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Einfuhrumsatzsteuer, Engruppierung und EEA – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Einfuhrumsatzsteuer
Sonderform der Umsatzsteuer für aus dem Ausland (Nicht-EU-Staaten) bezogene Erzeug-nisse, die von den Zollämtern erhoben wird. Sinn dieser Vorsteuer (für inländische Unternehmen) ist es, zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen ausländische Erzeugnisse mit den gleichen Abgaben zu belasten wie inländische Unternehmen.

Eingruppierung
die Zuordnung eines Arbeitnehmers in eine Lohn- bzw. Gehaltstarifgruppe. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten unterliegt eine Veränderung der E. der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Einheitliche Europäische Akte EEA
Am 1. 7. 1987 trat mit der EEA die erste größere Reform der EG-Gründungsverträge (Europäische Gemeinschaft) in Kraft. Die Gemeinschaft erhielt u.a. größere Zuständigkeiten in den Bereichen Forschung, Technologie und Umweltschutz; das Europäische Parlament wurde durch ein Zu-stimmungsrecht hinsichtlich der Zusammenarbeit bei der Gesetzgebung und in der Vollendung des Binnenmarkts durch die EEA mit mehr Einfluss versehen.