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Allgemeine Ortskrankenkassen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeinverbindlichkeit – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Trauringe und Verlobungsringe mit -15% Rabat!Allgemeine Ortskrankenkassen AOK: wichtige Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie stehen als Primärkassen allen Versicherten unabhängig vom Einkommen offen. aok*de Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB Bedingungen, die in alle Versicherungsverträge einer Sparte aufgenommen werden, z.B. AVB für alle Haftpflichtversicherungen. Allgemeinverbindlichkeit die Einbeziehung bis dahin tarifungebundener Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Gültigkeit des Tarifvertrags. Diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Arbeitsbedingungen einer Branche erlässt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Ihre ...

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Berufsziele im Wandel – und alles darüber – Wirtschaftsbegriffe Liste

Berufsziele im Wandel Anders als bei früheren Generationen stehen Arbeit und Beruf bei der jungen Generation nicht mehr allein im Zentrum des Lebens, sondern bilden oft nur ein Mittel zum Zweck, um die zahlreichen Freizeitinteressen verwirklichen zu können. Die Arbeitgeber haben sich bei der Bewerbersuche mit einem gezielten Personalmarketing darauf eingestellt. Beim Recruiting (Mitarbeitersuche) wird daher zunächst auf den Spaßfaktor gesetzt, indem beispielsweise Arbeitsplatzmessen und andere Veranstaltungen mit Eventcharakter genutzt ...

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Ausbildungsversicherung, Ausbildungsvertrag und Ausfuhr – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Ausbildungsversicherung die Sicherstellung eines bestimmten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt. A. sind kleine Kapitallebensversicherungen, die zu Beginn der Ausbildung ausbezahlt werden. Ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag) ein Vertrag zwischen dem Ausbildenden, das ist derjenige, der einen Anderen zur Ausbildung einstellt, und dem Auszubildenden, also demjenigen, der ausgebildet werden möchte. Ausbilder ist dann der, der für die berufliche Ausbildung im Betrieb verantwortlich ist; das kann der Ausbildende selbst sein oder ein von ihm Beauftragter. ...

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Börse, Rechtliches und Institutionen – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Die Börse führt Kapitalgeber und Kapitalnehmer bei hoher Rechtssicherheit zusammen. Die Unternehmen erhalten Geld, die Anleger Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen oder Beteiligungspapieren wie Aktien. Da die Papiere als solches handelbar bleiben, erfüllt die Börse die wichtige Sekundärmarkt- bzw. Zirkulationsfunktion. Zu den jeweiligen Börsenhandelszeiten können bereits platzierte Effekten (Wertpapiere) verkauft bzw. gekauft werden. Börsen beschleunigen die Beweglichkeit des nationalen und internationalen Kapitals und unterstützen die Internationalisierung und Globalisierung der Weltwirtschaft. ...

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Abschluss und Abschöpfung und die Bedeutung davon

Abschluss Kurzbezeichnung für einen Geschäftsabschluss und für den Jahresabschluss. Dessen Prüfung, meist durch einen Wirtschaftsprüfer, heißt Abschlussprüfung. Abschöpfung eine Art Importabgabe auf landwirtschaftliche Produkte aus Drittstaaten. Durch das Erheben von A. an den Außengrenzen der EU werden die Importe um die Differenz zwischen den niedrigeren Weltmarktpreisen und den innerhalb der Gemeinschaft gültigen Agrarpreisen verteuert. A. sind also variable Zölle. Sie sichern den Landwirten im Rahmen der Agrarpolitik der EU hohe ...

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Arbeiter, Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen und Arbeitgeberhaftung – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeiter ein Arbeitnehmer, der im Gegensatz zum Angestellten überwiegend körperliche Arbeit in der Produktion verrichtet, Zeit- oder Leistungslohn bezieht und versicherungspflichtig in der Arbeiterrentenversicherung (LVA) ist. Die Tätigkeiten reichen vom ungelernten Arbeiter (Hilfsarbeiter) bis zum gelernten Arbeiter (Facharbeiter) mit abgeschlossener Berufsausbildung. Arbeitgeber alle Unternehmer, die mindestens eine Person abhängig beschäftigen. A. und Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag miteinander, der die Lohnzahlungspflicht des A. regelt, seine Fürsorgepflicht beinhaltet und den Erholungsurlaub inklusive ...

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Altersgrenze, Altersrente und Altersteilzeit und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Altersgrenze Mindestalter des Versicherten, um Anspruch auf die Altersrente zu haben. Die A. für die Regelaltersrente beträgt 65 Jahre, für die Altersrente an langjährig Versicherte sind es 63 Jahre und 60 Jahre für die Übrigen. Ab den Jahren 1997 bzw. 2000 wurde die vorzeitige A. schrittweise auf einheitlich 65 Jahre heraufgesetzt. Die Heraufsetzung der A. 62 beginnt beim Geburtsjahr 1937. Für die A. 60 beginnt die Heraufsetzung bei der Altersrente ...

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Abschlagszahlung, Akontozahlung, a-conto-Zahlung und was das bedeutet

Zahlung zur Begleichung eines Teils einer Geldschuld. Die Abschlagszahlung ist eine Teilleistung, zu welcher der Schuldner von sich aus nicht berechtigt ist und die der Gläubiger nicht anzunehmen braucht (§266 BGB). Der Gläubiger kommt bei der Ablehnung einer Abschlagszahlung anders als bei Wechsel und Scheck – nicht in Annahmeverzug. Eine Abschlagszahlung unterbricht die Verjährung, da sie als Schuldanerkenntnis gilt (§208 BGB).

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Balanced Scorecard und Bank, Kreditinstitut, Geldinstitut – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Balanced Scorecard Konzept zur Umsetzung einer Unternehmensstrategie, die sich auf die vier Bereiche finanzielle Leistungsfähigkeit, Kundenbeziehungen, Leistungsprozesse und Innovations- und Lernfähigkeit erstreckt. Für jeden dieser Bereiche werden Kennzahlen entwickelt, die die exakte Formulierung von Zielen und die Ermittlung des Grades ihrer Realisierung erlauben. Der Zweck der B. S. besteht darin, die Leistung des Unternehmens nicht nur mithilfe von finanziellen Kennzahlen zu bewerten und zu steuern. An deren Stelle soll vielmehr ...

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Akzept und Akzessorietät und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Akzept im allgemeinen Rechtsverkehr die schriftliche Annahme einer Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten Angewiesenen. Im Wechselrecht die Erklärung des Bezogenen (Akzeptant, Trassat), einen Wechsel anzunehmen, d. h. sich unbedingt und unwiderruflich zu verpflichten, am Verfalltag die Wechselsumme zu bezahlen. Das A. wird (mit Unterschrift) auf die Vorderseite des Wechsels gesetzt und durch das Wort an-genommen ausgedrückt. Die Annahmeerklärung ist vom Bezogenen zu unterschreiben, wobei auch die bloße ...

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