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Das Emissionsverfahren von Aktien

Bei kleineren Emissionen betreut meist nur eine Bank den Börsengang. Bei großen Emissionen hingegen, die sogar in mehreren Abschnitten, Tranchen, abgewickelt werden, sind mehrere Banken, die zu einem Konsortium zusammengefasst sind, zuständig. Bei der Emission sind zwei verschiedene Verfahren gängig: das Festpreisverfahren und das Bookbuilding-Verfahren.
Beim Festpreisverfahren, das bis Mitte der 1990er Jahre üblich war, vereinbaren der Emittent und die Emissionsbank gemeinsam einen festen Preis, zu dem die Anleger die Aktie zeichnen können. Das Festpreisverfahren wurde weitgehend aufgegeben, da es zu wenig flexibel ist und nicht auf das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage eingeht. Beim Festpreisverfahren kam es bereits wenige Minuten nach der ersten Börsennotierung entweder zu starken Kursrückgängen, da der Festpreis zu hoch angesetzt worden war, oder zu enormen Kurssteigerungen, wenn die Emissionsbank und der Emittent die Nachfrage unterschätzten.

Das Bookbuilding-Verfahren, das heute ausschließlich angewendet wird, stammt aus den USA. In Deutschland wurde es vor allem durch den Börsengang der Deutschen Telekom im Jahre 1996 populär. Bei diesem Verfahren geben der Emittent und die Emissionsbank eine Preisspanne vor. Innerhalb dieser Bandbreite können die interessierten Anleger innerhalb eines bestimmten Zeitraums, meist zwei Wochen, ein Zeichnungsangebot über ihre Depotbank abgeben. Wenn die Nachfrage zu groß ist, kann die Emissionsbank das Verfahren vorzeitig abschließen. Sie sollten daher, wenn Sie an einer Neuemission interessiert sind, rechtzeitig Ihr Zeichnungsangebot abgeben. Anleger, die es nicht mehr schaffen, ein Angebot einzureichen, werden bei der Zuteilung nicht mehr berücksichtigt. Daher ist es sinnvoll, immer schon in den ersten Tagen ein Angebot zu machen. Nachdem die Emissionsbank die Orderbücher geschlossen hat, legt sie anhand der vorhandenen Angebote den Ausgabekurs fest, zu dem die Anleger, die gezeichnet haben, die Aktien am ersten Börsentag erhalten. Die anderen Anleger, die nicht mehr vormerken konnten oder bei der Zuteilung Pech hatten, können die Aktie erst über die Börse kaufen, was häufig teurer ist, da die Aktien am ersten Tag meist deutlich zulegen. In einer solchen Situation ist es empfehlenswert, ein paar Tage abzuwarten und erst zu kaufen, wenn der Kurs etwas nachgibt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Bankenkonsortium den Kurs in den ersten Wochen stützt, indem es selbst Aktien über die Börse erwirbt oder massive Kundenempfehlungen ausspricht. Für jede Emissionsbank ist es nämlich eine Frage des Ansehens und des Renommees, dass die von ihr begleitete Aktiengesellschaft ein Erfolg wird. Emissionsbanken werden daher alles daransetzen, dass zumindest in den ersten Wochen nach dem Börsengang der Neuling nicht floppt, denn in dieser Phase wird die Aktie von der Fachpresse sehr genau beobachtet. Daher sollten Anleger, die bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wurden, erst einige Zeit abwarten, bis der Kurs sich etwas konsolidiert. Bei besonders aussichtsreichen Aktien sollte man jedoch nicht zu lange warten, denn gerade diese steigen in den ersten Monaten deutlich an.

Da die Zuteilung immer problematisch ist, wenn die Neuemission mehrfach überzeichnet ist, hat man sich etwas einfallen lassen, um den Wünschen der Anleger besser gerecht zu werden. Die Emissionsbank kann 10 bis 15 Prozent der Aktien als Platzierungsreserve zurückhalten; wenn während der Zeichnungsfrist die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt, kann sie die zurückgehaltenen Aktien zur Zeichnung freigeben. Man nennt dies eine Mehrzuteilungsoption oder den sog. Greenshoe. Der Name Greenshoe stammt von einem englischen Schuhhersteller, der dieses Verfahren erstmals anwandte. Die Mehrzuteilungsoption muss bereits im Emissionsprospekt bekannt gegeben werden.

Neben dem Festpreis- und dem Bookbuilding-Verfahren gibt es noch das Auktionsverfahren, das bisher seltener eingesetzt wurde.
Beim Auktionsverfahren gibt die Emissionsbank keine Preisspanne vor, sondern nur eine Empfehlung für eine bestimmte Bandbreite. Die Anleger können dann innerhalb der Zeichnungsfrist frei Angebote abgeben. Aus der Vielzahl der Zeichnungsangebote der Kunden berechnet dann die Emissionsbank einen optimalen Zeichnungspreis, zu dem die Emission trotz eines möglichst hohen Preises eine hohe Nachfrage erzielt. Die Anleger, die während der Zeichnungsfrist zu niedrig geboten haben und unter dem festgelegten Zeichnungspreis liegen, gehen leer aus. Das Auktionsverfahren ist umstritten, zumal Privatanleger aufgrund fehlender Hintergrundinformationen selten abschätzen können, was der voraussichtliche Zeichnungspreis sein wird. Im Zweifelsfall werden darum viele Anleger bei ihrer Hausbank einen zu hohen Preis angeben und damit das Ganze in die Höhe treiben. Viele institutionelle Anleger werden sich aufgrund der überhöhten Bewertung zurückhalten. Nach dem Börsengang hat diese Aktie kaum noch einen Spielraum nach oben und wird eher zurückgehen.

Eine andere Möglichkeit, sich Neuemissionen vorab zu sichern, gibt es über den grauen Markt. Spezialisierte Finanzdienstleister und Wertpapierhändler bieten die Papiere zum Kauf – wie es im Fachjargon heißt: „per Erscheinen“ – an. Ein solcher Kauf stellt aber immer ein Risiko dar; als Privatanleger sollten Sie den Kauf über einen solchen Finanzdienstleister immer sorgsam limitieren oder besser ganz darauf verzichten. Die Graumarktkurse haben allerdings eine wichtige Informationsfunktion: Wenn Sie vor der Zeichnung bei Ihrer Hausbank diese Kurse beobachten, können Sie eher abschätzen, wie hoch der Emissionspreis voraussichtlich sein wird.

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