Home » Wirtschaftslexikon » G H I » Gebühr, GOÄ/GOZ und Gefahrengruppe – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gebühr, GOÄ/GOZ und Gefahrengruppe – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gebühr
Form einer öffentlichen Abgabe, die der Einzelne für die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen entrichtet. Dazu gehören z.B. G. für die Müllabfuhr (Benutzungsgebühren) oder für die Ausstellung eines Personalausweises durch die Stadt bzw. Gemeinde (Verwaltungsgebühren). Der Begriff wird auch verwendet im Bereich des Rechts, der Gesundheitspflege u.a. im öffentlichen Interesse liegenden Bereichen, beispielsweise G. für Rechtsanwälte oder Ärzte.

Gebührenverordnung der Ärzte/Zahnärzte GOÄ/GOZ
Grundlage für die Vergütung privatärztlicher Leistungen. In einem Gebührenrahmen wird das Spektrum der ärztlichen Leistungen in Einzelpositionen aufgegliedert, die nach den Vorschriften der Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden können. Die Bemessung der Gebühren beruht auf einem System von Punktezahlen für die einzelnen in den Gebührenverzeichnissen aufgeführten Leistungen und einem für sämtliche Leistungen einheitlichen Punktwert. Die Multiplikation des Punktewerts mit der Punktzahl der einzelnen Leistung ergibt den einfachen Gebührensatz. Für die Bemessung der einzelnen Gebühr sieht die Gebührenordnung einen Gebührenrahmen für die persönlichen ärztlichen Leistungen vom einfachen bis zum 3,5 fachen (= Höchstsatz), für die medizinisch-technischen Leistungen mit hohem Sachkostenanteil vom einfachen bis zum 2,5 fachen Gebührensatz vor.

Gefahrengruppe (Gefahrenklasse)
bei Versicherungen die Einteilung der Risiken nach der Höhe des Wagnisses in Gruppen oder Klassen. Der höheren Gefahr entspricht eine höhere Prämie, was z.B. in der privaten Unfall- und der Feuerversicherung sinnvoll ist.