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Knappheit, Knappschaft und Knebelungsvertrag – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Knappheit
die Tatsache, dass nicht alle Güter in einem Umfang bereitstehen, um damit sämtliche Bedürfnisse befriedigen zu können. Aufgrund des begrenzten, knappen Güterangebots kann nur ein Teil der grundsätzlich unbegrenzten Bedürfnisse des Menschen befriedigt werden. Die K. der Güter macht wirtschaftliches Handeln des Menschen notwendig, um eine bestmögliche Versorgung mit Gütern zu gewährleisten. Je knapper ein Gut ist, desto höher ist sein Preis.

Knappschaft
aus dem Mittelalter stammende Bezeichnung für die Zunft der Bergleute (Knappen). Die K. sind und waren die Träger der Kranken- und Rentenversicherung des Bergbaus (Bundesknappschaft). Die Knappschaftsversicherung ist der älteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Versicherungsarten und Aufgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung entsprechen im Wesentlichen denen der Angestellten. Unterschiede ergeben sich v. a. beim Alter und der Wartezeit. So kann die Bergmannsrente bereits mit Vollendung des 50. Lebensjahrs und nach 300 Monaten unter Tage bezogen werden.

Knebelungsvertrag
ein Rechtsgeschäft, das durch übermäßige Ausnutzung der Vertragsfreiheit zu einer sittenwidrigen Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit führt. Sittenwidrige Verträge sind nach BGB nichtig.