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Industriebetrieb, IG und IKR – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Industriebetrieb
Betrieb des industriellen Sektors zur Gewinnung von Rohstoffen (Eisenerz, Erdöl), zur Produktion von Investitionsgütern (z.B. Maschinen) oder von Konsumgütern (z.B. Bekleidung, Nahrungs- und Genussmittel, Kühlschränke, Fernsehapparate). Typisch für ein Unternehmen aus dem Industriebereich sind:
– häufig große Betriebe oder Konzerne, die in einer AG organisiert sind, mit großer Beschäftigtenzahl (viele un- und angelernte Arbeitskräfte);
– überwiegend maschinelle oder automatische Fertigung;
– ein hoher Kapitaleinsatz zur Finanzierung der Betriebs- und Geschäftsausstattung (z.B. Produktionsanlagen),
– Produktion für einen anonymen Markt im Inland und häufig auch Ausland, d.h., der einzelne Kunde ist nicht bekannt;
– Großserien- oder Massenfertigung,
– Spezialisierung der Arbeitskräfte (Arbeitsteilung).

Industriegewerkschaft, IG
Gewerkschaft, die nach dem Industrieverbandsprinzip die Interessen aller in einem Wirtschaftszweig beschäftigten Arbeitnehmer vertritt. – Gewerkschaft.

Industriekontenrahmen, IKR
vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) entwickelter und empfohlener Kontenrahmen, der den seit Beginn der 1950er-Jahre benutzten Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie abgelöst hat. Ziele des IKR sind eine Anpassung an die Erfordernisse der EDV, die Vereinfachung des Rechnungswesens sowie das Herstellen der Vergleichbarkeit v. a. auch im Rahmen der EU. Der IKR bietet den Rahmen für individuelle Kontenpläne der Industriebetriebe aller Branchen und Größen. Der IKR trennt nach dem sog. Zweikreisprinzip zwischen Geschäftsbuchführung (Rechnungskreis I) sowie der Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II).