Home » Wirtschaftslexikon » J K L » Krankengeld, Krankenkasse und Krankenversicherung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Krankengeld, Krankenkasse und Krankenversicherung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Krankengeld
Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber eine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert, das eine Fortzahlung von mindestens 80% des Gehalts für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für sechs Wochen, vorsieht. Für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch tritt danach die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. für privat Versicherte oder freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch, die Krankentagegeldzahlung der privaten Krankenversicherung ein. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung wird in Höhe von 70% des Arbeitsentgelts, maximal jedoch in Höhe von 90% des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt.

Krankenkasse
Träger der Kranken-versicherung. Es gibt Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, Seekrankenkassen und die Bundesknappschaft. Die Versicherungspflichtigen können zwischen den Krankenkassen wählen. Die gewählte Krankenkasse kann die Mitgliedschaft nicht ausschließen (freie Krankenkassenwahl).

Krankenversicherung
gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzliche K. (GKV) ist neben der Rentenversicherung die zweite wichtige Säule im System der Sozialversicherung, die im Fall von Mutterschaft, Krankheit und Tod sowie zur Früherkennung und Verhütung von Krankheiten Leistungen erbringt. Seit 1994 wird sie ergänzt durch die gesetzliche Pflegeversicherung. In Deutschland wurden bereits 1883 die ersten (noch lückenhaften) Netze der K. geknüpft. Grundlage für die GKV ist das

Krankenversicherung