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Input, Otput-Analyse und Insiderhandel – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Input
Summe der für die Leistungserstellung eines Betriebes eingesetzten Produktionsfaktoren, also Betriebsmittel, Werkstoffe und Arbeitskräfte. Das Ergebnis dieses Faktoreinsatzes, die dadurch erstellten Leistungen, werden als Output bezeichnet. Das Verhältnis von Output zu Input beschreibt die Produktivität.

Input-Output-Analyse
von dem russischen Wirtschaftswissenschaftler WASSILI W. LEONTIEF (1906 bis 1999) entwickelte Theorie der industriellen Verflechtung. Sie versucht, über die Beziehungen zwischen dem Einsatz von Leistungen (Input) und dem Produktionsergebnis (Output) Aussagen darüber zu machen, wie sich Änderungen der Endnachfrage auf die Produktion der einzelnen Wirtschaftszweige und andere volkswirtschaftliche Größen auswirken. Was bedeutet es beispielsweise für die Metall erzeugende Industrie oder die Kunststoff erzeugende Industrie, wenn die Nachfrage nach Autos nachlässt und damit weniger Metalle und Kunststoffe benötigt werden? Die Input-Output-Tabelle ist so aufgebaut, dass Zeilensummen (Lieferungen) und Spaltensummen (Empfänge) übereinstimmen. Die Beziehungen zwischen Lieferungen und erhaltenen Lieferungen zeigen die industrielle Marktverflechtung auf. In Form einer Matrix wird dargestellt, welche Inputs ein Wirtschaftsbereich benötigt, um eine Einheit des Outputs herzustellen
(Input-Output-Koeffizienten).

Insiderhandel
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz wird als Insider bezeichnet, wer über Informationen verfügt, die sich erheblich auf den Kurs eines Wertpapiers auswirken können. Solange die Öffentlichkeit noch nicht informiert ist, darf der Insider dieses Wissen nicht nutzen, um an der Börse tätig zu werden. Nicht nur Vorstände und Aufsichtsräte, theoretisch kann jeder, der mit oder in einem Unternehmen zu tun hat, Insider sein. Verboten ist auch, einem anderen auf der Grundlage seiner Kenntnis von einer Insidertatsache den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderwertpapieren zu empfehlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekämpft den I.; bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine dementsprechende Geldstrafe ist die Strafe für Insiderhandel.