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Aktienkauf für Anfänger – Kleinanleger werden beschleunigt

Das im November 1997 eingeführte vollelektronische Handelssystem Xetra (Exchange Electronic Trading System) hat den Parketthandel inzwischen weitgehend verdrängt. Mittlerweile beträgt der Marktanteil von Xetra nahezu 90 Prozent am Umsatz in den Standardwerten des DAX und über 50 Prozent im Neuen Markt. Xetra löste die frühere Computerbörse IBIS ab, wo nur Banken untereinander handeln durften. Über Xetra sind die 5 500 an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Aktien handelbar, außerdem etwa 10 700 Optionsscheine.

Xetra hat auch Kleinanlegern eine längere Handelszeit börsentäglich von 9 bis 20 Uhr ermöglicht. Früher war dies nur während der Zeit des Parketthandels, also am Vormittag, möglich. Bei Stückzahlen unter 100 konnten früher Aktienkäufe oder Verkäufe sogar nur einmal täglich zur Kasse bei der Feststellung der Einheitskurse getätigt werden. Die Kassa- Notierungen sind inzwischen völlig abgeschafft worden.

Xetra macht den Handel schneller, billiger und auch transparenter, seitdem auch der Kleinaktionär neuerdings direkt ins Orderbuch schauen kann. Durch die vollelektronische Zusammenführung aller Kauf- und Verkaufsaufträge können sie schnellstens ausgeführt werden, egal ob man eine Aktie oder ein ganzes Paket kauft oder verkauft. Außerdem braucht man keinen Makler mehr, spart also die Courtage. Durch die Automatisierung sinken insgesamt die mit einer Order verbundenen Transaktionskosten. Bei Xetra erhalten alle Marktteilnehmer in Deutschland ebenso wie im Ausland gleichberechtigt Zugang zur Handelsplattform. Alle können einen Blick in das Orderbuch werfen, das zeigt, zu welchen Preisen und Mengen jeder gehandelte Wert angeboten und nachgefragt wird. Damit wird der Markt vollkommen transparent und der Aktionär kann besser auf neue Bewegungen reagieren.

Wie man Aktien kauft und verkauft, möchte ich Ihnen zunächst anhand des traditionellen Parketthandels veranschaulichen. Dies zeigt die grundsätzliche Funktionsweise der Börse am besten, auch wenn sich beim Computerhandel über Xetra inzwischen etwas geändert hat.

Kaufaufträge und natürlich auch Verkaufsaufträge, Kauforders oder Verkaufsorders genannt, kann man persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Bank geben. Die Order wird von der Bank an einen Makler weitergeleitet, der für die weitere Ausführung des Auftrags zuständig ist. Da Aktien immer als Stücke verkauft und nicht geteilt werden können, gibt es am Markt keine halben, Viertel- oder Achtelaktien. Deshalb kann man auch nicht zur Bank gehen und sagen: Ich hätte gern für 2 500 Euro Aktien von dieser oder jener Firma. Man sollte sich vielmehr zunächst über den Kurs informieren und muss dann im Rahmen des Kaufauftrags der Bank die gewünschte Stückzahl mitteilen.

Das kann wiederum im Rahmen eines unlimitierten oder eines limitierten Auftrags geschehen. Ein unlimitierter Auftrag besagt, dass die Bank die Aktien billigst kauft. Das bedeutet aber nicht zum niedrigsten Tageskurs und es bedeutet auch nicht, dass dieser Auftrag überhaupt zu einem niedrigen Kurs ausgeführt wird. Es kann durchaus sein, dass die gewünschten Aktien an einem bestimmten Börsentag vielleicht überhaupt nicht angeboten werden oder vielleicht nicht in einer der Nachfrage entsprechenden Menge. Dann wird der Auftrag eben, sofern möglich, am Folgetag ausgeführt. Wer also glaubt, dass die Kauforder billigst ihm den niedrigsten Tageskurs beschert, irrt. Niemand an der Börse weiß bei Börsenbeginn, wie sich der Kurs im Laufe des Tages entwickelt, und jeder Makler wird aufgrund seiner Erfahrung und seiner persönlichen Einschätzungen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, wann genau ein Geschäft zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt werden kann. Ist es dann getätigt, hat sich die Sache erledigt.

Das Gleiche gilt übrigens auch für den Verkauf von Aktien. Der unlimitierte Auftrag bedeutet, dass die Verkäufe durch die Bank bestens getätigt werden. Es soll also der höchstmögliche Kurs erzielt werden, jedoch macht der Verkäufer der Bank keine Vorschriften, wie die Untergrenze beim Verkauf aussehen soll. Die Aktie soll nur weg. Bedenkt man, dass einige Aktien am Neuen Markt innerhalb eines Tages um 40 Prozent im Preis gerutscht sind, kann man sich vorstellen, dass etliche Verkäufer mit unlimitierten Aufträgen am Ende lange Gesichter machten, als sie sahen, welchen besten Kurs die Bank für sie gerade noch erzielt hat. Möchte man sich gegen unliebsame Überraschungen absichern, sollte man einen limitierten Auftrag erteilen. Man gibt der Bank an, zu welchem Kurs man kaufen oder verkaufen möchte. Der Kaufauftrag wird nur dann ausgeführt, wenn der Preis der Aktie das festgesetzte Limit nicht über schreitet. Beim Verkauf ist es dann genau anders herum. Die Aktie wird nur dann verkauft, wenn eine bestimmte Untergrenze nicht unterschritten wird. Auch hier muss der Auftraggeber damit rechnen, dass die von ihm gewünschten Geschäfte nicht immer für den günstigsten Kurs des Tages ausgeführt werden, aber er ist zumindest sicher, dass die vielleicht unangenehmen Überraschungen nicht zu groß werden.

Aktienkäufer und Aktienverkäufer sollten sich auch darüber Gedanken machen, welchen Zeitrahmen sie der Bank für die Ausführung des Auftrags setzen wollen. Die übliche Gültigkeitsdauer eines Auftrags reicht bis zum Ende des Monats, in dem er erteilt worden ist. Damit räumt man der Bank einen gewissen Spielraum ein, den diese dafür nutzen kann, ihren Kunden zu zeigen, über welches Können und Fachwissen sie verfügt. Denn ein Monat kann heute an der Börse ein verdammt langer Zeitraum sein. Kauft die Bank am Anfang des Monats bereits zu einem günstigen Kurs ein und steigt dieser an den darauf folgenden Tagen oder Wochen, wird das den Aktionär überglücklich machen. Verpasst sie den richtigen Zeitpunkt, ist sie für die Mehrkosten oder für die Verluste zwar nicht haftbar, hat aber einen unzufriedenen Kunden. An der Börse ist es eben nicht wie in einem Supermarkt, bei dem ja fast überall das Motto gilt: Wer zu früh kauft, den bestraft das Sonderangebot.

Wer als Aktienkäufer oder Verkäufer alles möglichst genau unter Kontrolle haben möchte, kann seinen Auftrag auch nur mit Tagesgültigkeit aussprechen. Wenn das Geschäft zustande kommt, ist es in Ordnung, wenn nicht, verfällt die Order und muss vom Kunden erneut ausgesprochen werden.

Wer sein Aktiendepot gegen extreme oder überraschende Kursverluste absichern möchte, zum Beispiel wenn er über längere Zeit in Urlaub fährt, kann eine so genannte Stop-loss-Order aussprechen. Das heißt, er gibt seiner Bank den Auftrag, eine bestimmte Aktie sofort bestens zu verkaufen, wenn der Kurs dieser Aktie unter ein von ihm angegebenes Limit fällt. Wichtig ist dabei auch wiederum, dass dieses Limit in einer vernünftigen Höhe gesetzt wird und dass es den wahrscheinlichen Kursschwankungen der jeweiligen Aktie entspricht. Liegt die Stop-loss-Order zu dicht im üblichen Schwankungsbereich, kann es passieren, dass bei einem kurzfristigen Ausrutscher des Kurses nach unten die Aktien plötzlich futsch sind, die Gebühren anfallen und kein Geld in die Kasse kommt.

Das Gegenstück zur Stop-loss-Order ist die Stop-buy-Order. Sie räumt dem Aktionär die Möglichkeit ein, bei steigenden Aktienkursen noch auf den Zug aufzuspringen. Wenn der Käufer unsicher ist, ob er bestimmte Aktien kaufen sollte, weil die Kursentwicklung für ihn nicht klar erscheint, kann er der Bank den Auftrag geben, diese von ihm ins Auge gefassten Aktien dann zu kaufen, wenn der aktuelle Kurs über ein bestimmtes Limit gestiegen ist und er annimmt, dass der Kurs noch weiter steigen wird. Erreicht oder überspringt der Kurs das vom Käufer gesetzte Limit, kauft die Bank die Aktien umgehend billigst. Hat man es jedoch mit rasanten Kursbewegungen zu tun, wie sie heute immer häufiger an der Tagesordnung sind, ist es wahrscheinlich empfehlenswerter, sich selbst stets aktuell um sein Depot zu kümmern und sich nicht auf Limits zu verlassen, die man vielleicht in der Vergangenheit gesetzt hat, die aber von der aktuellen Entwicklung schon längst wieder überholt sind. Auch in diesen Fällen gilt die alte Regel von Kostolany nicht, die besagt, dass man nach dem Aktienkauf mithilfe eines starken Medikaments erst mal zehn Jahre verschlafen soll, ehe man sich wieder um die Wertpapiere kümmert. Aktienkauf und anschließender Konsum von Schlaftabletten kann sich verheerend auswirken.

Als Privatanleger erteilen Sie Ihre Aufträge, wenn diese über Xetra abgewickelt werden sollen, wie bisher Ihrer Bank; machen Sie aber deutlich, dass Sie die Teilnahme an Xetra wünschen. Auch hier können Sie unlimitierte Kauf- oder Verkaufsorders einreichen, die in der Regel sofort ausgeführt und als Market Orders bezeichnet werden. Ebenso können Sie — wie im Parketthandel – limitierte Orders abgeben. Gegen unerwartete Preisschwankungen kann man sich durch Stop-Orders absichern. Neuerdings gibt es zusätzlich die Market-to-1 imit-Order, das ist eine Market- Order, die zum besten Limit ausgeführt wird. Unausgeführte Teile dieser Order werden mit Limit in das Orderbuch eingestellt.

Grundsätzlich kann man bestimmen, ob eine Order nur für einen Tag (good-for-day), bis zu einem bestimmten Datum (good-till-date) oder bis zur Löschung (good-till-cancelled) gültig sein soll, maximal sind 90 Tage möglich. Man muss damit rechnen, dass eine Order zu zwei unterschiedlichen Kursen abgerechnet wird, wenn sie nicht als Ganzes ausgeführt werden konnte. Es sei denn, man gibt Fill or Kill oder Immediate or Cancel als Zusatz an. Fill or Kill besagt, dass die Order sofort und in kompletter Stückzahl ausgeführt werden soll. Ist dies aufgrund der Auftragslage nicht möglich, verfällt die Order. Bei -Immediate or Cancel können auch Teile ausgeführt werden. Das bedeutet, dass der nicht ausgeführte Teil dann verfällt.

Die Marktteilnehmer können ihre Aktien sowohl in Auktionen als auch fortlaufend handeln. Wer seinen Auftrag auf Auktionen beschränken will, gibt als Zusatz auction only- an, vielleicht sogar opening auction only (Eröffnungsauktion) oder closing auction only (Schlussauktion). In den Auktionen werden die Preise für alle Ordergrößen ermittelt, im fortlaufenden Handel nur für Orders mit einer gewissen Mindestgröße. Der fortlaufende Handel wird durch eine oder mehrere Auktion täglich unterbrochen. Die damit verbundene Konzentration des Angebots und der Nachfrage zu diesen Auktionszeitpunkten erhöht die Ausführungswahrscheinlichkeit von Aufträgen.