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Bezugsrecht – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Bezugsrecht
das Recht auf Erwerb junger Aktien, die bei der Erhöhung des Grundkapitals einer AG ausgegeben werden. Um einer Benachteiligung der Altaktionäre vorzubeugen, haben diese das Recht, bei einer Kapitalerhöhung den Teil neuer Aktien zu beziehen, der ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital entspricht. Eine mögliche Benachteiligung ergibt sich etwa durch die Reduzierung des Stimmrechtsanteils des Aktionärs. Hält der Aktionär z.B. 100 Aktien eines Unternehmens, das neue Aktien im Bezugsverhältnis 2:1 ausgibt, so reduziert ich sein Stimmrechtsanteil dadurch um ein Drittel. Aus diesem Grund hat der Aktionär das Recht, 50 neue Aktien zu beziehen. Das Bezugsverhältnis beschreibt das Verhältnis zwischen dem bisherigen Grundkapital der AG und dem Betrag der Kapitalerhöhung. Eine weitere Aufgabe des B. ist der Schutz vor einem Vermögensverlust, der durch die Ausgabe neuer Aktien entstehen kann.

Durch die Ausgabe weiterer Aktien zu einem niedrigeren Preis als die alten Aktien bildet sich insgesamt ein Mittelkurs, der unter dem Kurs der alten Aktien, aber über dem Neuemissionspreis liegt. Um diesen Verlust durch den Kursfall auszugleichen, erhält der Altaktionär das, um die Verluste durch die Gewinne zu kompensieren, die er bei dem Kauf junger Aktien erzielt. Wenn ein Anleger sein B. ohne eigenen Kapitaleinsatz ausüben will, kann er einen Teil der B. veräußern und mit dem so erzielten Erlös junge Aktien kaufen. Den idealen Split dieser Operation blanche genannten Taktik errechnet er mit einer Formel.
Beispiel: Führt eine AG eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 5:1 durch und hegt der Bezugskurs für die jungen Aktien bei 84 = €, der aktuelle Kurs bei 90 €, so ergibt sich ein mathematischer Wert des Bezugsrechts (MWBR) von 1 G.

Besitzt der Anleger 10 000 Aktien der AG, dann sollte er 1 976 B. veräußern, um 24 junge Aktien zu erwerben. d. R. wird für die Ausübung des B. eine Bezugsfrist von zwei Wochen eingeräumt, in der der Altaktionär durch den Kauf junger Aktien sein B. ausüben oder dieses Recht an der Börse verkaufen kann. Während der Bezugsfrist besteht ein Bezugsrechtehandel an der Börse.