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Höchstpreis, Höchstwertprinzip, Hochzinspolitik und Holdinggesellschaft – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Höchstpreis
staatlich festgesetzte Preisobergrenze, die unterhalb des am Markt gebildeten Gleichgewichtspreises für ein Gut liegt. H. sollen die Verbraucher vor übermäßig hohen Preisen schützen und werden v. a. in Zeiten des wirtschaftlichen Mangels (z.B. nach Naturkatastrophen, in Kriegs- oder Nachkriegszeiten) festgesetzt, um die Versorgung der Bevölkerung mit lebens-notwendigen Gütern zu gewährleisten.

Höchstwertprinzip
aus dem Bilanzierungsgrundsatz der Sicherheit und Vorsicht abgeleiteter Bewertungsgrundsatz, der vorschreibt, dass Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen sind. Das H. entspricht dem Niederstwertprinzip auf der Aktivseite der Bilanz.

Hochzinspolitik
eine Politik des teuren Gelds, um konjunkturelle Überhitzung und damit verbundene Preissteigerungen zu bekämpfen. Dies geschieht durch Erhöhung der Leitzinsen, Erhöhung der Mindestreserven sowie durch Offenmarktgeschäfte und soll zu einer Kreditverringerung und damit zu einem Nachfragerückgang führen.

Holdinggesellschaft
die Obergesellschaft eines Konzerns, die mehrheitlich die Aktien (Kapitalanteile) an den Tochtergesellschaften erwirbt und dafür selbst eigene Aktien an die Aktionäre der Tochterunternehmen hingibt oder die eigenen Aktien am Kapitalmarkt (Börse) ausgibt. Die H. nimmt keine Produktions- oder Handelsaufgaben wahr, sondern ist im Regelfall eine reine Finanzierungs- und Verwaltungsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb. Die Tochtergesellschaften des Konzerns bleiben rechtlich zwar selbstständig, treten ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch an die H. ab. In Abhängigkeit vom Umfang des Einflusses der H. wird zwischen Dachgesellschaft (übernimmt weitreichende Leitungs- und Abstimmungsaufgaben im Konzern) und Kontroll- oder Beteiligungsgesellschaft (übernimmt lediglich die Finanzierungsaufgabe) unterschieden.