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Schuldner zwischen Schufa und Scoring

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz Schufa) hat nicht eben das beste Image – um es freundlich auszudrücken. In der Wahrnehmung vieler Kreditkunden handelt es sich dabei bis heute um eine intransparente Organisation, die nach zum Teil eher fragwürdigen Kriterien die Bonität von Millionen Kunden beurteilt, gigantische Mengen an Daten sammelt und letztlich darüber entscheidet, ob man eine Kreditkarte, einen Leasingvertrag oder ein Girokonto bekommt. Tatsächlich verfügt die Schufa über 384 Millionen Einzeldaten von 63 Millionen Bürgern. Sieben von zehn Deutschen sind von der Schutzgemeinschaft erfasst. Jahr für Jahr bearbeiten die über 700 Mitarbeiter der Schufa nicht weniger als 77 Millionen Anfragen. In jüngster Vergangenheit unternahm die Schutzgemeinschaft erhebliche Anstrengungen zur Imageförderung. Die Schufa kommuniziert heute offener und bemüht sich um Transparenz. Vor allem ihr Internetauftritt gilt mittlerweile als vorbildlich. Künftig haben die Bürger zudem die Möglichkeit, einmal pro Jahr kostenlos die bei der Schufa gespeicherten Daten und Ihren Basiscore abzurufen.
Manche fragwürdigen Gepflogenheiten verstärkten in den vergangenen Jahren den Eindruck der Intransparenz. So floss bis zum Jahr 2001 das Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring mit ein. Es entstand der fatale Eindruck, dass Bürger, die ein legitimes Interesse an Auskünften über die von ihnen gesammelten Daten haben, für ihre Anfrage mit Bonitätsabschlägen bestraft und dafür noch zur Kasse gebeten wurden. Diese Praxis hat die Schufa mittlerweile nach heftiger Kritik eingestellt.

Die Geschäftspartner der Schufa
•A-Vertragspartner. Dazu gehören Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften. Diese Partner erhalten auf Anfrage Positiv- und Negativmerkmale.
•B-Vertragspartner. In dieser Gruppe sind alle Nicht-Banken zusammengefasst, also zum Beispiel Handel, Versandhandel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
•F-Vertragspartner. Dazu zählen Inkassounternehmen, die von der Schufa Adressdaten erhalten, aber nur wenn die betreffenden Personen bei einem Vertragsabschluss auch in die Schufa-Klausel eingewilligt haben.

Wem gehört die Schufa?
•Gesellschafter der Schufa Holding AG sind:
•Spezialkreditinstitute (33,3 Prozent der Anteile)
•Sparkassen (24,7 Prozent)
•Privatbanken (19,5 Prozent)
•Genossenschaftsbanken (7,4 Prozent)
•Handel und andere Unternehmen (15,3 Prozent)

Was verbirgt sich hinter dem ominösen Scoringverfahren? Wenn Sie sich schon etwas intensiver mit der Welt der Finanzen befasst haben, dann werden Ihnen mit Sicherheit die Bonitätsratings von großen Unternehmen und Staaten begegnet sein. Sie gleichen Noten und lassen Rückschlüsse auf die jeweilige Bonität zu. Anleihen eines Unternehmens mit dem Rating AAA gelten als grundsolide, das Ausfallrisiko erscheint denkbar gering. Bringt es ein Unternehmen nur auf BB oder steht sogar ein C am Anfang, ist größte Vorsicht angebracht. Firmen und Staaten mit solchen Ratings bekommen auf den Kapitalmärkten nur Geld, wenn sie überdurchschnittlich hohe Zinsen zahlen – eben die an anderer Stelle bereits erwähnte „Zitterprämie“.
Der Basisscore ist ebenfalls eine solche Bonitätsnote. Er gibt, vereinfacht ausgedrückt, an, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine bestimmte Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt und ihre Kredite innerhalb der vereinbarten Frist zurückführt. Der beste Score-Wert wäre demnach 100 Prozent, denn dies entspräche einem Ausfallrisiko von 0 Prozent. Aber wie Sie wissen, gibt es eine hundertprozentige Sicherheit fast nie im Leben und daher liegen selbst solvente Bürger leicht unter dieser Marke.
Wie der Score-Wert im Detail berechnet wird, ist nicht bekannt. Die genaue Methode hat die Schufa bislang nicht offengelegt. Jedoch fließen alle gespeicherten Daten in diese Bonitätsnote ein, darunter Positivmerkmale, wie die vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, sowie Negativmerkmale, wie etwa nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
Verbraucher- und Datenschützer kritisieren nach wie vor manche Praxis der Schufa, doch sollte man fairerweise die positiven Effekte nicht übersehen:
Gläubiger und Banken werden vor insolventen Kunden geschützt (niemand kann Interesse an schwachen Geldinstituten haben).
Die Schufa leistet überdies einen Beitrag, die Bürger vor Überschuldung zu bewahren.