Home » Wirtschaftslexikon » A B C (page 9)

A B C

Aktienindex, Aktiensplit und Aktionär und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Trauringe und Verlobungsringe aus Platin und Gold!zusammenfassender numerischer Ausdruck für die Kursentwicklung am Aktienmarkt insgesamt oder für einzelne Aktiengruppen, z.B. für bestimmte Branchen (Branchenindizes) oder Marktsegmente (z.B. Index der Technologiewerte TeeDAX*). Er soll den Kapitalanlegern die Orientierung über die Tendenz am Aktienmarkt erleichtern. A. werden auf einen bestimmten zu-rückliegenden Zeitpunkt (Basisjahr) bezogen, dessen Wert gleich 100 oder 1000 gesetzt wird. Zu unterscheiden sind Preisindizes, die allein auf die Kurse abstellen, ...

weiterlesen »

Ausfuhrerstattung, Ausgabeaufschlag, Ausgaben, Ausgabepreis u. Ausgleichsabgabe – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Ausfuhrerstattung beim Export von Agrarerzeugnissen in Drittländer den Landwirten durch die EU gewährte Erstattungen, die die Differenz zwischen hohem Verkaufspreis innerhalb der EU und niedrigerem Weltmarktpreis ausgleichen sollen. Ausgabeaufschlag Werden Investmentanteile gekauft, wird i. d. R. ein A. fällig. Das sind Kosten, die von der Kapitalanlagegesellschaft zum Zweck der Deckung möglicherweise entstehender Vertriebskosten erhoben werden. Der Aufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt. Ausgaben im Rechnungswesen alle baren oder bargeldlosen ...

weiterlesen »

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitsbedingungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Nach dem A. unterliegt in Deutschland der Verleih von Arbeitskräften im Baubereich besonderen Einschränkungen. Grundsätzlich verbietet das Gesetz die gewerbsmäßige Überlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. Im Baubereich müssen die verleihenden Unternehmen von denselben Tarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst sein wie das entleihende Unternehmen. Arbeitsbedingungen die für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen. Die A. sind spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses dem ...

weiterlesen »

Aufbauorganisation, Aufbau Ost und Aufbewahrungspflicht – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Aufbauorganisation die Gliederung der betrieblichen Gesamtaufgabe in Hauptaufgaben, Teilaufgaben und Elementaraufgaben und die Bestimmung der organisatorischen Einheiten, in denen die Aufgaben erledigt werden. Der Aufbau wird anhand eines Organisationsplans (Organigramm) dargestellt. Dabei kann grundsätzlich nach den Haupttätigkeiten (funktionale Organisation) oder nach Produktgruppen oder Regionen (divisionale Organisation, Spartenorganisation) vorgegangen werden. Bei der Matrixorganisation wird die Gliederung nach Haupttätigkeiten mit der Gliederung nach Sparten verbunden. Aufbau Ost Bezeichnung für alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen ...

weiterlesen »

Arbeitsplatzschutz, Arbeitsproduktivität und Arbeitspsychologie – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeitsplatzschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz von 1957 darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Zustellung des Einberufungsbescheids bis zur Beendigung des Grundwehrdiensts sowie einer Wehrübung oder überhaupt wegen des Wehrdiensts nicht kündigen. Dies gilt auch für den Zivildienst. Arbeitsproduktivität Maßstab für die volkswirtschaftliche oder betriebswirtschaftliche Wirksamkeit des Produktionsfaktors Arbeit. Arbeitseinsatz und Produktionsergebnis werden dabei ins Verhältnis gesetzt. Die gesamtwirtschaftliche A. ist der Produktionswert (gemessen z.B. am realen Bruttoinlandsprodukt oder an der ...

weiterlesen »

Betriebsvereinbarung und Betriebsverfassungsgesetz – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Betriebsvereinbarung schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung eines Betriebs und dem Betriebsrat, in der gegenseitige Rechte und Pflichten enthalten sind, die nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind, z.B. Arbeitszeitregelungen bei gleitender Arbeitszeit, Errichtung von Sozialeinrichtungen, Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung. Betriebsverfassungsgesetz Das B. regelt die Beziehung zwischen Geschäftsleitung (Arbeitgeber) und Betriebsrat, der Interessenvertretung der Beschäftigten des Betriebs. Es geht insbesondere um Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats. Die vertraglichen Absprachen werden in ...

weiterlesen »

Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosenquote und Arbeitslosenversicherung – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Arbeitslosenhilfe eine fürsorgeähnliche Leistung aus Steuermitteln. Die A. wurde bis Ende 2004 einem Arbeitslosen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gewährt, wenn er der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Sie wurde nur gezahlt, wenn der Arbeitslose den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht durch andere Einkunftsarten oder Vermögen bestreiten konnte. Die A. betrug zuletzt 57% des früheren Nettoentgelts für Arbeitslose mit Kindern und 53 % für Ledige. Im Rahmen ...

weiterlesen »

Aufhebungsvertrag, Aufklärungspflicht, Aufschwung und Aufsichtsrat – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Aufhebungsvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der eigenhändig unterzeichnet wurde und zur gütlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Eine spätere Anfechtung seitens des Arbeitnehmers ist nur möglich bei erwiesener Geisteskrankheit oder Handlungsunfähigkeit (etwa infolge von übermäßigem Alkoholkonsum). Aufklärungspflicht ein Versicherungsnehmer ist verpflichtet alles zu tun, was zur Aufklärung eines Tatbestands und zur Minderung eines Schadens dienlich sein kann. Aufschwung eine Konjunkturphase mit wachsender Produktion und Kapazitätsauslastung in der Wirtschaft ...

weiterlesen »

Amortisation, Amsterdamer Vertrag und Amtlicher Handel – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Amortisation • Tilgung von (langfristigen) Schulden. • der Rückfluss der im Anlagevermögen eines Unternehmens investierten Beträge während der Nutzungsdauer durch Verkaufserlöse. Die Amortisationsrechnung berechnet die Dauer der Amortisation. Amsterdamer Vertrag nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Maastricht-Vertrag die dritte umfassende Reform der europäischen Gemeinschaftsverträge. Der am 2. 10. 1997 Unterzeichnete Vertrag sieht eine Stärkung des Europäischen Parlaments vor, die stärkere Zusammenarbeit der Justiz und bessere Koordination der Innenpolitik, die ...

weiterlesen »

BaFin, Bkarta und BKN – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bundesunmittelbare Anstalt im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen mit Sitz in Bonn und Frankfurt a. M. Die am 1. Mai 2002 gegründete BaFin bündelt in einer Dienststelle die Aufgaben der aufgelösten Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAK), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe). Die Zusammenlegung wurde vorgenommen, da es in den früher stärker getrennten Bereichen Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen zu Überschneidungen und Konzernbildungen gekommen war und ...

weiterlesen »