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KGaA, Kommissionsgeschäft und Kommissionsgeschäft – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA
eine Sonderform der Aktiengesellschaft mit Elementen der Kommanditgesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär) und die übrigen nur an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind. Die KGaA ist eine seltene Unternehmensform für Familiengesellschaften. Beispiele sind Henkel und Borussia Dortmund.

Kommissionsgeschäft
Geschäft eines selbstständigen Kaufmanns (Kommissionärs), das er gewerbsmäßig für Rechnung eines Auftraggebers, des Kommittenten, aber im eigenen Namen mit Dritten ausführt. Kommt das Geschäft zum Abschluss, steht dem Kommissionär Aufwendungsersatz und Provision zu. Er hat daher ein Pfandrecht am Kommissionsgut.

Kommissionsgeschäft
eine Schuld-verschreibung (Obligation), die von Hypothekenbanken und Realkreditinstituten aufgelegt wird. Das aufgenommene Geld wird der öffentlichen Hand (Länder, Gemeinden) zu Investitionszwecken zur Verfügung gestellt. K. werden an der Börse notiert.