Home » Wirtschaftslexikon » D E F » Energiepolitik – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Energiepolitik – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Energiepolitik
ein Teil der allgemeinen Wirtschaftspolitik, der die Maßnahmen beinhaltet, mit denen der Umfang des Energiebedarfs und die Art und Weise der Energieerzeugung und -Versorgung beeinflusst werden sollen. E. soll dazu beitragen, dass eine möglichst sichere, preiswerte Energieversorgung der Volkswirtschaft durch die günstigste Nutzung der Energieträger bei bestmöglichem Schutz der Umwelt gewährleistet ist. Die Nutzung eines Energieträgers ist umso effektiver, desto besser seine Primärenergie in Sekundärenergie umgesetzt wird. Beispielsweise wird in Wärmekraftwerken die bei der Verfeuerung von Kohle, Gas oder Erdöl freigesetzte Wärmemenge (Primärenergie) durch Turbinen (Strom) und Fernwärme (Heizkraft) in nutzbare Sekudärenergie verwandelt. Traditionell war die E. in Deutschland wie in den anderen westlichen Industrieländern bis zum Erdölpreisschock 1973 auf Erdöl als Rohstoff ausgerichtet. Seitdem wurde der Anteil von Erdöl als Primärenergieträger konsequent verringert und stattdessen die Nutzung anderer Energieträger verstärkt.

Dazu zählte zunächst v. a. die Kernenergie. Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 leitete ein Umdenken ein, das zz. zum Rückbau des Kernenergieanteils führt (Atomkonsens). Sonnen-oder Windenergie sollen als alternative bzw. regenerierbare Energien ausgebaut werden (u.a. 100 000-Dächer-Programm in Deutschland). Daneben wurden Gesetze, Verordnungen und Programme verabschiedet, die die Verbraucher zum sparsamen Umgang mit Energie anregen sollen. Dazu gehören Erhöhungen der Mineralölsteuer im Rahmen der Ökosteuer, die Wärmeschutzverordnung, die Heizungsanlagenverordnung oder die neue
Energieeinsparverordnung. In Deutschland hat sich auch die Marktordnung durch Maßnahmen der E.

Energiepolitik