Home » Banken » Lukratives Wettbewerbshindernis beim Immobilienkredit

Lukratives Wettbewerbshindernis beim Immobilienkredit

Die Vorfälligkeitsentschädigungen wirken auch als Wettbewerbshindernis. Wer einmal ein Haus oder eine Wohnung auf Pump finanziert hat, kann sich gut vorstellen, welcher Stress auf den Besitzer zukommt, der seine Immobilie verkaufen will, weil er aus Berufsgründen in eine andere Stadt ziehen muss, seinen Job verliert oder andere Gründe zur vorzeitigen Ablösung des Kredites führen. Längst nicht alle Banken sind kulant und übertragen beim Kauf einer anderen Immobilie die alte Hypothek auf eine neue.

Aber auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind die Vorfälligkeitsentschädigungen äußerst fragwürdig. Sie verhindern den Wettbewerb unter den Banken. Denn wenn jemand sein Darlehen umschulden möchte, weil ihm ein anderes Institut bessere Konditionen bietet, dann muss er sich genau überlegen, ob sich der Wechsel lohnt, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung mit ins Kalkül gezogen wird. Durch diese Fessel, die deutsche Geldinstitute ihren Darlehensnehmern anlegen, werden nämlich zum Beispiel ausländische Banken davon abgehalten, in den deutschen Hypothekenmarkt als Finanziers einzutreten.

Zum Wohle der Kunden und des Wettbewerbs fordern deshalb Verbraucherschützer, die Höhe der Entschädigungszahlungen auf drei Monatszinsraten zu beschränken und außerdem die Banken zur Transparenz zu zwingen: Sie sollen verpflichtet werden, die Berechnungsmethode anhand von konkreten Beispielen offenzulegen.
Wer von den Verbrauchern ein Mehr an Mobilität erwartet und gleichzeitig den Erwerb von Eigenheimen fördert, darf sie mit Entschädigungszahlungen bei einer vorzeitigen Beendigung nicht allein lassen, sagte Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherschutzorganisationen. Die Selbstbedienungsmentalität der Banken wirkt als Bremse für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt.