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Kfz, Kinderarbeit und Kinderarbeitsschutz – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kfz-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung)
eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs. Sie ersetzt den Schaden, den ein Kraftfahrer anderen Personen oder deren Sachen mit einem Kraftfahrzeug zufügt. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen für Pkw und Lkw betragen 2,5 Mio. € für Personenschäden, 7,5 Mio. € bei der Verletzung von drei und mehr Personen, 500 000 € für Sachschäden und 50 000 € für Vermögensschäden. Die Versicherer bieten darüber hinaus auch unbegrenzte Deckung an. Die Versicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch mitversicherte Personen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich sowohl nach Merkmalen des Fahrzeugs wie auch des Fahrzeughalters.

Kinderarbeit
die Erwerbstätigkeit von Kindern. Gravierend ist das Problem in den armen und ärmsten Ländern. Weltweit arbeiten etwa 250 Mio. Kinder im Alter von 4 bis 15 Jahren, davon etwa 20 Mio. als Kindersklaven, die von Unternehmen gezwungen werden, ohne Lohn zu arbeiten, um die Schulden ihrer Eltern zu tilgen. Einen Schwerpunkt der K. bildet die Teppichknüpferei. Zur Bekämpfung illegaler K. in diesem Bereich und in der Bekleidungsindustrie sind Gütesiegel geschaffen worden, die das Produkt als frei von illegaler K. ausweisen sollen.

Kinderarbeitsschutz
Kinderarbeitsverbot gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz (Arbeitsschutz) für Personen bis 15 Jahren. Kinder über 13 Jahren dürfen aber mit Einwilligung des Sorgeberechtigten leichten und für Kinder geeigneten Beschäftigungen nachgehen, z.B. Austragen von Zeitungen und Prospekten, Nachhilfeunterricht, Botengänge, Tätigkeiten in Haushalt und Garten. Außerdem dürfen sie Handreichungen beim Sport leisten und bei nichtgewerblichen Aktionen der Kirchen, Verbände und Vereine mitwirken. Diese Tätigkeiten sind begrenzt auf bis zu zwei Stunden täglich und dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr, auch nicht vor und während der Schulzeit geleistet werden.