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Direktbanking in der Praxis und Angebote

Ganz gleich, was man Ihnen erzählen mag, aber ein striktes Bankgeheimnis, das etwa mit jenem in der Schweiz oder in Österreich vergleichbar wäre, hat es in Deutschland noch nie gegeben. Die Behörden schauen bei konkreten Verdachtsmomenten schon mal sehr genau hin, was sich auf den Konten und in den Depots von Bürgern tut, die ins Visier der Fahnder oder Steuerprüfer geraten sind. Zwar erlaubt auch die im Jahr 2005 in Kraft getretene automatisierte Kontoabfrage durch Finanzämter und Sozialbehörden nur die Übermittlung von Stammdaten (wie etwa das Datum der Kontoeröffnung sowie die Namen der Verfügungsberechtigten) und nicht etwa die Offenlegung der Kontoumsätze, dennoch unterliegen die Geld- und Finanzgeschäfte einer stetigen Kontrolle. Schließlich gilt es, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder sogar terroristische Aktivitäten zu entlarven und entsprechend zu handeln. Viele Kontrollen hat der Staat an die Banken delegiert. Sie müssen sich nicht nur von der Identität ihrer Kunden zweifelsfrei überzeugen und in den Jahresbescheinigungen alle Kapitalerträge ihrer Sparer und Anlegerlückenlos dokumentieren. Darüber hinaus sind die Geldinstitute verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls an die Behörden zu melden. Hierfür gibt es in den Banken eigens sogenannte Geldwäschebeauftragte.

Legitimation per Postident-Verfahren
All dies trifft auf Filialbanken ebenso zu wie auf Direktbanken, lediglich die Abläufe unterscheiden sich etwas. Wenn Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor Ort ein Girokonto eröffnen wollen, legitimieren Sie sich einfach durch Vorlage Ihres Personalausweises. Das Geldinstitut wird sich dann noch mehr oder minder diskret bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) nach Ihrer Bonität erkundigen. Gibt es keine gravierenden Gründe, Ihnen die Eröffnung eines Kontos zu verweigern, ist der Vorgang in kurzer Zeit abgeschlossen und Sie sind ab sofort Kunde des Geldinstituts Ihrer Wahl. Falls Sie sich gleich einen Dispositionskredit einräumen lassen möchten, müssen Sie üblicherweise zudem Ihre letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die letzten Steuerbescheide sowie die aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) vorlegen. Bei schlechter Bonität kann die Bank allerdings die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Dann bleiben nur noch die Sparkassen, die aufgrund ihres öffentlichen Auftrags Girokonten für jedermann einrichten müssen – unabhängig von der Bonität. Diese Konten werden dann allerdings nur auf Guthabenbasis geführt.

Bei Direktbanken läuft der Prozess zur Eröffnung eines Kontos oder Depots etwas anders ab, er erfordert allerdings ebenfalls nur einen relativ geringen Zeitaufwand. Der entscheidende Unterschied: Sie gehen nicht in die Bankfiliale, um sich zu legitimieren, sondern in die nächstgelegene Filiale der Deutschen Post AG. Doch der Reihe nach: Natürlich wäre es am komfortabelsten, man könnte zum Beispiel ein lukratives Tagesgeld- oder Festgeldkonto schnell und einfach per Mausklick eröffnen. Doch ganz ohne Papier geht das leider noch nicht. Es sei denn, Sie sind bereits Kunde bei der betreffenden Direktbank und haben sich schon legitimiert. Egal, ob Sie ein Konto oder ein Wertpapierdepot eröffnen möchten, Sie müssen in jedem Fall den Postweg wählen. Konkret bedeutet dies: Sie rufen auf der Homepage der Direktbank das entsprechende Antragsformular auf, geben online Ihre persönlichen Daten ein und drucken es anschließend aus. Versehen mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift und ergänzt durch weitere erforderliche Unterlagen schicken Sie den Antrag per Post an die Direktbank. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann die Nachricht, dass Ihr Konto eingerichtet wurde. Gleichzeitig gehen Ihnen die Unterlagen für das sogenannte Postident-Verfahren zu. Dabei handelt es sich um eine für Sie als Kunde recht bequeme und vor allem kostenlose Serviceleistung, mit der eine sichere Identifikation von Personen vorgenommen werden kann. Das Verfahren entspricht den Anforderungen des Geldwäschegesetzes, zu dessen Einhaltung die Banken – wie erwähnt – verpflichtet sind, wollen sie nicht ihre Lizenz verlieren. Das Postident-Verfahren gilt als unpersönliche Legitimationsprüfung und ist nicht nur auf Banken beschränkt.

Die vier Arten des Postident-Verfahrens
Postident Basic: Dient der Identifikation von Personen in den Filialen der Post nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Diese Form wird von Direktbanken bei der Eröffnung von Konten und Depots gewählt.

Postident Komfort: Funktioniert wie Postident Basic, allerdings muss die betreffende Person nicht in einer Postfiliale vorstellig werden. Vielmehr wird das Identifikationsverfahren bei Übergabe des Briefes vorgenommen. Postident Special: Diese Form bietet die Möglichkeit der Identifikation durch einen Zusteller sowie der Übergabe eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift. Postident für Trustcenter: Diese Form dient der Identifikation von Personen nach den Vorgaben des Signaturgesetzes durch einen zertifizierten Prozess.
Wichtig: Sie können das Postident-Verfahren in allen Filialen der Deutschen Post AG abwickeln. Es ist keinesfalls erforderlich, die Postfiliale an Ihrem Wohnort aufzusuchen. Sie haben also zum Beispiel die Möglichkeit, die Identifikation bei einer Postniederlassung in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes oder an einem inländischen Ferienort vornehmen zu lassen. Und so gehen Sie vor:

Sie erhalten von Ihrer Direktbank nach der Kontoeröffnung einen Postident-Coupon und einen Rückumschlag „Postident“. Beides müssen Sie zusammen mit Ihrem gültigen Personalaus weis oder Reisepass dem Mitarbeiter in der Postfiliale vorlegen. Dieser füllt ein separates Formular aus, das Sie in seiner Gegenwart unterschreiben. Der Postmitarbeiter sendet das unterschriebene Formular und den Coupon im Postident- Rückumschlag an die betreffende Direktbank. Das Ganze dauert etwa zwei Minuten und kostet Sie nichts. Nach erfolgreicher Legitimierung können Sie alle Funktionen und Leistungen des Kontos oder des Depots uneingeschränkt nutzen. Sollten Sie sich später für ein weiteres Produkt derselben Bank entscheiden, entfällt dieses Verfahren, denn Sie sind ja bereits legitimiert. Lediglich für den Fall, dass Sie die Direktbank wechseln, wird ein erneuter Postident-Vorgang erforderlich.

Das Verfahren in Österreich ist sehr ähnlich: Sobald die Direktbank das Konto eingerichtet hat, erhält der Kunde zusammen mit der Bestätigung einen sogenannten Daten-Rückschein per Post. Diesen legt er zusammen mit seinem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bei einer Niederlassung der Österreichischen Post AG vor. Der Mitarbeiter füllt den Daten-Rückschein aus. Alle Angaben werden von Ihnen als Kunde und dem Post-Mitarbeiter per Unterschrift bestätigt. Die Post schickt den Daten-Rückschein an die betreffende Direktbank. Sobald dieser dort eingetroffen ist, gilt der Kunde als legitimiert und kann alle Leistungen rund um sein neues Konto oder Depot in Anspruch nehmen. Auch in Österreich gilt: Hat sich der Kunde gegenüber seiner Direktbank bereits legitimiert, ist bei weiteren Kontoeröffnungen keine erneute Legitimation erforderlich.

Praxistipp:
Suchen Sie möglichst umgehend die nächstgelegene Postniederlassung auf. Umso schneller können Sie in vollem Umfang über Ihr neues Konto oder Ihr Depot verfügen. Sollten Sie ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet haben, warten Sie noch etwa vier Wochen, bevor Sie die Bankverbindung zu Ihrem ehemaligen Geldinstitut kündigen. Erfahrungsgemäß dauert es eine Welle, bis alle Ihre Geschäftspartner Ihre neue Kontonummer registriert haben.