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Zu beachten beim Darlehen – Fristen, Standortfragen und richtige Ansprechpartner

Die Prüfung – insbesondere dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Förderbank erfolgt – kann sich eine ganz Weile hinziehen. Allzu eilig sollte man es also nicht haben. Zu den langen Wartezeiten kommen weitere Schwierigkeiten hinzu.

Andere Fördermittel
Plant beispielsweise ein Gründer, neben dem Gründungszuschuss andere Fördermittel in Anspruch zu nehmen, muss er sich an bestimmte Fristen halten. Allzu schnell passiert es, dass diese nicht eingehalten werden können, weil der Weg von der Entscheidung „Ich will ein Förderdarlehen“ bis hin zum Tag der Überweisung länger ist als geplant. Wer also zusätzliche Finanzierungen plant, sollte sich über die damit zusammenhängenden Fristen gründlich informieren und seine Zeitplanung entsprechend anpassen, damit er rechtzeitig über das Geld verfügen kann.

Die Standortfrage
Zudem tritt ein anderes Problem häufig auf, und zwar bei solchen Vorhaben, bei denen der Standort sehr wichtig ist. Vermieter oder Verpächter sehen es gerne, dass die Finanzierung bereits steht, wenn Räume angemietet werden. Banken sind aber nur dann bereit, ein Darlehen zu vergeben, wenn die wichtige Standortfrage bereits geklärt ist. Nur in seltenen Fällen erklärt sich ein Vermieter bereit, mehrere Monate auf die Finanzierungszusage zu warten — und da beißt sich die Katze in den Schwanz. Wege aus diesem Dilemma zeigen die folgenden Ausführungen auf. Wichtig ist unter allen Umständen, dass Sie Ihren Businessplan frühzeitig erarbeiten, sodass Sie schnell vorankommen.

Mehrere Standortprüfungen durch die Bank
Sie können im Businessplan zunächst einen bestimmten Standort einsetzen, selbst wenn Sie wissen oder ahnen, dass sich das später noch ändern wird – auch ein Entwurf für einen Mietvertrag muss schon vorliegen. Sie können dann Ihren Businessplan so abgeben und prüfen lassen. Ein fiktiver Standort dagegen kommt nicht infrage, weil der Bank dabei die Grundlage für eine Prüfung fehlt. Für die erste Prüfung des Businessplans fallen oft Gebühren an. Wenn sich im weiteren Verlauf der Standort ändert, wird Ihre Bank auch diesen prüfen. Dabei bezieht sie nur die Teile Ihres Plans, die den neuen Standort betreffen, und Ihre geänderten Kalkulationen ein. Es sind auch mehrere nachträgliche Standortprüfungen möglich. Meist kann das innerhalb weniger Tage erledigt werden, die Kosten dafür liegen im Ermessen Ihrer Geschäftsbank. Wenn eine Gebühr anfällt, ist sie meist deutlich niedriger als die für die erste, komplette Prüfung. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, wie hoch die Kosten wären.

Räume suchen, die noch nicht bezugsfertig sind
Zeitlichen Spielraum verschaffen Sie sich, indem Sie einen Standort auswählen, der noch nicht bezugsfertig ist. Sie können mit dem Vermieter verhandeln – entweder übernimmt er die Renovierung, oder Sie erledigen das und können dafür eine mietfreie Anlaufzeit verhandeln. Was auch immer vereinbart wird: Wenn die Räume zunächst in einen brauchbaren Zustand gebracht werden müssen, verschafft Ihnen das Zeit. Der Vermieter kann Sie nicht so leicht unter Zeitdruck setzen.

Mietvertrag, der an die Finanzierung geknüpft ist
In diesem Fall wird ein Mietvertrag geschlossen, der die Regelung enthält, dass das Mietverhältnis nach einem Zeitraum von einem bis drei Monaten beginnt. Zudem wird festgelegt, dass der Vertrag nicht gültig ist oder umgehend gekündigt werden kann, wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Finanzierungszusage vorliegt. Das bedeutet eine große Unsicherheit für den Vermieter, nur wenige lassen sich darauf ein. Doch wenn Sie einen attraktiven Standort gefunden haben, ist es einen Versuch wert, danach zu fragen.

Räume suchen, die noch gar nicht frei sind
Wenn Sie wissen, wo in etwa Ihr Standort liegen soll, können Sie sich umhören, ob dort in nächster Zeit geeignete Räume frei werden. Fragen Sie bei Hausverwaltungen, Hausbesitzern und Ladenbesitzern nach. Bitten Sie auch Freunde und Bekannte, die Augen und Ohren offenzuhalten. Sie gewinnen damit eventuell einige Monate, um in Ruhe die Finanzierung zu klären.

Vertrauen Sie auch auf Ihr Glück
So merkwürdig der folgende Rat klingen mag, er ist durchaus ernst gemeint: Vertrauen Sie auch auf Ihr Glück, dass Sie bei der einen oder anderen Organisation auf einen verständnisvollen Ansprechpartner treffen. In komplizierten Fällen, beispielsweise bei der Gründung eines Altenpflegedienstes, gibt sich das Gewerbeamt nicht mit einem eventuellen Standort zufrieden. Wenn Sie aber noch nicht wissen, welcher genau das sein wird, weil Sie für die Anmietung ein Darlehen brauchen, die Bank aber für die Gewährung des Darlehens die Gewerbeanmeldung fordert, dann sitzen Sie fest.

Versuchen Sie dann mit den zuständigen Mitarbeitern des Gewerbeamts zu reden, um eine Lösung zu finden. Manchmal hilft auch der Brief einer Bank oder eines Vermieters weiter, in dem der jeweilige Absender seine Zusage in Aussicht stellt, sobald eine andere Voraussetzung erfüllt ist. Hat eine Bank also beispielsweise Ihr Vorhaben auf Basis des ersten Standorts geprüft und für gut befunden, sollten Sie um schriftliche Bestätigung bitten. Wenn ein Vermieter sieht, dass die Bank willens ist, Ihr Vorhaben zu unterstützen, ist er meist eher dazu bereit, auf die endgültige Zusage zu warten.