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Arbeitsproben zu Ihrer Bewerbung sind nicht immer notwendig – weitere Tipps und Tricks

Eines Tages ging in der Personalabteilung ein Paket ein. Inhalt: eine Bewerbungsmappe, drei Bücher, rund zwanzig Broschüren und zwei zusammengefaltete Plakate. Eine junge Frau hatte sich als Grafikerin beworben und Dokumente ihrer bisherigen Arbeiten beigefügt. In der Stellenanzeige hatte jedoch gestanden: „Wir erbitten Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, Arbeitsproben bitte nur auf besondere Anforderung.“ Arbeitsproben sind nur in bestimmten Berufsfeldern bei einer Bewerbung erforderlich. Zum Beispiel im grafischen oder herstellerischen Bereich, im Verlagsbereich, bei Werbeagenturen oder in Medienunternehmen (Radio, Fernsehen, Filmbranche). Im Regelfall werden solche Arbeitsproben zum Vorstellungsgespräch mitgebracht, nur in Ausnahmefällen werden sie bereits in der Stellenanzeige ausdrücklieh erbeten. Der Hintergrund ist, dass die Dokumente zunächst einmal die verwaltungstechnische Arbeit der Personalabteilung erschweren.

Außerdem besteht immer auch die Gefahr, dass die Unterlagen beim Versand abhanden kommen oder beschädigt werden könnten. Schicken Sie Arbeitsproben also nur, wenn sie ausdrücklich erbeten wurden, oder signalisieren Sie in Ihrem Anschreiben, dass Sie sie gern zu einem Vorstellungsgespräch mitbringen. Sind keine Arbeitsproben erbeten, können Sie dennoch durch zwei oder drei beigefügte Exponate Aufmerksamkeit erregen. Wählen Sie Beispiele, die im Format zur übrigen Bewerbung passen, also DIN A4, eventuell verkleinert und jedenfalls farbkopiert. Schreiben Sie ein paar freundliche Zeilen dazu, etwa: „Ich hoffe, dass dieser kurze Eindruck geeignet ist, Ihr Interesse an weiteren Arbeitsproben zu wecken.“ Wenn Sie z.B. darauf spezialisiert sind, Ausstellungsstände zu konzipieren und zu realisieren, dann können Sie durchaus einige erfolgreiche Beispiele im Anhang Ihrer Bewerbung bringen, entweder als Farbkopie von Fotos oder als Kopie von Skizzen. Die Originale sollten Sie bei sich behalten und allenfalls zu einem Gespräch mitbringen.

Wenn Sie sich im Bereich Radio/Fernsehen bewerben und in der Anzeige Proben in Form von Videos (Schwerpunkt: persönliche Darstellung) oder Tonkassetten (Schwerpunkt: sprachliche Darstellung) gefordert werden, dann müssen Sie auch darauf eingehen. Diese Proben sollten dann neben (!), nicht anstatt einer Bewerbungsmappe versandt werden. Solche Proben müssen professionell gemacht sein und aus nachweisbarer Berufstätigkeit stammen. Wenn also ein Privatradiosender einen versierten Rundfunkmoderator sucht und als Arbeitsprobe eine Kassette aus der bisherigen Berufsarbeit erbittet, dann dürfen Sie keine Kassette senden, die Sie selbst erstellt haben, nur weil Sie glauben, eine wunderbare Rundfunkstimme zu haben. Schließlich: Wenn Sie Arbeitsproben zu einem Vorstellungsgespräch mitbringen und der Arbeitgeber diese gerne eine Weile behalten möchte, dann bitten Sie nach geraumer Zeit um Rücksendung. Achten Sie bitte auch darauf, dass alle Ihre Arbeitsproben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift gekennzeichnet sind (Stempel an dezenter Stelle z.B.). Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Arbeitgeber Arbeitsproben nicht zurückgegeben, sondern ungefragt für sich verwertet haben.