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Arbeitszeugnis, Arbitrage und Armut und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeitszeugnis
vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Wunsch auszustellendes Zeugnis, auf das der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat (§630 BGB). Da das A. ein wichtiges Element der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz ist, soll es möglichst positiv formuliert sein. Das Zeugnis muss vollständig, klar, wahr und wohlwollend (selbst bei negativen Leistungen des Arbeitnehmers) formuliert sein. Fällt die Beurteilung zu positiv aus, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen des neuen Arbeitgebers. Gibt es Zweifel, muss ein sog. einfaches Zeugnis ausgestellt werden, wobei es allein im Ermessen des Arbeitgebers liegt, welche Formulierung er benutzt. Ein einfaches Zeugnis enthält Angaben zur Person des Arbeitnehmers und Informationen über Art und Dauer der Beschäftigung. Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers werden nicht bewertet. Daneben beurteilt das qualifizierte Zeugnis auch Leistung und Verhalten des Mitarbeiters.

Dabei enthält die Leistungsbeurteilung neben den fachlichen Fähigkeiten auch Aussagen über Arbeitsqualität, Kreativität, Belastbarkeit und Entscheidungskompetenz. Beim Verhalten des Arbeitnehmers werden Lernfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten beurteilt. Ein einfaches Zeugnis sollte innerhalb eines Tages, ein qualifiziertes Zeugnis nach zwei Wochen erstellt sein.

Arbitrage
die Ausnutzung von Kursdifferenzen für Wertpapiere. Aktien großer Unternehmen werden oft an mehreren Börsen notiert und gehandelt, oft sogar international. Werden für ein solches Wertpapier an zwei Börsen verschiedene Kurse notiert, so kann ein Wertpapierhändler die Aktien hier
zu einem niedrigeren Kurs kaufen und dort zum höheren Kurs wieder verkaufen.

Arglistige Täuschung: Tatbestand, der vorliegt, wenn eine Person durch falsche Angaben oder durch Verschweigen wesentlicher Tatbestände einen Vertrag abschließt. Die getäuschte Person kann den Vertrag anfechten (Anfechtungsfrist ein Jahr), sodass das Geschäft rückgängig gemacht wird. Ist ein Schaden eingetreten, dann hat der Verkäufer u.U. zusätzlich Schadenersatz zu leisten. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.

Armut
die wirtschaftliche Situation einer Person oder einer Gruppe von Menschen, in der diese nicht aus eigener Kraft einen als angemessen bezeichneten Lebensunterhalt bestreiten kann (objektive Armut) oder ihre materielle Lage selbst als Mangel empfindet (subjektive Armut). Welcher Lebensunterhalt jeweils als angemessen betrachtet wird, verändert sich mit der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Situation der Gesellschaft. Als absolute Armut gilt eine Mangelsituation, in der die physische Existenz von Menschen unmittelbar oder mittelbar bedroht ist. 2003 wurde die Zahl der Menschen, die von weniger als einem Dollar pro Tag leben mussten, auf weltweit mehr als 1,2 Mrd. geschätzt. Bei relativer Armut ist zwar das physische Existenzminimum gesichert, aber das soziokulturelle Existenzminimum wird deutlich unterschritten. Das Aufstellen objektiver Armutsparameter von überregionaler oder überzeitlicher Geltung ist problematisch. Gegenwärtig wird A. besonders als Problem der Entwicklungsländer begriffen.

Aber auch in führenden Industriestaaten sind seit Mitte der 1970er-Jahre z.B. Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Senioren, Obdachlose, Suchtkranke von A. betroffen. Dieser neuen Armut kann nur durch komplexe wirtschaftliche, sozialpolitische, erzieherische und fürsorgerische Maßnahmen begegnet werden. Dem Schutz vor A. dient z. B. die Sozialhilfe, mit der ein wirtschaftlich-soziales Existenzminimum gesichert werden soll. Im April 2001 legte die Bundesregierung ihren ersten Armuts- und Reichtumsbericht vor. Nach dessen Daten waren 1998 je nach Definition in den westlichen Bundesländern 3,9 bis 11,9 Mio. Menschen einkommensarm, in den östlichen 0,5 bis 1,8 Mio. Sie kamen nur auf 60 bzw. 50% des Durchschnittseinkommens. Das größte Sozialhilferisiko haben allein erziehende Mütter.

Ein Wesensmerkmal von A. ist, dass sie den Zustand der Betroffenen so stark beeinträchtigt, dass diese i. d. R. in der A. gefangen bleiben. Ein Beispiel für einen solchen Teufelskreis: Ein Armer kann nur wenig kaufen, hat also zu wenig Nahrung, was zu einem schlechten All-gemeinzustand führt, der häufig Krankheiten nach sich zieht, die die Leistungsfähigkeit weiter beeinträchtigten und damit die Produktivität der Person. Diese wird also immer weniger verdienen können und die Kaufkraft sinkt weiter.

Armut