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Die arbeitslosen Bewerber sollen aufpassen – online richtig bewerben

Die wohl denkbar schlechteste Bewerberposition haben Arbeitslose. Während sich andere Bewerber mehr oder weniger in Ruhe nach einer neuen Tätigkeit umsehen können, weil sie in ungekündigter Position sind, stehen Arbeitslose gewissermaßen unter Erfolgszwang. Dass das keine erfreuliche Situation ist, muss nicht extra betont werden, und es ist nur allzu verständlich, wenn sich z. B. ein gerade gekündigter Angestellter, vielleicht noch alleinverdienender Familienvater, in panischer Angst um die Sicherung seines Lebensunterhaltes alle möglichen Wege einfallen lässt, um wieder eine Arbeit zu bekommen, und sei es nur irgendeine. Dabei werden oft ganz einfache Grundregeln übersehen, die zur richtigen Einschätzung der Situation notwendig sind und vor allem auch zur eigenen Sicherheit beitragen. Zunächst dieses eine: Es ist keine Schande und keine negative Leistungs- oder Persönlichkeitsbewertung, wenn Sie arbeitslos sind oder werden. In Anbetracht der Tatsache, dass in vielen Unternehmen Einsparungen, und strukturelle Veränderungen oder gar Schließungen ganzer Produktionszweige heute an der Tagesordnung sind, ist auch die Arbeitslosigkeit betroffener Mitarbeiter leider mehr oder weniger normal.

Damit soll gesagt werden, dass Sie nicht an sich selbst zweifeln sollten, wenn Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind. Je nach Branche und Tätigkeit wird jeder Personalchef Verständnis dafür haben, wenn Sie in der Bewerbung schreiben, dass Sie z. B. wegen Wegfall Ihres Abteilungsbereiches nach einer neuen, adäquaten Tätigkeit suchen. Es muss deshalb in erster Linie darauf ankommen, mit der Arbeitslosigkeit umzugehen. Hierbei ist-wie eben schon anklang-zu unterscheiden zwischen unverschuldeter Arbeitslosigkeit (durch Rationalisierung, Unternehmensverlegung usw.; also durch Dinge, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann) und verschuldeter Arbeitslosigkeit (z. B. durch Fehlverhalten, fristlose Kündigung o. Ä.). Für die unverschuldete Arbeitslosigkeit kann der neue Arbeitgeber Verständnis aufbringen, weshalb man bei einer Bewerbung die eigene Situation ehrlich beschreiben sollte.

Sobald Ihnen eine drohende Kündigung bekannt wird oder sie gar schon ausgesprochen wurde, sollten Sie unverzüglich aktiv werden. Der erste Schritt ist die der Sicherheit dienende Meldung beim Arbeitsamt. Doch erwarten Sie von dort keine Vermittlungswunder, denn je nach Art der Berufstätigkeit und nach den regionalen Besonderheiten gestaltet sich die amtliche Arbeitsvermittlung schwierig, besonders auch deswegen, weil die Mitarbeiter der Arbeitsämter häufig überlastet sind. Für unverschuldete Arbeitslosigkeit wird jeder neue Arbeitgeber Verständnis zeigen, umso wichtiger muss es für Sie als Bewerber sein die Dinge sachlich und nüchtern zu beschreiben und aufgrund Ihrer bisherigen Erfahrungen Interesse an der neuen Firma zu bekunden. Wie man es nicht machen sollte, zeigt das nachfolgende Beispiel. Gesucht wurde ein Maschinenbauingenieur und es bewarb sich ein Arbeitsloser, der seit mehr als einem Jahr ohne Tätigkeit war:

Bezug: Ihre Anzeige in der FAZ vom 9.6.2001 Maschinenbauingenieur

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bewerbe ich mich um die ausgeschriebene Tätigkeit des Maschinenbauingenieurs in Ihrem Hause. Ich habe bislang sechs Jahre in der Firma A als Produktentwickler gearbeitet. Die Abteilung wurde leider zum 31.12. 2001 aufgelöst. Seitdem bin ich arbeitslos, habe mich aber durch Seminare für Rhetorik, Englisch und Führungsverantwortung mit Erfolg weitergebildet. Ich suche deshalb eine Führungsaufgabe, gern auch leitend, und will mich auch gegenüber meiner früheren Tätigkeit verbessern. Als Gehalt stelle ich mir € 60 000,- per anno vor, ebenso einen Dienstwagen in Bezug auf den Besuch Ihrer weiteren Niederlassungen. Ich bin kurzfristig verfügbar, da ich arbeitslos bin.
Mit freundlichen Grüßen

Zur Bewertung dieser Bewerbung muss man noch wissen, dass der Bewerber beim letzten Arbeitgeber knapp unter € 40000,- im Jahr verdiente (also die Hälfte mehr forderte), keinen Dienstwagen und auch keine Führungsverantwortung hatte. Die Forderungen waren im Hinblick auf seine Bewerbungssituation überzogen; die Hinweise auf die absolut nicht zur ausgeschriebenen Position passenden Seminare völlig unangebracht. Fazit: klare Absage! Wesentlich geschickter ging ein anderer Bewerber in ähnlicher Situation vor, auch er war Maschinenbauingenieur (in einem Automobilkonzern), und auch er hatte (zum 1.3.2002) seinen Job wegen Verlagerung seiner Abteilung in eine andere Stadt verloren. Er bewarb sich auf eine örtlich ausgeschriebene Position als Gruppenleiter Karosseriebau und schrieb Folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anzeige in den Stuttgarter Nachrichten vom 4.8.2001 hat mich sehr angesprochen. Ich bin von Haus aus Maschinenbauingenieur und war bis Ende Februar 2001 in der Arbeitsvorbereitung der Firma X tätig. Da diese Abteilung nach Y verlagert wurde und ich aus familiären Gründen (Eigenheim vor Ort, nicht verdienende Ehefrau und zwei schulpflichtige Kinder) den angebotenen Wechsel ablehnen musste, wurde mir fristgerecht gekündigt. Deshalb bin ich auf der Suche nach einer adäquaten Position, in der ich meine bisherigen beruflichen Erfahrungen erbringen kann. Die von Ihnen ausgeschriebene Position scheint mir geeignet und ich glaube auch, dass ich mein berufliches Know-how erfolgreich in Ihrem Unternehmen einsetzen könnte. Finanziell möchte ich mich ungern verschlechtern (zuletzt habe ich € 2 800,- im Monat bei 13,5 Gehältern im Jahr verdient), bin aber bereit, vertretbare Abstriche für den Anfang zu machen und mich in die Besonderheiten Ihres Hauses einzuarbeiten. Eine Einladung zu einem Gespräch würde mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Diese Bewerbung des arbeitslosen Ingenieurs hatte auf Anhieb Erfolg. In dem Anschreiben kam Verantwortungsbewusstsein für die Familie zum Ausdruck (wobei man dann davon ausgehen konnte, dass dieses auch fürs Berufsleben gelten würde), eine realistische Einschätzung der Situation und vor allem eine ehrliche Beschreibung derselben. Auch die finanzielle Seite hatte der Bewerber geschickt eingeschätzt und formuliert, denn mit dem Hinweis auf die Bereitschaft zur Einarbeitung
in Besonderheiten der neuen Firma machte er deutlich, dass ihm wirklich in erster Linie an der Tätigkeit lag. Er wurde dann tatsächlich auch eingestellt und bekam nach einer sechsmonatigen erfolgreichen Probezeit wesentlich mehr Gehalt als beim letzten Arbeitgeber. Fazit: Unverschuldete Arbeitslosigkeit ist heute (leider) normal; branchen- und positionsbezogen haben die meisten neuen Arbeitgeber Verständnis hierfür. Deshalb sollten Sie Ihre Bewerbung offen und ehrlich hierauf auf-bauen und nicht der Versuchung erliegen, etwas zu verschweigen.

Denn beliebt ist es leider bei vielen Bewerbern, Zeiten der Arbeitslosigkeit im Lebenslauf zu „überspielen“. Das kann bei näherem Hinsehen leicht zur Falle werden. Wenn Sie z. B. im Lebenslauf angeben, von April bis September 2000 auf Auslands- oder Studienreise gewesen zu sein, während Sie tatsächlich in dieser Zeit arbeitslos waren, dann kann sich daraus für Sie ein hohes Risiko ergeben, wenn Sie auf Befragen keine plausiblen Antworten parat haben. Auch dazu ein Beispiel:

Ein Bewerber hatte in seinem Lebenslauf angegeben, für neun Monate, in denen er effektiv arbeitslos war, in New York auf Studienreise gewesen zu sein. Tatsächlich war er nur drei Tage dort. Der Personalleiter (New-York-kundig) fragte dann gezielt nach. Als darauf ausweichende Antworten kamen und dem Bewerber noch nicht einmal bekannt war, dass es in New York drei Flughäfen gibt, war klar, dass seine Lebenslaufangaben nicht stimmen konnten. Man hatte ihn ertappt, eine unangenehme Lage für ihn.

Nennen Sie also ruhig das Kind beim Namen und „schönen“ Sie nichts; schreiben Sie nicht: derzeit ohne feste Tätigkeit (dann wird man sich fragen, ob Sie noch etwas „unfest“ nebenher machen), sondern formulieren Sie präzise und nachvollziehbar: z. Zt. ohne Arbeit (wegen Wegfall des Arbeitsplatzes). Schließlich ist einzugehen auf die Situation der verschuldeten Arbeitslosigkeit. Das sind Fälle, in denen der frühere Arbeitgeber aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gekündigt hat, fristgerecht oder auch fristlos. Für diese Bewerber ist die Versuchung, zu einer „Notlüge“ zu greifen, besonders groß, denn wer gibt schon gerne zu, z.B. fristlos entlassen worden zu sein? Aber auch hier gilt für die Bewerber ehrlich zu bleiben. Versuchen Sie nicht Dinge zu vertuschen, indem Sie Ihnen genehme Gründe für Ihren Weggang aus der alten Firma erfinden, denn das kommt schnell heraus, besonders, wenn Sie sich in der gleichen Branche bewerben. Besser ist cs, offen zu möglichen Fehlern zu stehen und in glaubwürdiger Form zu bekunden, dass man für den neuen Arbeitgeber seine ganze Arbeitskraft einsetzen werde. Wenn Ihnen gekündigt worden ist, weil man mit Ihren Leistungen nicht zufrieden war, mag ein anderer Arbeitgeber, der nicht so hohe Anforderungen stellt, ein Einsehen haben und Ihnen eine Chance geben.