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Rentenfonds und Genussscheine

Genussscheine
Genussscheine, im Börsenjargon auch „Genüsse“ genannt, sind Wertpapiere, die Genussrechte jedoch keine Teilhaberrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte ohne eindeutige gesetzliche Normierung und demnach mit großer Gestaltungsfreiheit. – Gemeinsam sind den meisten Genussscheinen die Anrechte des Inhabers auf Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nennwert sowie auf einen Anteil am Reingewinn des betreffenden Unternehmens. Im Wesentlichen lassen sich folgende Typen von Genussscheinen unterscheiden:

-mit ergebnisunabhängiger, fester Ausschüttung,
-mit ergebnisabhängiger, variabler Ausschüttung und
-mit fester oder variabler Ausschüttung und Wandelrecht in Aktien

Welcher Typ von Genussscheinen im Einzel fall anzuraten ist, hängt von der Risikofreudigkeit des Anlegers ab. Wer die Sicherheit sucht, sollte sich an Genussscheine mit fester Ausschüttung halten. Wer auf den wirtschaftlichen Erfolg des emittierenden Unternehmens setzt, der dürfte mit ergebnisabhängiger Ausschüttung am besten bedient sein. Wer zwar mit steigenden Aktienkursen rechnet, aber dennoch nicht das volle Risiko eingehen möchte, der könnte bei Genussscheinen mit fester oder variabler Ausschüttung und Wandelrecht seine Entsprechung finden.

Genussscheine werden in der Regel in einer Stückelung von 100 und 1000 Euro angeboten und können bei Emission gebührenfrei über Kreditinstitute bezogen werden. Ihre Laufzeiten liegen üblicherweise bei zehn und mehr Jahren. Es gibt aber auch unbefristete Genussscheine. Diese beinhalten aber ein Kündigungsrecht. Börsennotierte Genussscheine können – soweit die entsprechende Nachfrage vorhanden ist-jederzeit verkauft werden. Bei Kauf oder Verkauf während der Laufzeit berechnen die Kreditinstitute die gleichen Kosten wie bei Aktien: in der Regel 1 % Provision vom Kurswert und 0,75 % Maklergebühr vom Nennwert.

Die vorgetroffene Einschränkung, dass der Verkauf börsennotierter Genussscheine eben nur bei entsprechender Nachfrage ermöglicht wird, kennzeichnet die Liquidität dieser Wertpapiere. Sie ist nur sehr eingeschränkt gegeben.

Dagegen ist die Rückzahlung des Anlagebetrages bei Genussscheinen in der Regel als sicher zu bezeichnen, da durchweg nur potente (Groß-)Unternehmen (so insbesondere große Kreditinstitute) Genussscheine herausgeben.

Weniger sicher erscheint dagegen die Zinsausschüttung. Hier gilt es zu beachten, dass bei Genussscheinen mit fester Ausschüttung (was für die meisten zutrifft) dieselbe keineswegs so sicher ist wie das Adjektiv zu suggerieren vermag. Ausgeschüttet wird nämlich nur, wenn der Bilanzgewinn dazu ausreicht. – Genussscheine mit ergebnisabhängiger, variabler Ausschüttung schließlich können allenfalls dann als interessant erscheinen, wenn sie mit einem Wandelrecht ausgestattet sind.

Die Ausschüttungen der Genussscheine werden Steuer recht lieh wie Beteiligungserträge und nicht wie Zinseinnahmen behandelt. Deshalb wird bei Auszahlung der laufenden Ausschüttungen 20 % Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht. Nach dem Halbeinkünfteverfahren wird nur die Hälfte der Ausschüttungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen belastet.

Entsprechend der nicht zu übersehenden eingeschränkten Sicherheit können die in ihrer Rendite im Vergleich zu öffentlichen Anleihen in der Regel um 1-2 Prozentpunkte höher liegenden Genussscheine nicht gerade als attraktiv bezeichnet werden. Genussscheine sind Risikopapiere, die einen Übergang von Aktien zu Anleihen markieren.

Rentenfonds
Rentenfonds sind von Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)1 gebildete und verwaltete Sondervermögen (Fonds) festverzinslicher Wertpapiere, über die an Geldanleger Anteilscheine (Fondsanteile), sogenannte Investmentzertifikate, ausgegeben werden. Diese Investmentzertifikate verbriefen dem Anleger ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an diesem Sondervermögen. Gesetzliche Grundlage der Rentenfonds ist das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).

Rentenfonds sind traditionellerweise als Open-end-Fonds konstruiert. Bei ihnen ist der Umfang des Fondsvermögens nicht begrenzt. Über den Zufluss von Anlagekapital wächst dieses unbegrenzt und damit auch die Anzahl der Anteilscheine darüber.

In der Regel werden die Fondsanteile über die Banken und Sparkassen vertrieben. Diese verkaufen allerdings vorwiegend nur eigene Papiere (so beispielsweise DWS- Fonds die Deutsche Bank, DIT-Fonds die Dresdner Bank, Adig-Fonds die Commerzbank, Deka-Fonds die Sparkassen, Union-Fonds die Volks- und Raiffeisenbanken). Fondsanteile können jedoch auch direkt bei den Fondsgesellschaften gezeichnet werden.

Der Anleger erwirbt die Investmentanteile zu einem Ausgabepreis, der börsentäglich von den Fondsgesellschaften errechnet wird. Davon zu unterscheiden ist der Rücknahmepreis. (Die Ausgabe- u. Rücknahmepreise werden laufend im Wirtschaftsteil der großen überregionalen Tageszeitungen veröffentlicht.) Zwischen beiden liegt ein Ausgabeaufschlag von 3 bis 5 Prozent.

Die Investmentgesellschaften sind den Anlegern gegenüber verpflichtet, deren Anteile jederzeit zum jeweiligen offiziellen Rücknahmepreis1 zurückzunehmen. Deutsche Investmentzertifikate werden nicht an der Börse gehandelt.

Erträge aus Rentenfondsanteilen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Dafür ist es unerheblich, ob der Fonds die Erträge ausschüttet oder thesauriert (wieder anlegt). Kursgewinne, die im Fonds realisiert werden, sind steuerfrei. Sie unterliegen nicht (wie die Kursgewinne der Anleger) der Spekulationsfrist von 1 Jahr.

Nach der von den Investmentgesellschaften jeweils verfolgten Anlagestrategie lassen sich im Wesentlichen folgende Rentenfonds unterscheiden:

Traditionelle Rentenfonds: Sie investieren in längerfristige Anleihen, die von kurzfristigen Kursschwankungen meist verschont bleiben.

Die Anteile solcher Fonds besitzen eine hohe Sicherheit. Ihre Liquidität ist durch die Rücknahmegarantie der jeweiligen Investmentgesellschaft gewährleistet. Die Rentabilität liegt in der Regel etwas über der von normalen Rentenpapieren.

Kurzläufer-Rentenfonds: Sie investieren in festverzinsliche Wertpapiere mit Laufund Restlaufzeiten zwischen einem Jahr und maximal fünf Jahren und/oder Anleihen mit variabler Verzinsung (Floater).

Auch diese Papiere haben eine hohe Sicherheit und auf Grund der Rücknahmegarantie der jeweiligen Fondsgesellschaft eine ebensolche Liquidität. Die Durchschnittsverzinsung (Rendite) des Fondsvermögens folgt weitgehend dem Geldmarktzins und schließt Kursverluste infolge steigender Zinsen weitgehend aus. Kurzläufer-Rentenfonds empfehlen sich deshalb für Anleger, die das Kursrisiko ihres Engagements klein halten wollen.

Geldmarktfonds: Sie investieren ausschließlich in kurzfristigen Geldmarktpapieren (d. s. auf dem Geldmarkt zwischen der Deutschen Bundesbank und den Banken gehandelte Papiere) und in Anleihen mit kurzen Restlaufzeiten.

Auch diese Papiere zeichnen sich durch hohe Sicherheit und Liquidität (Rücknahmegarantie) aus. Ihre Rendite entspricht den Zinsen des Geldmarktes und kann deshalb als attraktiv bezeichnet werden.

Rentenfonds mit begrenzter Laufzeit (Laufzeitfonds): Ihr Fondsvermögen besteht aus festverzinslichen Wertpapieren. Nach einer festgelegten Laufzeit wird dieses aufgelöst und zuzüglich der aufgelaufenen (thesaurierten) Zinsen an die Anteilsinhaber ausgezahlt.

Auch diese Anteilscheine haben eine hohe Sicherheit und Liquidität (Rücknahmegarantie). Ihre Rentabilität leitet sich aus dem Marktzins ab.

Junkbond-Fonds: Sie investieren in recht fragwürdige (junk, engl.: Schund, Ausschuss), hochriskante Anleihen. Bei – infolge fehlender Bonität der Schuldner – geringer Sicherheit bieten diese (weit) überdurchschnittliche Ertragsmöglichkeiten (Rendite). Junkbond-Fondsanteile sind hochspekulativ!

Indexfonds: Rentenfonds, die einen Rentenindex abbilden. Für Anleger, die mittel- bis langfristig in Rentenwerten investieren möchten, bieten Indexfonds eine flexible und kostengünstige Anlage.

Die Frage, ob Direktanlagen in Rentenpapieren oder die Anlage in Anteilspapieren von Rentenfonds attraktiver seien, lässt sich nicht generell und eindeutig beantworten. Was die Bonität der Anlage anbelangt, so ist diese in beiden Fällen weitgehend die gleiche. Auch die Liquidität ist in beiden Fällen in etwa gleich. Was schließlich die Rendite angeht, so dürfte diese für beide Anlageformen brutto ungefähr gleich sein. Was bei der Direktanlage möglicherweise durch Erwerbsspesen in Ansatz gebracht werden muss, gilt es beim Kauf von Anteilspapieren durch Ausgabeaufschläge sowie durch zusätzliche Verwaltungs- und Depotgebühren als Belastung in Kauf zu nehmen.

Was die Anlage in Fonds gegenüber der Direktanlage (in Rentenpapieren) möglicherweise als vorteilhaft erscheinen lassen könnte, ist das von der jeweiligen Investmentgesellschaft übernommene professionelle Asset-Management und die damit gewonnene Zeitersparnis für den privaten Anleger. Wer sich für die Anlage in Rentenfonds entscheidet, sollte dies allerdings nicht für kurze Zeiträume tun. Um Erwerbsspesen und Kursrisiken auszugleichen, ist von einer Anlagedauer von mindestens fünf Jahren auszugehen.