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EG – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Europäische Gemeinschaften, EG
gemeinsame Bezeichnung für den Verbund aus Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischer Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäischer Atomgemeinschaft. Die für alle drei Gemeinschaften oftmals anzutreffende Bezeichnung Europäische Gemeinschaft stammt aus dem politischen Bereich; durch ihre Einbürgerung und Verwendung sollte die politische Einheit der in den EG zusammengeschlossenen Staaten betont werden. Während formalrechtlich die drei EG selbstständig nebeneinander, mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Zuständigkeiten bestehen, sind sie durch gemeinsame Organe, gemeinsame vertragliche Bestimmungen und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs miteinander verbunden.

Am 1. 7. 1967 in Kraft trat, jedoch auf die Fusion von Ministerrat und Europäischer Kommission beschränkt blieb. Die darin vorgesehene weiter gehende rechtliche Einheit der EG durch eine Verschmelzung auch der Verträge, die die Grundlage der einzelnen Gemeinschaften bilden, ist bislang nicht zustande gekommen. Seit
In-Kraft-Treten des Vertrags über die EU (Maastrichter Vertrag) bilden die EG eine der drei Säulen der Europäischen Union.