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Aushilfe, Auskunftei, Auskunftsrecht und Ausländische Arbeitnehmer – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Aushilfe
auf Basis eines Stundenlohns befristet eingestellter Arbeitnehmer bei Ausfall eines anderen Mitarbeiters oder zur Überbrückung bei besonderem Arbeitsanfall, z.B. als Kellner in einem Ausflugslokal.

Auskunftei
Unternehmen, das gewerbsmäßig Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse Dritter, insbesondere über die Kreditwürdigkeit sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen erteilt. Eine bekannte A. ist die SCHUFA®.

Auskunftsrecht
das Recht des Aktionärs auf Auskunft über rechtliche und geschäftliche Vorgänge der AG in der Hauptversammlung. Der Vorstand ist den Aktionären gegenüber rechenschaftspflichtig, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Ein
Auskunftsverweigerungsrecht gibt es nur in Ausnahmen (z.B. Betriebsgeheimnisse).

Ausländische Arbeitnehmer (Gastarbeitnehmer, Gastarbeiter)
Erwerbspersonen, die (vorübergehend) in einem Land arbeiten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. In Deutschland genießen Bürger der EU Freizügigkeit, während Arbeitnehmer aus anderen Staaten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigen. Asylbewerber erhalten erst nach mehljährigen Wartezeiten eine Arbeitserlaubnis. A.A. sind überwiegend im verarbeitenden Gewerbe, im Baugewerbe sowie im Dienstleistungsgewerbe tätig. Innerhalb dieser Sektoren konzentrieren sie sich in Wirtschaftszweigen mit schwerer körperlicher Arbeit bei ungünstigen Arbeitsbedingungen (Fließbandproduktion, Schwerindustrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Gebäude- und Straßen-reinigung, Abfallbeseitigung). Eine Ausnahme stellt die IT-Branche dar mit ihrem enormen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Da dieser Bedarf in Deutschland vom einheimischen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann, wurde seit 2000 eine sog. Green Card, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Computerspezialisten, eingeführt.