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BaFin, Bkarta und BKN – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BaFin bundesunmittelbare Anstalt im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen mit Sitz in Bonn und Frankfurt a. M. Die am 1. Mai 2002 gegründete BaFin bündelt in einer Dienststelle die Aufgaben der aufgelösten Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAK), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe). Die Zusammenlegung wurde vorgenommen, da es in den früher stärker getrennten Bereichen Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen zu Überschneidungen und Konzernbildungen gekommen war und somit die effektive Kontrolle der Bereiche durch drei unabhängige Behörden nicht mehr gewährleistet werden konnte. Die etwa 1000 Mitarbeiter der BaFin kontrollieren rd. 2 700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleister und 700 Versicherungsunternehmen. Gesetzliche Grundlagen im Bankenbereich sind u.a. das Kreditwesengesetz und die Regelungen der Bankenaufsicht. Versicherungsnehmer können sich mit Beschwerden an das BaFin wenden, das
das entsprechende Versicherungsunternehmen anschreibt und um eine Stellungnahme bittet. Beim Wertpapierhandel verfolgt BaFin u.a. Spuren, die auf Insiderhandel schließen lassen. bafin*de

Bundeskartellamt
Bkarta nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Sitz in Bonn. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Bkarta ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 1. 1. 1958. Das Bkarta ist zuständig für den Schutz des Wettbewerbs und für die Wettbewerbspolitik.bundeskartellamt*de

Bundesknappschaft
BKN Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung der Bergleute; 1969 durch Zusammenlegung der bestehenden sieben Knappschaften entstanden. In der knappschaftlichen Krankenversicherung gibt es keine Versicherungsfreiheit höher verdienender Arbeitnehmer.