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Bund der Steuerzahler, BdV und BA – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bund der Steuerzahler
private Einrichtung, die überparteilich und gemeinnützig die Interessen der Steuerzahler gegenüber dem Staat vertritt. Zu ihren Aufgaben zählt auch, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Verwaltung anzumahnen und Fälle öffentlicher Verschwendung aufzuzeigen. Sitz des B.d.S. ist Wiesbaden. steuerzahler*de

Bund der Versicherten
BdV gemeinnütziger, 1982 gegründeter Verein, der v.a. Verbraucheraufklärung für alle Fragen des Versicherungswesens betreibt, u.a. durch Information sowie Beratung durch Juristen und Versicherungsberater. Daneben führt der BdV Musterprozesse. bundderversicherten*de

Bundesagentur für Arbeit
BA die oberste Behörde der Arbeitsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Die Hauptaufgabe der BA nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches ist die Förderung der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Monatlich legt die BA einen Bericht zur Lage am Arbeitsmarkt vor. Die Leistungen der BA bestehen v. a. aus der Zahlung von Entgeltersatzleistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, den Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik sowie der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung (2002 z.T. privatisiert). Die Finanzierung der Leistungen der BA erfolgt durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung, wobei der Bund verpflichtet ist, ein aufgetretenes Defizit auszugleichen. Ferner gewährt die BA im Auftrag des Bundes als Familienkasse Kindergeld. Sie hat auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und im Rahmen des Schwerbehindertenrechts.
arbeitsagentur*de