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Industrieanleihen, Bankanleihen und Auslandsanleihen

Industrieanleihen
Industrieanleihen (auch als Industrieobligationen oder Unternehmensanleihen bezeichnet) sind Schuldverschreibungen, mit denen sich große Industrie-, Handels und Verkehrsunternehmen langfristiges (Fremd-)Kapital für Investitionen und Umschuldungen beschaffen. Solche Anleihen sind für diese Unternehmen in der Regel dann angezeigt, wenn die Banken deren Kreditbedarf seines Umfanges und seiner (Lang-)Fristigkeit wegen nicht zu decken gewillt sind.

Die Sicherheit solcher Industrieanleihen wird in erster Linie durch die wirtschaftliche Lage und die Ertragskraft des jeweiligen Unternehmens gewährleistet. Besondere Sicherheiten, wie Grundpfandrechte, können bestellt werden, werden dies in der Regel aber nicht. Üblich von Seiten des emittierenden Unternehmens ist dagegen die Abgabe einer Negativklausel, das heißt der schuldrechtlichen Verpflichtung, während der gesamten Laufzeit der Anleihe keine Sicherheiten (z. B. Pfandrechte auf Vermögenswerte) zu bestellen, ohne die Anleihegläubiger zur gleichen Zeit und im gleichen Rang an solchen oder gleichen Sicherheiten teilnehmen zu lassen. Die Bedeutung von Industrieanleihen als Finanzierungsinstrument ist in den letzten Jahren sehr im Schwinden begriffen. An ihre Stelle sind andere Finanzierungsinstrumente getreten, so zum Beispiel Commercial Papers und Medium Term Notes wie auch Schuldscheindarlehen.

Industrieanleihen werden in einer Stückelung von 50 Euro und einem beliebig Vielfachen dieses Betrages herausgegeben. Ihre Laufzeit beträgt in der Regel 10-20 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen werden jährlich zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt.

Industrieanleihen können entweder als neu emittierte oder als umlaufende Papiere erworben werden. In beiden Fällen wird der Kauf über eine vom Anleger beauftragte Bank abgewickelt. Ähnlich gestaltet sich der Verkauf der Papiere. Sie können entweder während der Laufzeit über die Börse veräußert werden oder am Ende derselben beim emittierenden Unternehmen vorgelegt werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert.

Mit dem Erwerb von Neuemissionen entstehen dem Ersterwerber keine Spesen. Umlaufende (d. h. an der Börse gehandelte) Papiere können dagegen nur mit entsprechenden Spesen erworben werden: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Mit der Verwahrung durch eine Bank entstehen jährlich Depotgebühren von 1,25 %o vom Kurswert der Papiere zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Die Zinsen aus Industrieanleihen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlag Steuer.

Nach den vorausgegangenen Ausführungen lassen sich Industrieanleihen als Anlageobjekt abschließend wie folgt beurteilen:
Die Liquidität ist bei Industrieanleihen durch die Möglichkeit ihres Verkaufs an der Börse jederzeit gewährleistet. Gegebenenfalls sind dabei allerdings Kursverluste in Kauf zu nehmen.
Die Sicherheit von Industrieanleihen ist im Allgemeinen  hoch einzustufen. Dennoch reichen diese unter dem Sicherheitsaspekt weder in der Allgemeinen  Einschätzung noch tatsächlich an Bundesanleihen heran. Sie sind deshalb nach dem Gesetz auch nicht als mündelsicher eingestuft.
Zins- und Währungsrisiken bestehen bei Industrieanleihen nicht. Ein gewisses Kursrisiko beim An- und Verkauf über die Börse ist jedoch immer gegeben.
Was ihre Rentabilität angeht, sind Industrieanleihen keineswegs attraktiv, jedoch interessanter als vergleichbare Staatspapiere (wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Kommunalobligationen) oder Pfandbriefe.
Ein Einstieg in Industrieobligationen ist insbesondere dann in Erwägung zu ziehen, wenn diese zu niedrigen Börsenkursen angeboten werden und ihre Restlaufzeiten nicht mehr allzu lang sind. Dann kann ihre Effektivverzinsung durchaus interessant sein.

Bankanleihen
Bankanleihen sind auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (Inhaberschuldverschreibungen), mit denen sich Banken mittel- bis langfristiges (Fremd-) Kapital beschaffen. Sie erfreuen sich als Geldanlageobjekte nicht zu übersehender Beachtung.

Bankanleihen werden in der Regel in einer Stückelung von 1 000 Euro herausgegeben. Ihre Laufzeit beträgt zwischen 5 und 10 Jahre. Ihr Zinssatz liegt für die gesamte Laufzeit fest. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt.

Bankanleihen können entweder als neu emittierte oder als umlaufende Papiere gekauft werden. In beiden Fällen wird der Kauf über eine vom Anleger beauftragte (i.d. R. die emittierende) Bank abgewickelt. Ähnlich gestaltet sich der Verkauf der Papiere. Sie können entweder während der Laufzeit über die Börse veräußert werden oder am Ende derselben beim emittierenden Unternehmen vorgelegt werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert.

Mit dem Erwerb von Neuemissionen entstehen dem Ersterwerber keine Spesen. Umlaufende (d. h. an der Börse gehandelte) Papiere können dagegen nur mit entsprechenden Spesen erworben werden: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Mit der Verwaltung durch eine Bank entstehen jährlich Depotgebühren von 1,25%o vom Kurswert der Papiere zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Einige Banken verlangen für die Verwahrung eigener Inhaberschuldverschreibungen keine Depotgebühren.)

Die Zinsen aus Bankanleihen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Die abschließende Beurteilung von Bankanleihen als Anlageobjekt deckt sich weitgehend mit den einschlägigen Ausführungen zu den Industrieanleihen.

Auslandsanleihen
Auslandsanleihen sind Schuldverschreibungen, die von ausländischen Emittenten aufgelegt werden. Als Emittenten können öffentliche und private Einrichtungen (z. B. internationale Institutionen, ausländische Staaten, Regionen, Städte, Unternehmen) auftreten. Die Anleihen können auf Euro oder auf andere Währungen lauten. Altemissionen vor dem 01.1999 lauteten auch auf DM. Entsprechend unterscheidet man DM-Auslandsanleihen, ausländische Euro-Anleihen wie auch Währungsanleihen. Sind Anleihen an zwei Währungen gebunden, so spricht man von Doppelwährungsanleihen.

Die Einschätzung des Schuldnerrisikos (d.i. die Fähigkeit des Emittenten, seine Zins- und Rückzahlungspflichten bedingungsgemäß zu erfüllen) ist bei Auslandsanleihen – mit i.d.R. Laufzeiten zwischen 3 u. 10 Jahren – häufig nicht unproblematisch. Hier können Ratings gewisse Entscheidungshilfen bieten. Ratings sind Bonitätsnoten zur Einschätzung von Schuldnerqualitäten und die damit verbundenen Länder-, Branchen- oder Ausfallrisiken, die von internationalen Rating-Unternehmen wie Standard & Poor’s (S&P) oder Moody’s gegeben werden. Die Bonitätsnoten bewegen sich zwischen AAA und D bei S & P und Aaa und D bei Moody’s.

Industrieanleihen, Bankanleihen und Auslandsanleihen

Neu emittierte Auslandsanleihen unterliegen- wie alle Anleihen- beim Kauf keiner Kostenbelastung. Bei der Einlösung fälliger Papiere verlangen die Banken eine Gebühr (Einlösungsgebühr) von 1 %o vom Nennwert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer (mindestens 5 Euro). – Werden Auslandsanleihen während der Laufzeit gekauft oder verkauft, berechnen die Kreditinstitute 0,5 % Provision vom Kurswert, Maklergebühr und fremde Spesen in Höhe der fremden Kosten und Abwicklungsgebühren nach unterschiedlichen Gebührensätzen je nach Land.

Bei der Verwahrung und Verwaltung der Papiere durch eine Bank entstehen jährliche Depotgebühren in Höhe von 1 bis 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Die Zinserträge aus Auslandsanleihen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.