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Obliegenheiten aus dem Vertrag mit den Kreditversicherungen

Obliegenheiten aus dem Vertrag mit den Kreditversicherungen sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die im Vertrag definiert sind und die Voraussetzung sind für die Regulierung von Schäden. Zu diesen Obliegenheiten gehören unter anderem:

  • Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes in seinen Ausprägungen
  • Meldung über Veränderung der Kundenbonität
  • Meldung von Überschreitungen des Höchst- bzw. äußersten Kreditziels
  • Meldung der Überschreitung der Frist für den Protracted Default.
  • Umsatz- bzw. Saldenmeldung
  • Veranlassung von Inkassomaßnahmen
  • Erhöhungsanträge

Wird eine dieser Obliegenheiten nicht erfüllt, kann die Versicherung die Haftung für ein Einzelrisiko ausschließen und die Regulierung eines Schadens verweigern. Nur die Vereinbarung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehaltes lässt sich in Einzelfällen aus dem Vertrag ausschließen. Bei der Meldung von Überschreitungen des Höchst- bzw. äußersten Kreditziels ist es in der Praxis nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden, diese Obliegenheit ordentlich zu erfüllen. Häufig fehlen in den Unternehmen EDV-Programme, die diese Überschreitungen aus den offenen Posten verlässlich ausselektieren. Wird dieser Obliegenheit nicht fristgerecht nachgekommen, verweigern die Versicherer ggf. die Regulierung eines Schadens. Die Nichtzahlungsmeldung an den Versicherer, wenn also der Kunde des Versicherungsnehmers nicht zahlt, aber noch nicht insolvent ist, muss im Rahmen des Protracted Defaults ebenfalls innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiträume erledigt werden. Und es müssen darüber hinaus weitere Maßnahmen zum Forderungseinzug eingeleitet werden, z.B. die Übergabe an ein Inkassoinstitut oder einen Rechtsanwalt, die Erstellung eines Mahnbescheides usw. Einige Versicherer schreiben dabei vor, das Inkassounternehmen des Kreditversicherers zu nutzen.