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Die Banken verlangen von ihren Kunden immer wieder höhere Gebühren

Mitte der 90er Jahre hatte das traditionelle Geldgewerbe seinen Goodwill und Respekt selbst bei den gutgläubigsten Kunden verloren: Auf jedes Bargeschäft, das am Schalter durchgeführt wurde, sollte eine Gebühr von fünf € erhoben werden. Diese Geldstrafe sollte jedem aufgebrummt werden, der den anonymen Geldautomaten-Service mied, bei dem es Bares nur mit ec-Karte und Geheimnummer gibt, und sich sein Geld lieber an der Bankkasse auszahlen ließ. Als die ersten Institute die Schaltergebühr kassierten, brach ein Sturm der Entrüstung los. Kunden und Verbraucherschützer klagten gegen diese Beutelschneiderei. Diesmal waren die Banken doch zu weit gegangen. Der Bundesgerichtshof kippte diese Abgabe.

73 € für ein leeres Sparschwein
Die Banken sannen auf Abhilfe. Den sonst so distinguierten Damen und Herren war auch nach dieser Niederlage vor dem höchsten deutschen Zivilgericht kein Trick zu billig, keine Gebühr zu popelig: So verlangte die Stadtsparkasse Hannover wieder 1,50 Euro für Bargeschäfte am Schalter. Bei anderen Instituten wird für den Ausdruck von Scheckformularen kassiert, für die Ausgabe einer Rolle Münzgeld oder das maschinelle Zählen von Wechselgeld und Spargroschen. Die Dresdner Bank in Hamburg nimmt pro gezählter Münzrolle 25 Cent, die Commerzbank in München elf Cent, eine Raiffeisenbank in Sachsen-Anhalt 35 Cent. Die Deutsche Bank 24 berechnet bei Annahme und Ausgabe von Hartgeld pro Beutel zwischen zwei und fünf Euro, pro Rolle 20 Cent, mindestens aber einen Euro pro Auftrag. Das Entleeren eines Sparschweins kostete bei der Sparkasse Regensburg schon mal 73 € bei einem Inhalt von – maschinell gezählt – 102 €. Pro Münzrolle eben eine €.

Die Folge ist ein fast undurchdringlicher Gebührendschungel aus immer höheren Preisen und gebührenpflichtigen Positionen, kritisierte Verbraucherschützer Rainer Metz bei einer Umfrage der Hamburger Zeitung Die Woche. Die Unterschiede zwischen den angeblichen Wettbewerbern blieben auffällig gering. Sie können von den Kunden, unter anderem wegen der geringen Transparenz der Preismodelle, nicht genutzt werden. In den Chefetagen der Banken wird bereits an neuen und umfangreichen Anhebungen gebastelt.

Sittenwidrige Gebühren
Die Befürchtungen der Verbraucherschützer haben sich längst erfüllt. Bargeld, das aus einem Geldautomaten einer fremden Bank gezogen wird, kostet im Schnitt mittlerweile drei Euro – 1993 waren es nur drei €! Für den Zugang zum eigenen Schließfach werden neben der Miete gelegentlich sogar Wegezölle erhoben: Еine Stadtsparkasse verlangte 1,50 € ab dem fünften Tresorbesuch im Kalenderjahr – zuzüglich der Miete.

Für die Aufnahme einer Hypothek oder eines Ratenkredits fallen Bearbeitungsgebühren an. Sogar bei der Rückzahlung eines Darlehens vor Ablauf der vereinbarten Frist verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, obwohl das Institut über das Geld wieder verfügen kann. Immer wieder riefen Verbraucherschützer die Richter in den roten Roben an. Im Juli 1997 entschied der XI. Senat des Bundesgerichtshofs, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung von grundpfandrechtlich gesicherten Festzinsdarlehen (Hypothekendarlehen im Immobiliengeschäft), wenn also das Darlehen beim Verkauf des Objekts vorzeitig abgelöst werden soll, die Bank zwar eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, nicht aber jeden beliebigen Preis bis hin zur Grenze der Sittenwidrigkeit. Danach sollte sich die Entschädigung an dem Zinssatz für Pfandbriefe orientieren. Der Kunde muss nur die Differenz zahlen zwischen den Zinsen, die die Bank während der Restlaufzeit für das Darlehen erhalten hätte und den Erträgen, die sie im gleichen Zeitraum erzielen kann, wenn sie das vorzeitig erhaltene Geld in Pfandbriefen anlegt. Bearbeitungsgebühren für die Bereitstellung des Kredits dürfen in die Vorfälligkeitsentschädigung eingerechnet werden. Verbraucherschutzverbände helfen mathematisch weniger versierten Kunden bei der Zinsberechnung – gegen eine Gebühr.

Teure Benachrichtigungen von Ihrer Bank
Trotz der Eingriffe des BGHs bleibt der Kunde der Dumme: Die Bank kassiert. Erst recht nach dem Ableben des Kontoinhabers, die Bearbeitung des Nachlasses wird gesondert abgerechnet – bei der Deutschen Bank 24 mit mindestens 40 Euro. Bei umfangreicheren Leistungen werden Stundensätze in Rechnung gestellt. Auch an der Einführung des Euro haben manche Institute glichen werden, die den Banken durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr entstehen würden. Diesen Raubzug stoppte das Bundeskartellamt. Die obersten Wettbewerbshüter lehnten den geplanten Wegezoll des elektronischen Zahlungsverkehrs ab. Der bargeldlose Zahlungsverkehr werde mit den geplanten Gebühren von den Banken gemeinsam verteuert, und der Handel und letztlich die Verbraucher müssten dafür die Zeche zahlen, argumentierte das Kartellamt. Die Banken könnten nicht versuchen, ihre Kosten beim ec-Kartengeschäft über intransparente Gebühren auf Umwegen auf die Allgemeinheit abzuwälzen, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Der Zentrale Kreditausschuss des Bankengewerbes konterte: Durch diese Negativ-Entscheidung werde die Zukunft des bargeldlosen Zahlverfahrens in der heutigen Ausprägung in Frage gestellt. Bisher blieb es jedoch bei der Drohung.