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Sparschuldverschreibungen, Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze

Sparschuldverschreibungen
Unter der Bezeichnung Sparschuldverschreibungen oder Sparkassenobligationen bieten Kreditinstitute Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen mit einer Laufzeit ab 1 Jahr, meistens 4-10 Jahren, zu einem für die gesamte Laufzeit geltenden Festzins an. Der Mindestanlagebetrag beziffert sich üblicherweise auf 500 Euro.

Sparschuldverschreibungen können vom emittierenden Kreditinstitut während der Laufzeit zu einem von diesem entsprechend der jeweiligen Zinsentwicklung festgesetzten Rücknahmepreis, dem sogenannten Hauskurs, zurückgenommen werden.

Werden Sparschuldverschreibungen als Inhaberschuldverschreibungen auf dem geregelten Wertpapiermarkt oder im Freiverkehr gehandelt, so ist ihr Verkauf auch über die Wertpapierbörse möglich. Soweit die emittierenden Banken auf die Ausgabe von effektiven Stücken (d. h. von verbrieften Wertpapieren) verzichten, muss ein Depotkonto geführt werden.

Hinsichtlich der Auszahlung der Zinserträge lassen sich folgende Typen von Sparschuldverschreibungen unterscheiden:
Normalverzinsliche Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Typ von Sparschuldverschreibungen werden die auflaufenden Zinserträge dem Anleger in der Regel jährlich zur freien Verfügung ausgezahlt beziehungsweise auf ein von diesem angegebenes Konto überwiesen.

Die Ausgabe der Sparschuldverschreibung erfolgt zum Nennwert; gelegentlich zu einem Hauskurs, der vom Kreditinstitut unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kapitalmarktsätze festgesetzt wird. Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert.

Abgezinste Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Sparschuldverschreibungstyp werden die über die Laufzeit (der Sparschuldverschreibung) anfallenden Zinsen und Zinseszinsen im Voraus vom Nennwert abgezogen und so dem Anleger nur ein verminderter Kaufpreis in Rechnung gestellt. Die laufenden Zinszahlungen entfallen damit.

Die Rückzahlung der Sparschuldverschreibung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert.

– Aufgezinste Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Sparschuldverschreibungstyp erfolgt die Ausgabe zum Nennwert oder auch zum Hauskurs, der vom Kreditinstitut unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kapitalmarktzinssätze festgesetzt wird. Die laufenden Zinserträge werden vom Kreditinstitut einbehalten und am Ende der Laufzeit zusammen mit den Zinzeszinsen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.

Die von den einzelnen Kreditinstituten den Anlegern für den Erwerb, die Verwahrung, die Rückgabe oder den Verkauf in Rechnung gestellten Gebühren sind recht unterschiedlich. Es empfiehlt sich, sich deshalb darüber vor Kaufabschluss eingehend zu informieren.

Zinserträge aus der Anlage in Sparschuldverschreibungen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte und sie je Konto und Jahr 10 Euro nicht übersteigen, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Kaufüberlegungen in Richtung Sparschuldverschreibungen sollten als Alternative vor allem die festverzinslichen Anleihen und die Wertpapiere des Bundes in Betracht ziehen.

Bundesschatzbriefe
Bundesschatzbriefe (im Volksmund liebevoll auch „Bundesschätzchen“ genannt) sind Schuldbuchforderungen gegen den Bund1, sogenannte Wertrechte, mit jährlich steigenden Zinssätzen. Bundesschatzbriefe dienen dem Bund zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln für seinen Haushalt. Sie werden als Daueremissionen aufgelegt. Ihr Erwerb ex Emission sowie ihre Einlösung bei Fälligkeit erfolgen durch die Kreditinstitute (d.h. durch alle Banken u. Sparkassen) oder durch die Bundeswertpapierverwaltung gebühren- und spesenfrei. Kaufberechtigt in begrenztem Umfang sind nur natürliche Personen sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Gebietsfremde sind – bis auf wenige Ausnahmen – vom Kauf ausgeschlossen.

Bundesschatzbriefe werden in zwei Ausstattungen aufgelegt, als Bundesschatzbriefe vom Typ A und als solche vom Typ B.

-Bundesschatzbriefe vom Typ A: Mindestnennwert 50 Euro und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50 €); Laufzeit 6 Jahre. Die Zinsen werden jährlich nachträglich (d. h. am Ende des Jahres) ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert

-Bundesschatzbriefe vom Typ B: Mindestnennwert 50 Euro und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50€); Laufzeit 7 Jahre. Die Zinsen und Zinzeszinsen werden nach Ende der Laufzeit oder zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückgabe dem Nennwert zugeschlagen (Aufzinsungspapier).

Zinssatzstaffelung für Bundesschatzbriefe (Stand: Sommer 2006)

Laufzeitjahr               Nominalzins             Renditen nach dem … Jahr

Typ A                       Typ B

1. Jahr                       2,50%                        2,50%                        2,50%

2. Jahr                       3,00%                        2,75%                        2,75%

3. Jahr                       3,50%                        2,99%                        3,00%

4. Jahr                       4,00%                        3,23 %                       3,25%

5. Jahr                       4,25%                        3,42%                        3,45%

6. Jahr                       4,75%                        3,62%                        3,66%

7. Jahr                       4,75%                        –                                  3,82%

(nur Typ B)

Bei beiden Typen ist der Zinssatz gestaffelt. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine solche Staffelung.

Durch eine solche Staffelung der Zinssätze soll der Anleger veranlasst werden, seine Wertpapiere (Bundesschatzbriefe) nicht vor Ende deren Laufzeit(en) zu verkaufen. Diese Laufzeiten sind für den Anleger – außer im ersten Jahr – nicht absolut bindend. Während dieses Zeitraums (dem ersten Jahr) kann der Anleger bei Bargeldbedarf die Bundesschatzbriefe allenfalls beleihen. Diese Sperrfrist errechnet sich ab dem ersten Verkaufstag der jeweiligen „Ausgabe“ (mit diesem Terminus werden die einzelnen Auflagen der Bundesschatzbriefe belegt) der Bundesschatzbriefe. Dies bedeutet: Für denjenigen, der eine bestimmte Ausgabe von Bundesschatzbriefen nicht an deren erstem Verkaufstag, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erwirbt, verkürzt sich die Sperrfrist um diese Zeitspanne (vom Erscheinungstermin bis zum Erwerb!). Nach Ablauf der Sperrfrist steht es jedem Anleger offen, Bundesschatzbriefe über sein (depotführendes) Kreditinstitut an die Bundeswertpapierverwaltung zurückzugeben oder gegen eine neue Ausgabe auszutauschen. Letzteres empfiehlt sich dann, wenn der für eine vor einiger Zeit (z. B. vor 3 oder 4 Jahren) erworbene Ausgabe gerade geltende Zinssatz niedriger ist als der für eine neue Ausgabe im ersten Jahr (der Emission) geltende. Die Rückgabe von Bundesschatzbriefen ist allerdings nur beschränkt möglich: Innerhalb von 30 Zinstagen können Bundesschatzbriefe nur bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Euro (Altemissionen vor dem 01.2002 bis 10000 DM) zurückgegeben werden. Wer über diesen Höchstbetrag hinaus Bundesschatzbriefe zurückgeben möchte, muss dies in entsprechenden Zeitabständen tun.

Was die Sicherheit der Bundesschatzbriefe anbelangt, so wahren diese einen sehr hohen Standard. Mit der Bundesrepublik Deutschland als Schuldner entheben sie sich praktisch jegliches Einlösungsrisiko. Die Rückzahlung erfolgt zu 100 Prozent. – Es bestehen darüber hinaus weder ein Zinsrisiko (die Zinssätze sind fest vereinbart!) noch ein Währungsrisiko (der Anlagebetrag lautet vor bzw. nach dem 01.2002 auf DM respektive auf Euro!). Bundesschatzbriefe sind mündelsicher. Werden Bundesschatzbriefe im Depot eines Kreditinstituts verwaltet, so berechnet dieses dafür Depotgebühren: Banken und Sparkassen in der Regel 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Auf Wunsch des Anlegers können Bundesschatzbriefe von der Bundeswertpapierverwaltung gebührenfrei verwaltet werden.

Die Zinserträge aus der Anlage in Bundesschatzbriefen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Beim Typ A, bei dem die Zinszahlung jährlich erfolgt, wird auch der Zinsabschlag beziehungsweise die entsprechende Zinsbesteuerung jährlich vorgenommen. Bei Typ B dagegen fällt der Zinsabschlag/die Zinsbesteuerung erst mit den Zinsen nach Ablauf von 7 Jahren oder bei vorzeitiger Rückgabe an. Diese Tatsache lohnt sich für diejenigen Anleger auszunutzen, die ihre Zinserträge in eine Zeit mit geringerer Steuerbelastung (niedrigerer Progressionsstufe) verlegen möchten.

Die von den Kreditinstituten als Alternative zu den Bundesschatzbriefen angebotenen Sondersparformen, insbesondere diejenigen mit steigenden Zinssätzen können nur in Ausnahmefällen mit diesen konkurrieren. Meist sind die Verfügungsmöglichkeiten bei diesen Sondersparformen im Vergleich zu den Bundesschatzbriefen erheblich eingeschränkt. – Auch die Renditen dieser Sondersparformen reichen nur in Ausnahmefällen an die der Bundesschatzbriefe heran.

Finanzierungsschätze
Vom Bund ausschließlich für die private Geldanlage in Daueremission aufgelegte Wertpapiere. Mindestnennwert 500 Euro und darüber hinausjeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50€); maximal 250000 Euro je Person und Geschäftstag. Laufzeit von 1 Jahr (Finanzierungsschätze Typ A) oder 2 Jahren (Finanzierungsschätze Typ B). Finanzierungsschätze werden über die Banken und Sparkassen mit einem Zinsabschlag (Abzinsungspapiere) verkauft und nach Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückgabe an den Emittenten ist ausgeschlossen. Finanzierungsschätze werden nicht an der Börse gehandelt.

Für Finanzierungsschätze wird im Bundesschuldbuch eine Schuldbuchforderung für die Deutsche Börse Clearing AG, Frankfurt a. M., eingetragen. Die Anleger können wahlweise ein Anteilsrecht an diesem Forderungssammelbestand erhalten oder über ihr Kreditinstitut die Eintragung einer Schuldbuchforderung auf ihren Namen bei der Bundeswertpapierverwaltung verlangen.

Der Erwerb von Finanzierungsschätzen ex Emission und ihre Einlösung bei Fälligkeit ist gebührenfrei. Bei Verwahrung der Papiere im Depot eines Kreditinstitutes entstehen Depotgebühren von 1-1,25%o vom Kurswert (Mindestgebühr 5 Euro) zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Die Verwaltung bei der Bundeswertpapierverwaltung ist gebührenfrei.

Die Zinserträge aus Finanzierungsschätzen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Bei den Finanzierungsschätzen Typ B greift die Besteuerung erst bei Fälligkeit (also nach 2 Jahren) Platz.

Abgesehen von der Liquidität, die durch den Ausschluss einer vorzeitigen Rückgabe der Finanzierungsschätze beeinträchtigt ist (ihre Beleihung ist jedoch jederzeit möglich!), stellen diese Papiere eine bedenkenswerte Alternative zum Sparkonto dar. Maximale Sicherheit wird durch die wirtschaftliche Bonität des Emittenten, der Bundesrepublik Deutschland, gewährleistet. – Ein Wertveränderungsrisiko scheidet auf Grund der garantierten Rückzahlung zum Nennwert aus. Auch ein Zinsrisiko ist durch die feste Zinsvereinbarung nicht gegeben. Diese Verzinsung (Rentabilität) orientiert sich am Kapitalmarktzins.