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Frauenarbeitsschutz, Freibetrag und Freie Berufe – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Frauenarbeitsschutz
Neben dem Mutterschutz gibt es für weibliche Arbeitnehmer auch den Schutz vor Geschlechterdiskriminierung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Männer und Frauen gleich zu stellen. Eine Einstellung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber eine Frau ist; Ausnahme: das Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit (z.B. männliche Schauspielerrolle).

Freibetrag
Teil des Einkommens, der von der Besteuerung ausgenommen ist. Dazu gehören der Grundfreibetrag, der im Einkommensteuertarif eingearbeitet ist, und der Sparerfreibetrag. Daneben gibt es F., die von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen bestimmt sind, beispielsweise Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag, Haushaltsfreibetrag für allein Erziehende mit Kindern. Diese F. mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Bei der Freigrenze ist festgelegt, bis zu welcher Höhe Beträge steuerfrei bleiben. Bei Überschreitung unterliegt der gesamte Betrag der Besteuerung, beispielsweise bei Gewinnen aus Spekulationsgeschäften.

Freie Berufe
besondere Gruppe der Selbstständigen, deren Mitglieder kein Gewerbe im üblichen Sinne betreiben. Zu den B. zählen z.B. die Berufe Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, freier Schriftsteller, Journalist, Architekt und freier Sachverständiger. Die meisten f. B. sind in gesetzlich vorgeschriebene Standesorganisationen eingebunden, die bei Verstößen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit untersagen können. Freiberuflich Tätige unterliegen nicht der Sozial-versicherungspflicht und dürfen für ihre Leistungen nur eingeschränkt werben.