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Europäischer Rechnungshof, ESF und EWR – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Europäischer Rechnungshof
der durch einen Vertrag vom 22. 7. 1975 für die Europäische Gemeinschaft geschaffene Rechnungshof, der in völliger Unabhängigkeit die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ein- und Ausgaben der Gemeinschaft prüft, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung überwacht und jährlich einen Rechnungsprüfungsbericht veröffentlicht. eca*eu.int

Europäischer Sozialfonds, ESF
1960 aufgrund des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft geschaffener Fonds zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben im Rahmen der Sozialpolitik. Ursprüngliches Ziel des ESF war es, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer innerhalb der EG zu verbessern sowie ihre Mobilität durch Berufsausbildung und Umschulung zu fördern. Seit 1993 dient der ESF im Rahmen der Europäischen Strukturfonds als Instrument der gemeinschaftlichen Arbeitsmarktpolitik.

Europäischer Wirtschaftsraum, EWR
die zwischen den Mitgliedstaaten von Europäischer Gemeinschaft (EG) und Europäischer Freihandelszone (EFTA) vertraglich vereinbarte und 1994 in Kraft getretene Integration der beiden Zusammenschlüsse zur Schaffung des Europäischen Binnenmarkts. Der EWR setzt sich zusammen aus den 25 EU-Staaten und drei EFTA-Staaten. Die Schweiz lehnte die Teilnahme in einer Volksabstimmung ab. Durch den Vertrag gelten auch für die EFTA-Mitglieder die Vier Freiheiten (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen) des Europäischen Binnenmarkts und die Zusammenarbeit wird auf den Verbraucherschutz, die Umwelt- und die Sozialpolitik sowie die Abstimmung im Finanz- und Währungsbereich – nicht aber auf die EG-Agrarpolitik – ausgedehnt. Dabei haben die EFTA-Länder keine Entscheidungsgewalt, sondern nur Mitsprache- und Anhörungsrechte.