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Bedrohliche Schieflage im Fall mit WestLB

Die Bank hatte 2003 eine bedrohliche Schieflage erreicht. Aus dubiosen Finanzgeschäften mussten allein 2002 Verluste von 1,7 Milliarden Euro verkraftet werden. Die Zeche zahlten auch die Mitarbeiter: 3000 Arbeitsplätze sollten gestrichen werden. Auf Sengera folgte zunächst Johannes Ringel als Interimschef.
Am 1. Januar 2004 übernahm dann Dr. Thomas Fischer das Ruder. Ein Mann mit einer eigenwilligen Karriere. Zweimal bereits hatte der Amateurboxer, der auch edle Sportwagen schätzt, die Deutsche Bank verlassen – jeweils im Krach. 2002 schmiss er sogar seinen Vorstandsjob hin, weil nicht er, sondern Josef Ackermann den Zuschlag für den Vorstandsvorsitz bekommen hatte. Fischer war bei der Deutschen Bank auch für das Risikomanagement und die Risikokontrolle zuständig. Schon deshalb schien er eine Idealbesetzung für die neu gegründete WestLB AG.
Fischer räumte auf. Alle faulen Geschäfte wurden zusammengekehrt und die Risikovorsorgen erhöht. Die Verluste des Jahres 2003 stiegen auf ungeheure 2,32 Milliarden Euro. Die Bank brauchte zusätzliches Kapital von 1,5 Milliarden Euro, um die Talfahrt überleben zu können.

Neben seinen Sanierungsarbeiten, zu denen in erster Linie gehörte, die Verlustquellen zu stopfen und die Bank wieder zur Rentabilität zu steuern, musste Fischer mit der EU-Kommission in den Clinch gehen.
Die WestLB drohte der Europäischen Kommission wegen neuer Differenzen über das Beihilfeverfahren gegen die Bank mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGEI). Die Kommission hatte den fünf Landesbanken WestLB, NordLB, BayernLB, HSH Nordbank, Berliner Landesbank und Helaba harte Auflagen für die Rückzahlung der unerlaubten Beihilfen an die Bundesländer und für die Wiederaufstockung des Kapitals gemacht. Rund 4 Milliarden Euro sollten die Banken, die WestLB allein rund 1,4 Milliarden Euro, zurückzahlen. Die Pläne der Banken sahen vor, die Beihilfen zwar zurückzuzahlen, sich aber das Geld von ihren Eigentümern als Kapitalerhöhung wieder zurückgeben zu lassen.

Die Kommission verlangte jedoch einen deutlichen zeitlichen Abstand zwischen Rückzahlung der Beihilfen und der Aufstockung des Kapitals, außerdem müsste die Reinvestition deutlich kleiner ausfallen als die Rückzahlung, und an der Kapitalerhöhung sollten auch private Investoren beteiligt werden.
Gegen dieses Konditionendiktat, das zu einer deutlichen Benachteiligung der ehemaligen Landesbanken gegenüber den privaten Geschäftsbanken geführt hätte, zog die WestLB vor Gericht.