Home » Wirtschaftslexikon » G H I » Gewerbefreiheit, Gewerbesteuer und Gewerktschaft – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gewerbefreiheit, Gewerbesteuer und Gewerktschaft – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gewerbefreiheit
das Recht für jede Person, ein Gewerbe selbstständig zu betreiben, soweit dies nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die mit der G. verbundene Möglichkeit der freien unternehmerischen Betätigung ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. In Deutschland wird die G. durch Art. 12 des GG garantiert und in der Gewerbeordnung ausführlich geregelt.

Gewerbesteuer
Steuer, die gewerbliche Unternehmen, nicht aber Angehörige der freien Berufe (Anwälte, Ärzte) und Kliniken, zu zahlen haben. Sie ist eine Realsteuer und wird zusätzlich zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Ihr Aufkommen steht vornehmlich den Gemeinden zu. Steuerbemessungsgrundlage ist der Steuermessbetrag, der sich aus der Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl ergibt. Die Gewerbesteuerschuld ist das Produkt aus Steuermessbetrag gemäß Finanzamtsbescheid und Hebesatz, dessen Höhe die hebeberechtigte Gemeinde bestimmt.

Gewerkschaft
im weiteren Sinn alle Organisationen, in denen sich Arbeitnehmer zur Vertretung und Durchsetzung ihrer Interessen zusammenschließen. In Deutschland gelten G. ebenso wie Arbeitgeberverbände als Koalitionen, die vom Mitgliederwechsel unabhängig, also Vereine sind. Diese Koalitionen sind freiwillig gebildet, vom Staat, von Parteien und Kirchen unabhängig und auf betrieblicher Grundlage organisiert; ihre wichtigste Aufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen. Zu diesem Zweck müssen sie in der Lage sein, Druck auf den jeweiligen Verhandlungspartner (Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände) auszuüben.