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Anlage in fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung stellt auf den Todes- und Erlebensfall ab. Bei ihr werden die Sparanteile der Beiträge in einem Sondervermögen (Fonds) der Versicherungsgesellschaft angelegt. Die Zusammensetzung dieses Sondervermögens erfolgt (durch das Fondsmanagement) nach den angestrebten Gewinnchancen und damit zwangsläufig nach dem damit verbundenen Risiko. So können die einschlägigen Sondervermögen als Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds oder als gemischte Fonds angelegt werden.

Bietet das Versicherungsunternehmen wahlweise mehrere Fonds an, so eröffnet sich damit für den Versicherungsnehmer in der Regel die Möglichkeit, während der Laufzeit seines Vertrages den Fonds beliebig oft zu wechseln (Fonds-Switchen).

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist im Normalfall wie folgt gestaltet: Der Versicherungsnehmer zahlt Beiträge in gleichbleibender Höhe. Die Anzahl der Fondsanteile, die diesem nach dem Sparanteil derselben gutgeschrieben werden, richtet sich nach der Kursentwicklung der den Fonds bildenden Wertpapiere. Nach Ende der (Versicherungs-)Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer die erworbenen Fondsanteile oder den börsenmäßigen Gegenwert. Im Todesfall kommt normalerweise eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme zur Auszahlung. Übersteigt zum Zeitpunkt des Todes der Wert der bis dahin erworbenen Fondsanteile diese (für den Todesfall vereinbarte) Mindestsumme, so wird diese entsprechend erhöht.

Eine Sonderform der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die indexgebundene Lebensversicherung, die an einen Wertpapierindex, in Deutschland beispielsweise an den Deutschen Aktienindex (DAX) gebunden ist.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist in der Mehrzahl der Fälle weniger attraktiv. Die Rendite wird durch die meist hohen (zwischen 6 u. 18 v.H. der Prämie!) und durchweg undurchsichtig gehaltenen Kosten stark geschmälert. Der Versicherungsnehmer hat keinerlei Möglichkeit, von den stillen Reserven seines Kapitalvermögens zu profitieren.

Interessanter als eine fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Fondssparplan mit separater, ergänzender Risikolebensversicherung bei einem Discountbroker oder einer Fondsgesellschaft.

Lebensversicherung auf verbundene Leben
Bei der Lebensversicherung auf verbundene Leben ist das Todesfallrisiko von zwei oder mehr Personen in einem Vertrag zusammen erfasst. Am weitesten verbreitet ist die Lebensversicherung auf verbundene Leben in der Form der gemischten Kapitalversicherung auf zwei Leben. Bei dieser Versicherungsform wird die Versicherungssumme in der Regel beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens jedoch am Ende der Laufzeit, fällig. Die Versicherung läuft aus, sobald einer der beiden Versicherten stirbt. Sterben beide Versicherten gleichzeitig (z. B. durch gemeinsamen Unfall), muss die Versicherungssumme nur einmal gezahlt werden.