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Die Zeugnisse zu Ihrer Bewerbung, zu Ihrem Lebenslauf nicht vergessen – Tipps und Tricks

Oft liegen sie geordnet in der Bewerbungsmappe, manchmal lieblos durcheinander (Einstellung: „Die werden schon finden, was sie brauchen …“) und gelegentlich sogar in mehrfacher Ausfertigung.

Ein Bewerber hatte offensichtlich in einem Kopierladen seine gesamten Unterlagen mehrfach kopiert, dann aber versehentlich einen Stapel einfach mit einem Anschreiben versehen, sodass dem Arbeitgeber gleich 20 Abgangszeugnisse in Kopie zugingen.

Man sieht an diesem Beispiel, dass auch hier Sorgfalt walten muss. Wieder gibt es eine Faustregel, welche Zeugnisse man der Bewerbung beizufügen hat:
– Letztes Schulzeugnis/Abgangszeugnis
– Diplomzeugnisse, Promotionsurkunden o.Ä. (bei akademischen Abschlüssen)
– Berufsausbildungszeugnis (Gehilfenbrief/ Prüfungszeugnis)
– Arbeitszeugnisse/Arbeitsbescheinigungen

Konzentrieren Sie sich bei der Zusammenstellung auf Ihre wesentlichen Berufs- und Ausbildungsstationen, und vergleichen Sie vor allem, ob die Daten im Lebenslauf mit denen in den Zeugnissen übereinstimmen. Ist das nämlich nicht der Fall, kann man schnell in die Verlegenheit kommen, ein Versehen zugeben zu müssen, oder wird gar beim bewussten Mogeln entdeckt. Beispiel:

Ein Auftragssachbearbeiter hatte in einer Firma Pech, man trennte sich einvernehmlich, das Austrittsdatum war der 15.11. 2001. Eine neue Tätigkeit trat er am 1. 2. 2002 an. Im Lebenslauf schrieb er ganz salopp: 1998-2001: Firma XY, seit 2002 bis jetzt: Firma Z.

Man könnte annehmen, die Tätigkeiten folgten nahtlos aufeinander, doch dem ist nicht so. Der Personalleiter fragte dann auch prompt, was der Bewerber in der Zeit von Mitte November bis Januar gemacht habe. Antwort: „Ich war arbeitslos.“ Es wäre viel besser gewesen dies bereits im Lebenslauf zu dokumentieren. Weitere Zeugnisse als die oben genannten, z.B. Seminarbescheinigungen, Zertifikate über Fortbildungslehrgänge, Sprachkurse usw., fügen Sie nur dann Ihren Unterlagen bei, wenn es aus sachlichen und positionsbezogenen Gründen geboten ist. Das kann der Fall sein, wenn Sprachkenntnisse gefragt sind und Sie entsprechende Zeugnisse zusätzlich vorweisen können oder wenn Sie spezielle PC-Programmkenntnisse (die ebenfalls für die Tätigkeit erforderlich sind) haben und auch diese durch Zeugnisse belegen können.

Alle vorhandenen Zeugnisse mitzuschicken ist überflüssig. Damit wecken Sie nur den Verdacht, Sie könnten Wesentliches nicht von Unwesentlichem unterscheiden. Zu solchen unnötigen Unterlagen gehören frühere Schulzeugnisse und – oft bei Akademikern Seminarscheine. So hatte einmal ein Bewerber ein Zeugnis aus der 12. Klasse beigefügt, das wesentlich besser aussah als das Abiturzeugnis, übersah dabei aber, dass er dann hätte den Leistungsabfall erklären müssen. Den neuen Arbeitgeber interessieren in erster Linie Abgangszeugnisse, weitere Dokumente nur, wenn sie wirklich für die Position wichtig sind. Wenn Sie sich z.B. als Jurist für einen Tätigkeitsbereich mit arbeitsrechtlichen Bezügen bewerben, dann haben Sie in Ihren Examenszeugnissen keinen Beleg dafür, weil diese nur die Endnote enthalten.

In einem solchen Fall ist es geboten, einen Seminarschein aus dem Arbeitsrecht oder die Bescheinigung über ein Praktikum bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beizufügen. Wenn Sie sich aus einer ungekündigten Position heraus bewerben, haben Sie in der Regel (noch) kein Zeugnis vorzulegen, mit dem Sie Ihren jetzigen Aufgabenbereich dokumentieren könnten. In diesem Fall lassen Sie sich entweder von Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen, oder Sie gehen im Anschreiben kurz auf Ihr jetziges Aufgabengebiet ein. Hin und wieder kommt es vor, dass Bewerber, um ihre jetzige Tätigkeit zu belegen, Kopien ihres Arbeitsvertrags oder von betriebsinternen Stellenbeschreibungen oder gar Organigrammen dem Anschreiben beifügen. Dem neuen Arbeitgeber kommen dann berechtigte Zweifel an der Verschwiegenheit des Kandidaten, und er wird ihn ablehnen müssen.

Auch Zeugnisse und Bescheinigungen, die nichts mit der ausgeschriebenen Position zu tun haben, z.B. Leistungsnachweise aus dem sportlichen Bereich, Bescheinigungen über Ehrenämter oder Referenzen über persönliche Fähigkeiten (dazu mehr im nächsten Abschnitt), gehören nicht zu den Bewerbungsunterlagen. Alles, was keinen Bezug zu Ihrem Beruf hat, ist überflüssig. Wenn Sie Ehrenämter innehaben, dann sollten Sie diese nur angeben, wenn entweder ein beruflicher Bezug besteht oder Sie dem Arbeitgeber signalisieren wollen, dass Sie für die ehrenamtliche Arbeit ab und an mal einen Urlaubstag benötigen. Manche Arbeitgeber, die vielleicht selbst sozial engagiert sind, honorieren Ehrenämter, andere hingegen nicht. Es ist schwer hier eine Empfehlung zu geben, doch hat es sich als vorteilhaft herausgestellt sich bei der Bewerbung allein auf die Tätigkeit zu konzentrieren und etwaige Ehrenämter allenfalls im Vorstellungsgespräch zu streifen, wenn man merkt, dass der Arbeitgeber auch am privaten Umfeld ein Interesse hat.

Öffentliche Ehrenämter hingegen müssen angegeben werden, und zwar schon deshalb, weil viele Manteltarifverträge für diese Positionen Freistellungen vorsehen oder weil die Ehrenämter für den neuen Arbeitgeber von Bedeutung sein können. Das betrifft für den ersten Fall Schöffen an Gerichten, politische Mandate oder politische Gremienarbeit. Im zweiten Fall kann man z. B. an Tätigkeiten in den Verwaltungsräten oder Ausschüssen der Sozialversicherungsträger denken, in berufsständischen Institutionen (IHK, Handwerkskammer usw.) oder an Aufgaben im Ausbildungsbereich (Prüfungsausschuss). Übrigens können Sie einige Pluspunkte machen, wenn Sie den neuen Arbeitgeber fragen, ob er die Fortführung solcher Tätigkeiten für wünschenswert hält.
Es gibt Arbeitgeber, die keinen Wert auf Zeugnisse legen. Sie ziehen es vor, sich ein eigenes Bild von der Persönlichkeit des Bewerbers zu machen, und orientieren sich lieber daran, was er an Wissen und Ideen in die Firma einbringen kann. Das schlägt sich mitunter in Stellenanzeigen nieder:

„Schreiben Sie uns Ihre Ideen, wie Sie die angesprochene Position ausführen würden, überzeugen Sie uns von Ihrem Können und von Ihrer Kreativität. Auf Zeugnisse legen wir keinen Wert, sondern auf Persönlichkeiten, die es gewohnt sind, schwierige Aufgaben zu meistern.“

Oder:
„Zur Vorbereitung eines Vorstellungsgespräches reicht es uns, wenn Sie uns einen tabellarischen Lebenslauf senden und kurz skizzieren, was Sie an der oben genannten Position besonders reizt.“

Lesen Sie deshalb bitte die Stellenanzeigen sehr genau und lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Sie Ihre gut klingenden Zeugnisse nicht einsenden sollen. Sehen Sie diese unkonventionelle Form als Chance, nur sich und Ihre Persönlichkeit einzubringen. Last, but not least: Achten Sie immer darauf, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ein ordentliches und sachgerechtes Zeugnis schreibt, formulieren Sie zur Not Ihre Wünsche. Nicht jeder Personalleiter kann Zeugnisse schreiben, und mancher ist für Hinweise sogar dankbar. Gutgemeinte, aber missverständliche Formulierungen können Ihnen beim nächsten Arbeitgeber Minuspunkte einbringen. Das Zeugnis muss Tätigkeitsdauer, Aufgabengebiet und eine ausführliche Leistungsbeurteilung enthalten. Auch der Austrittsgrund sollte angegeben werden. Die Formulierung: „Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen“ provoziert Nachfragen nach dem Grund. Versuchen Sie statt- dessen, sich auf die Wendung: „Das Arbeitsverhältnis wurde auf eigenen Wunsch beendet“ zu einigen; schließlich haben Sie dem Einvernehmen ja zugestimmt. Wenn das Arbeitsverhältnis auf Ihren Wunsch beendet wurde, dann muss das auch im Zeugnis stehen.