Dividendenbesteuerung
im Rahmen der Kapitalertragsteuer sind Dividenden steuerpflichtig. Bei der Auszahlung an den Aktionär wird die entsprechende Summe direkt einbehalten, z.B. von der Depotbank, und bei der späteren Steuerveranlagung als Vorauszahlung berücksichtigt. Bei der Steuerbemessung wird das Halbeinkünfteverfahren angewandt. Hat der Aktionär einen Freistellungsauftrag abgegeben, wird ihm die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausbezahlt.
Dividendenschein
Teil des Bogens einer Aktie. Der D. dient zur Auszahlung der Dividende u.a. Ausschüttungen sowie zur Ausübung des Bezugsrechts und zum Erwerb von Berechtigungsaktien. Der Nennwert des Wertpapiers ist auf dem D. angegeben. Im Gegensatz zum Zinsschein hat er kein festes Fälligkeitsdatum und verkörpert keinen in Geldeinheiten ausgedrückten Anspruch.
Divisionskalkulation
Verfahren der Industriekalkulation, das grundsätzlich die Fertigung von Gütern gleicher Art voraussetzt. Beispielsweise berechnet die einstufige D. die Selbstkosten pro Stück durch Division der Gesamtkosten durch die entsprechende Produktionsmenge.