Home » Banken » Forderung der Politik für Schrottimmobilien

Forderung der Politik für Schrottimmobilien

Mit dem Persilschein hatte das Oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland den Banken die Sorge genommen, dass sie im Falle eines Widerrufs die faulen Kreditverträge rückführen und die Schrottimmobilien wieder zurücknehmen müssen. Wieder erreichte die deutsche Kreditwirtschaft eine Sonderstellung – zu Lasten unbedarfter Anleger.

Deshalb fordert Prof. Udo Reifner, Leiter des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen, einen gesetzlichen Schutz der Verbraucher vor der Abzockerbranche.

Dass ein Eingreifen der Politik unumgänglich ist, zeigt bereits die große Gruppe der Betroffenen: Rund 300 000 Verbrauchern wurden praktisch wertlose fremdvermietete Immobilien als private Altersvorsorge verkauft:

Der meist blinde Kauf war nur möglich, weil die Kapitalanlage als bankgeprüft dargestellt (der Kunde bezahlte das Gutachten selbst) und von der Bank voll finanziert war und den Anlegern mit ausgefallenen Methoden vorgespiegelt wurde, dass sie sich auf Dauer so rentieren würde, dass nicht nur Kredit-, Vertriebs- und Erstehungskosten sowie Zinsen gedeckt, sondern auch noch ein Zusatzerlös nach Steuer erzielt werden könnte. Die versteckten weit überhöhten Innenprovisionen konnten die Käufer nicht ahnen. Die Käufer hätten den beteiligten Banken vertraut, dass der Verzicht auf Eigenkapital ihnen nicht zum Nachteil geraten würde:

Sie konnten zu finanzierten Kapitalanlagen in der Altersvorsorge an der Haustür überredet werden, weil auch der Staat bisher durch verschiedene Subventionssysteme, Steuererleichterungen und Prämien etwa bei finanzierten Kapitallebensversicherungen, bei Bausparsofortfinanzierungen und Beteiligungsmodellen solche Konstruktionen für förderungswürdig erachtet hat.
Und weiter fordert Reifner:

Die inzwischen überschuldeten Verbraucher brauchen dringend Hilfe, weil die Rechtsprechung des Bankrechtsenates bisher jede Hilfe verweigert hat und die Gesetze Lücken aufweisen, die dazu benutzt wurden, Verbraucher um Milliardenbeträge zugunsten unseriöser Vermittler und leichtfertig handelnder Banken zu schädigen. Greift der Gesetzgeber nicht ein, so dürfte das Vertrauen in den deutschen Markt der immobiliengestützten Altersvorsorge nachhaltig beschädigt bleiben. Das Anreizsystem für Betrug würde zudem aufrechterhalten. Weil sowohl Rechtsprechung als auch Finanzaufsicht versagt haben, muss die Politik handeln und die unfreiwillige Überschuldung vieler Bundesbürger, die eingetreten sei, weil unsere Schutzmechanismen versagt haben, eindämmen.

Vor allem müssen nach Ansicht des Professors die nachträglich eingefügten Sonderprivilegien für Immobilienkredite ersatzlos gestrichen werden.
Die Schadensersatzmöglichkeit für Fälle der schuldhaften Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler ist durch die Rechtsprechung des BGH von den Voraussetzungen so eng, dass sie nur kosmetische Bedeutung hat und den Opfern nicht abschätzbare Prozessrisiken aufbürdet.

Reifner schlägt vor, bei Unterlassen der Widerrufsbelehrung den Käufer von Schrottimmobilien die Zinsen auf die Restschuld bis zur Fälligkeit zu erlassen. Außerdem sollten Gruppenklagen zugelassen und ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden, in den die Geldwirtschaft einzahlen müsste. Um dies zu erreichen, müsste allerdings erst einmal die Gesprächsbereitschaft der Banken geweckt werden. Nach Meinung Reifners geht das nur durch Druck:
Uber kollektive Schadensersatzansprüche, wie sie bisher im UWG ansatzweise erkennbar sind, oder über gebündelte Klagen der Verbraucherverbände, die dann auf der Grundlage einer verbraucherfreundlicheren Rechtsprechung verhandeln könnten.
Ein Mann greift nach den Sternen – bisher wagte noch niemand, die Macht der Banken zu brechen. Nicht einmal die Krise nach der Jahrhundert-Hausse, der Zusammenbruch des Neuen Marktes, an dem die deutschen Banken ein hohes Maß an Schuld trugen, konnte die Manager der Geldwirtschaft zu einer verbraucherfreundlicheren Haltung zwingen. Im Gegenteil: Die Daumenschrauben wurden nur fester angezogen.

Notausstieg für Steuersparer
Es gibt aber spezielle Umstände, unter denen die Richter am Bundesgerichtshof dem Erwerber einer Steuersparimmobilie die Rückabwicklung des Darlehensvertrags und des Immobilienerwerbs gestatten. Wenn der Darlehensvertrag nicht vom Erwerber und Darlehensnehmer unterschrieben wird oder einem von ihm beauftragten Juristen, sondern einem anderen Berater wie beispielsweise einem Steuerberater. Am 14. Mai 2002 hatte der XI. Senat dieses Urteil (XI ZR 148/01) gefällt. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Verträge mit so weitreichenden, rechtsbesorgenden Verpflichtungen nur von Rechtsanwälten abgeschlossen werden.
Falls ein Steuerberater den Kredit zur Finanzierung einer Schrottimmobilie unterschrieben hat, kann der Erwerber, dem ja die Wohnung oder das Haus gehört und der die Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises bedienen muss, den Kreditvertrag für nichtig erklären lassen.

Im obigen Fall traf dies auf einen Darlehensvertrag zu, den die Sparkasse Mannheim zur Finanzierung einer Steuersparimmobilie geschlossen hatte. Die beglaubigte Abschrift einer Vollmacht, die der Käufer seinem Steuerberater erteilt hatte, erkannten die Richter am höchsten Gericht nicht an. Damit war der Erwerber beim Abschluss des Darlehensvertrages nicht wirksam vertreten. Da das Darlehen aufgrund der ebenfalls unwirksamen Anweisung des Geschäftsbesorgers nicht an den Kreditnehmer, sondern an den Verkäufer der Immobilie ausgezahlt wurde, ist dieser und nicht der Verbraucher zur Rückzahlung verpflichtet. Der Erwerber kann unter Übertragung der Wohnung auf die Bank Rückzahlung seiner an die Bank geleisteten Beträge zuzüglich Zinsen verlangen.