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Entfernungspauschale, Entlastung und Entscheidung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Entfernungspauschale
pauschaler Betrag, der bei der Lohn- und Einkommensteuer als Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeit steuermindernd geltend gemacht werden kann, soweit der Arbeitgeber Fahrtkosten nicht oder nur teilweise erstattet. Die von der Art des benutzten Verkehrsmittels unabhängige Pauschale beträgt 0,30 € je Entfernungskilometer (einfache Fahrtstrecke). Die Pauschale kann bis zu 4 500 € ohne besondere Nachweise (z.B. Tankquittungen, Fahrkarten) beansprucht werden. Ausgaben darüber hinaus müssen glaubhaft gemacht werden.

Entlastung
Wer als Organ einer juristischen Person regelmäßig (meist jährlich) einem anderen Organ Rechenschaft über seine Tätigkeit zu geben hat, z.B. der Vorstand eines Vereins der Mitgliederversammlung, muss von diesem E. verlangen und – sofern alles korrekt ist – erhalten. Das entlastete Organ ist damit von etwaigen später auftretenden Schadensansprüchen für die entlastete Periode bzgl. seiner Tätigkeit freigestellt

Entscheidung
die wichtigste Aufgabe der Führung eines Unternehmens bzw. des Managements in den zentralen Fragen der Unternehmenspolitik. Weit reichende (strategische) Entscheidungen sind unumgänglich, wenn neue, wesentliche Umstände eingetreten sind, etwa, wenn sich zwei Wettbewerber zusammenschließen. Der Entscheidungsprozess umfasst alle Tätigkeiten der Problemanalyse, die Suche nach Handlungsalternativen, deren Vergleich und Bewertung, die E. selbst und die damit verbundenen weiteren Aufträge an andere organisatorische Einheiten. Die E. besteht in der Festlegung der weiteren Unternehmenspolitik, z. B. einer Änderung der bisherigen Produktpolitik.