Die Börse führt Kapitalgeber und Kapitalnehmer bei hoher Rechtssicherheit zusammen. Die Unternehmen erhalten Geld, die Anleger Wertpapiere in Form von Schuldverschreibungen oder Beteiligungspapieren wie Aktien. Da die Papiere als solches handelbar bleiben, erfüllt die Börse die wichtige Sekundärmarkt- bzw. Zirkulationsfunktion. Zu den jeweiligen Börsenhandelszeiten können bereits platzierte Effekten (Wertpapiere) verkauft bzw. gekauft werden. Börsen beschleunigen die Beweglichkeit des nationalen und internationalen Kapitals und unterstützen die Internationalisierung und Globalisierung der Weltwirtschaft. Den Unternehmen bieten sie die Möglichkeit, sich durch Preis- und Kurssicherungsgeschäfte (Hedging) gegen Preis- und Kursschwankungen im Außenhandel abzusichern und Zins- und Aktienkursrisiken durch Termingeschäfte zu begrenzen.
Börse
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Die Segmentierung und die Auswahlindexe der Deutschen Börse | ||||
DAX: die 30 größten deutschen Werte des Prime Standards | Segment Prime Standard
der Frankfurter Wertpapierbörse (372 gelistete Unternehmen, Ende 2003) mit hohen internationalen Transparenzanforderungen wie Quartalsberichte, internationale Rechnungslegung, Unternehmenskalender |
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MDAX: die 50 nächstgrößten Werte (klassische Branchen) | TecDAX: die 30 nächstgrößten | |||
SDAX: die 50 nächstgrößten Werte (klassische Branchen) | Werte
(Technologiebranche) |
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weitere gelistete Unternehmen | ||||
(494 gelistete Unternehmen, Ende 2003) | Segment
General Standard mit den Anforderungen des deutschen Gesetzgebers für den amtlichen und den geregelten Markt |
Rechtliches und Institutionen
Rechtliche Grundlage für die Börsen bilden in Deutschland das Wertpapierhandelsgesetz und das Börsengesetz. Die oberste Instanz in allen Börsenangelegenheiten ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Errichtung einer Börse muss von der zuständigen obersten Landesbehörde – der Börsenaufsichtsbehörde – genehmigt werden. Diese und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) üben zusammen die Rechts- und Handelsaufsicht aus. An den Börsen gibt es Börsenräte, die die Börsen- und Gebührenordnung erstellen, Geschäftsführer bestellen, die Geschäftsführung überwachen und Geschäftsordnungen (Börsenordnungen) erlassen. Wie Wertpapiere zugelassen werden, bestimmt die Börsenzulassungs-Verordnung; wie Wertpapiergeschäfte im Präsenz- oder im elektronischen Handel durchgeführt werden, regeln die Börsenusancen, die Geschäfts-bedingungen an einer Börse.