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Arbeitsplatzschutz, Arbeitsproduktivität und Arbeitspsychologie – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeitsplatzschutz
nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz von 1957 darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Zustellung des Einberufungsbescheids bis zur Beendigung des Grundwehrdiensts sowie einer Wehrübung oder überhaupt wegen des Wehrdiensts nicht kündigen. Dies gilt auch für den Zivildienst.

Arbeitsproduktivität
Maßstab für die volkswirtschaftliche oder betriebswirtschaftliche Wirksamkeit des Produktionsfaktors Arbeit. Arbeitseinsatz und Produktionsergebnis werden dabei ins Verhältnis gesetzt. Die gesamtwirtschaftliche A. ist der Produktionswert (gemessen z.B. am realen Bruttoinlandsprodukt oder an der realen Bruttowertschöpfung) je Erwerbstätigen oder je Erwerbstätigenstunde (Stundenproduktivität). Diese Größe wird in der Lohnpolitik als Orientierungshilfe herangezogen und dient auch als Maßstab für die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes.

Arbeitspsychologie
Bereich der angewandten Psychologie, der die Bedingungen menschlicher Arbeitsleistung erforscht, um sie optimal zu organisieren. Erforscht werden u.a. Umgebungseinflüsse, Arbeitszeitfolgen, Monotoniewirkung, Ursachen von Arbeitsunfällen und die Motivation zur Arbeit. Untersuchungsgegenstände der Betriebspsychologie sind v. a. Gruppenbeziehungen sowie das Betriebs- und Sozialklima.