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Klassische Schule der Nationalökonomie (Klassik) – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Bezeichnung für eine im 18. und 19.Jh. v.a. von britischen Volkswirtschaftlern begründete ökonomische Lehre, deren Hauptkennzeichen die Auffassung ist, durch die Verfolgung der Privatinteressen werde zugleich und automatisch auch der Wohlstand der Nation gemehrt. Am Anfang der Klassik steht das Werk von ADAM SMITH (1723 bis 1790). Im Unterschied zum Merkantilismus und zur Physiokratie betrachtete er die menschliche Arbeit und die Arbeitsteilung als Quellen des Wohlstands. Voraussetzung für die Arbeitsteilung ist dabei ein funktionieren-der Marktmechanismus. Durch das wohlverstandene Eigeninteresse der Menschen stelle sich im freien Wettbewerb wie von einer unsichtbaren Hand gesteuert das Gleichgewicht zwischen Produktion, Verbrauch, Lohn und Preis ein. SMITH gilt als Vater der Marktwirtschaft. Weitere bedeutende Vertreter sind DAVID RICARDO (1772 bis 1823), THOMAS ROBERT MALTHUS (1766 bis 1834) und JOHN
STUART MILL (1806 bis 1873).

Die unter dem Druck der industriellen Revolution entstandene Theorie nimmt eine Position des Wirtschaftsliberalismus ein, nach der dem Staat lediglich die Aufgabe zufällt, Ordnungs- und Schutzfunktionen auszuüben und solche Probleme zu lösen, die die Möglichkeiten des Einzelnen übersteigen. Eine darüber hinaus gehende Wirtschaftspolitik des Staats wird abgelehnt, da nur durch freie Konkurrenz Preise, Beschäftigung, Einkommen bzw. Produktion und Verteilung sowie Konsum, Sparen und Investition in ein natürliches Gleichgewicht gebracht würden. Wichtigste Voraussetzung dafür sei die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Einzelnen (Homo oeconomicus). Die Annahme der automatischen Herstellung eines wirtschaftlichen Gleichgewichts bei Vollbeschäftigung war der Hauptkritikpunkt des Keynesianismus. Aber schon der letzte Vertreter der klassischen Nationalökonomie, MILL, bezweifelte das Bestehen einer natürlichen harmonischen Ordnung zumindest teilweise und forderte staatliche Maßnahmen zur Milderung der Einkommensunterschiede.