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Investitionsrechnung, Investitionszulage und Investivlohn – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Investitionsrechnung
Rechenverfahren zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionsvorhaben. Die I. hilft, bei der Kapitalanlage unter mehreren zur Auswahl stehenden Alternativen die beste Investitionsmöglichkeit zu bestimmen. Bei der Gewinnvergleichsrechnung wird z.B. die Investition mit dem maximalen Gewinn gewählt – den Erlösen werden alle Kosten gegenübergestellt, die sich infolge der Investition ändern. Die Kostenvergleichsrechnung wählt die Investition mit den geringsten Kosten. Die Rentabilitätsvergleichsrechnung wählt die Investition mit der höchsten Rentabilität. I. sind Teil der Investitionsplanung. Dort werden z. B. auch die optimalen Ersatzzeitpunkte für neue Maschinen bestimmt. Die Amortisationsrechnung (pay-off-period) wählt die Investition mit der kürzesten Amortisationsdauer, d.h. in wie vielen Jahren sich die Investition bezahlt macht.

Investitionszulage
vom Staat für die Durchführung von bestimmten Investitionen gewährte Zulage. Die I. ist eine Form der Investitionslenkung, da der Staat die Möglichkeit hat, bestimmte, aus gesamtwirtschaftlicher oder sozialer Sicht wünschenswerte Investitionen zu verstärken. Für das begünstigte Unternehmen sind es staatliche Geldmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen und die im Vergleich zu Sonderabschreibungen den Vorteil besitzen, dass auch solche Unternehmen davon begünstigt werden, die keine Gewinne erwirtschaften, da sie ihnen direkt zufließen.

Investivlohn
derjenige Teil des Arbeitsentgelts, der dem Arbeitnehmer nicht zur freien Verwendung überlassen, sondern vom Unternehmen einbehalten und investiven Zwecken zugeführt wird. Durch den I. soll
• die Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand gefördert werden (z.B. durch vermögenswirksame Leistungen) und
• das Interesse des Arbeitnehmers an der Unternehmensentwicklung gestärkt werden (z. B. durch Belegschaftsaktien oder Aktienoptionen).