Home » Wirtschaftslexikon » A B C » Bestandskonto, Bestimmungskauf und Bestimmungslandprinzip – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bestandskonto, Bestimmungskauf und Bestimmungslandprinzip – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bestandskonto
ein Sachkonto, das die Bestände der Eröffnungsbilanz übernimmt und bei dem der Buchbestand mit dem Inventurbestand übereinstimmt. Es gibt sowohl aktive B. (Vermögenskonten) als auch passive B. (Eigen- und Fremdkapitalkonten), die über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen werden.

Bestimmungskauf (Spezifikationskauf)
Handelskauf, bei dem der Käufer nach Vertragsabschluss noch Form, Maß oder andere Merkmale der gekauften Sache näher bestimmen muss (§375 HGB). Durch den B. kann sich der Käufer den Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sichern, die Festlegung, z.B. der Form, kann später erfolgen.

Bestimmungslandprinzip
Wird die Umsatzsteuer nach dem B. erhoben, so wird die Ware beim Export zunächst entlastet, d. h., die Umsatzsteuer des Ursprungslands wird abgezogen und dann mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslands belastet. Die Europäische Kommission ist im Rahmen der Vollendung des Europäischen Binnenmarkts bemüht, bei den Umsatzsteuern zum Ursprungslandprinzip überzugehen. Beteiligung (Kapitalbeteiligung): das Eigentum von Anteilen an einem Unternehmen, z.B. in Form von Aktien einer AG oder Kommanditeinlagen in einer KG, zum Zweck einer langfristigen kapitalmäßigen Bindung. Anteile an Personengesellschaften stellen immer eine B. dar. Bei Kapitalgesellschaften gilt der Besitz von 25% des Grund- oder Stammkapitals als B.; eine B. von mehr als 25 % verschafft dem Eigentümer die Sperrminorität, um Satzungsänderungen des Unternehmens zu verhindern. B. unter 25% werden als Minderheitsbeteiligungen, über 50% als Mehrheitsbeteiligungen bezeichnet.