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Einnahmen, Einnahmen – Überschuss-Rechnung und Einschleusungspreis – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Einnahmen
im Rechnungswesen alle baren oder bargeldlosen Einzahlungen als Zuflüsse von liquiden Mitteln sowie auch alle Forderungszugänge, die durch Rechnungen an Kunden entstehen und zu einem Anwachsen des Forderungsbestands führen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung
vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sind Steuerpflichtige nicht buchführungspflichtig – z.B. Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Steuerberater, Anwälte oder Kleingewerbetreibende -, dann ermitteln diese ihren steuerlichen Gewinn durch Subtraktion der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen. Bei dieser auch als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bezeichneten Gewinnermittlung werden grundsätzlich nur tatsächliche Geldeingänge und Geldausgänge berücksichtigt. Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann jedoch der anteilige Werteverzehr (Abschreibungen) als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dazu gehören der dienstlich genutzte Pkw, die Betriebs- und Geschäftsausstattung (z.B. Computer) oder das Gebäude.

Einschleusungspreis
ein Preis im Agrarpreissystem der Europäischen Union, der sich aus dem Selbstkostenpreis für landwirtschaftliche Veredelungsprodukte (z.B. Eier, Geflügel, Schweinefleisch), der Abschöpfung und einer Zusatzabgabe zusammensetzt. Zweck der Preisgestaltung ist es, Angebotspreisen unter dem Selbstkostenpreis in der EU bei der Einfuhr aus Drittländern zu begegnen.