzunehmen, dass keine Kandidaten vorhanden sind. Damit soll nicht gesagt werden, dass externe Bewerber keine Chance hätten und die Anzeigenkosten hinausgeworfenes Geld seien, nur lehrt uns die Praxis, dass leitende Positionen im öffentlichen Dienst oft von langer Hand, mit oder ohne politischen Einfluss, bereits besetzungsmäßig „vorbereitet“ sind. Bei einem Bürgermeisteramt, das sei auch noch gesagt, sind zudem die Parteien vorschlagsberechtigt und haben naturgemäß auch ein Interesse an der qualifizier-ten Besetzung der Position.

Sonstige Besonderheiten
Schließlich ist hinsichtlich der Stellenanzeige des Arbeitgebers noch auf einige Kleinigkeiten einzugehen, die aber nicht unwichtig sind und die Sie daher zu deuten wissen sollten. Zunächst zum Eintrittstermin.

Eintrittsdatum
In Stellenanzeigen ist entweder gar kein Eintrittsdatum angegeben, ein ungefähres oder ein sehr genaues. Das wird leider immer wieder überlesen und kann leicht zu vermeidbaren Bewerberfehlern führen. Dazu ein Beispiel:

Ein Arbeitgeber in Bremen suchte sehr rechtzeitig mit Blick auf möglicherweise lange Kündigungsfristen als Nachfolger/in für die jetzige Stelleninhaberin, die zum Sommer 2002 in den Ruhestand gehen wird, eine versierte Fachkraft zum 1.1.2002, damit eine qualifizierte Einarbeitung sichergestellt ist. Darauf bewarb sich aus einer anderen Stadt eine junge Frau, die in ihrem Anschreiben mitteilte: „Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich bereits zum 1.7.2001 einstellen könnten, weil ich mein Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt kündigen und zu meinem Freund nach Bremen ziehen möchte.“

Solches Ansinnen ist realitätsfremd und hat von vornherein keine Aussicht auf Erfolg. Beachten Sie also die gewünschten Eintrittsdaten in den Stellenanzeigen, und nehmen Sie im Anschreiben darauf Bezug. Wenn es heißt „Wir suchen frühestmöglich“ oder „zum nächstmöglichen Termin“ oder „demnächst“, dann sind das alles Indizien dafür, dass der Arbeitgeber auch Ihre möglichen Kündigungsfristen im Auge hat. Sie sollten dann im Anschreiben darauf eingehen. Besonders übrigens auch dann, wenn um eine genaue Angabe Ihres Eintrittstermins explizit gebeten wird. Das wird leider immer wieder vergessen und kann Ihnen als Bewerber durchaus Nachteile bringen. Denn während bei anderen Bewerbern klare Angaben zum Eintrittstermin vorliegen, könnte der Personalchef darüber verärgert sein, dass er einigen Bewerbern nachrechnen oder überlegen muss, ab wann diese anfangen könnten. Wird in der Anzeige gesagt „Wir suchen ab sofort…“, dann heißt das, dass Sie auch ab sofort bereit sein müssen. Haben Sie dagegen längere Kündigungsfristen einzuhalten, wird der Arbeitgeber für Ihre Bewerbung keine Verwendung haben.

„Sofort“ kann aber auch bedeuten: „je schneller, desto besser“. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Kündigungsfristen und Lösungsmöglichkeiten prüfen, bevor Sie sich bewerben. Zum Beispiel könnten Sie, wenn Sie ohnehin das Unternehmen wechseln wollen, vorsichtig beim Personalchef vorfühlen, ob Sie einvernehmlich früher aus dem Arbeitsverhältnis herauskommen, jedoch nur, wenn Sie sicher sein können, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. Wenn Sie dagegen eine nicht allzu lange Kündigungsfrist einhalten müssen, dann schreiben Sie z. B.: „Wie ich gelesen habe, suchen Sie per sofort eine Buchhalterin. Obwohl ich an der Position sehr interessiert bin, muss ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Deshalb hoffe ich sehr, dass Sie meine Bewerbung auch unter diesem Aspekt berücksichtigen können.“ Schließlich: „Sofort“ kann auch bedeuten, dass jemand in der suchenden Firma fristlos entlassen worden ist und man jetzt rasch Ersatz sucht. Fragen Sie deshalb in jedem Fall bei einem etwaigen Gespräch, warum die Position frei wurde.

Schwerbehinderte
In vielen Anzeigen findet man den Satz: „Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt“. Dass das in der Praxis nicht oder nicht immer so ist, weiß man inzwischen. Dieser Satz hat seinen Grund in der gesetzlichen Regelung des Schwerbehindertengesetzes, wonach Schwerbehinderte vorrangig einzustellen sind. Als Betroffener sollten Sie auf den Satz jedoch kurz eingehen und z. B. schreiben: „Aufgrund einer länger zurückliegenden Operation bin ich zu 50% schwer behindert, jedoch in meiner Leistungsfähigkeit – wie Sie auch den Zeugnissen entnehmen können – nicht eingeschränkt. Ich hoffe sehr, dass dieser Umstand kein Hinderungsgrund für Sie ist, meine Bewerbung weiterzuverfolgen.“

Die Jobbörsen im Internet
Das Internet bietet nicht nur EDV-Spezialisten eine Vielzahl von Stellenangeboten, auf die bequem vom eigenen Schreibtisch zugegriffen werden kann. Für die Einschätzung der Anzeigen im Netz gilt das Gleiche wie für die Zeitungsanzeige. Wie Sie sich im Internet zurechtfinden und welche technischen Voraussetzungen erforderlich sind

Wichtig:
∙ Einer der häufigsten, dabei am leichtesten vermeidbaren Bewerberfehler ist, dass die Stellenanzeigen der Arbeitgeber nicht richtig gelesen werden. Wenn Sie sie nicht in allen wesentlichen Punkten erfüllen, ist Ihre Bewerbung zwecklos.
∙ Seien Sie vorsichtig bei Chiffre-Anzeigen!
∙ Vermeiden Sie Zuschriften auf Alibi-Anzeigen!
∙ Und lassen Sie die Finger von Lockvogel-Anzeigen!
∙ Nutzen Sie die Möglichkeiten des Internets!