Kenntnisse über die ausgeschriebene freie Position – Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch

Zur Vorbereitung eines Bewerbungsgespräches gehört auch, dass man sich über die konkrete Position Gedanken macht, auf die man sich bewirbt; denn das wird vom Arbeitgeber erwartet. Anders gesagt: Der Bewerber sollte genau wissen, worauf es dem Arbeitgeber ankommt. Dazu ein Beispiel:

Ein Vertriebssachbearbeiter bewarb sich bei einem Pharmaunternehmen als Außendienstmitarbeiter. Die Bewerbung klang interessant, man lud ihn zum Gespräch ein. Auf die Frage des Marketingleiters, ob er denn eine Vorstellung davon habe, was ihn im Außendienst der Firma erwarte, sagte der Bewerber: „Ich kann mir das schon so ungefähr vorstellen, ich muss verkaufen, das ist klar. Aber was sonst noch ist, nee, da müssen Sie mir auf die Sprünge helfen, wie soll ich das auch wissen; ich weiß ja gar nicht, was bei Ihnen so Sache ist.“

So sollte es nicht sein. Anhaltspunkte zu der Position, für die Sie sich bewerben, bekommen Sie in aller Regel aus der Stellenanzeige. Wenn Ihnen diese Angaben nicht ausreichen, können Sie beim Arbeitgeber anrufen und in geeigneter Form erfragen, was Sie vor Ihrer schriftlichen Bewerbung oder auch vor dem Vorstellungsgespräch gern noch wissen möchten. Die Betonung liegt dabei auf „in geeigneter Form“. Denn nicht selten rufen Bewerber beim Arbeitgeber an und fragen: „Sagen Sie mal, was muss ich denn eigentlich ganz konkret machen?“ Das zeugt von Unerfahrenheit, nicht selten auch von Unhöflichkeit. Am besten ist es, wenn Sie sich vor einer schriftlichen Bewerbung erkundigen. So können Sie z.B. am Telefon sagen, dass Sie die ausgeschriebene Position interessiert, Sie aber noch einige Angaben erbitten möchten, die in der Stellenanzeige nicht angesprochen worden sind. Ansonsten gilt die Regel, dass man im Bewerbungsgespräch selbst Gelegenheit hat und diese auch wahrnehmen sollte, die konkrete Position zu hinterfragen. Sehr häufig erlebt man in der Praxis, dass Bewerber auf Stellenanzeigen anrufen und dann fragen, ob es Sinn hat, sich zu bewerben, weil sie nicht alle Konditionen erfüllen.

Solche Anrufe haben wenig Zweck, denn zum einen sind in der Regel in der Stellenanzeige die Aufgaben klar umrissen; wenn man diese nicht erfüllt, erübrigt sich eine Bewerbung. Zum anderen werden die Personalleiter kaum geneigt sein, sich langatmig mit Bewerbern zu unterhalten, die die Konditionen nicht erfüllen, dafür aber uninteressante Varianten an bieten. Wenn Sie sich für Positionen bewerben, die Sie bislang noch nicht ausgeübt haben, können Sie sich darüber hinaus auch bei den zuständigen Arbeitsämtern oder berufsständischen Einrichtungen nach den Spezifika der Berufsbilder erkundigen. Die Besonderheiten der ausgeschriebenen Position erfahren Sie, wie gesagt, im Bewerbungsgespräch. Richten Sie aber bitte Ihr Augenmerk auch darauf, ob es sich dabei um eine Ersatzeinstellung handelt oder um eine Zusatzeinstellung. Wenn es sich nämlich um eine Ersatzeinstellung handelt, müssen Sie sich darauf einstellen, mit dem Vorgänger oder der Vorgängerin verglichen zu werden. Handelt es sich um eine Zusatzeinstellung, dann haben Sie die Chance, Ihre Persönlichkeit unbeeinflusst einzubringen. Hier sind Ihr bisheriges berufliches Können, Ihr Know-how, aber auch Ihre Ideen gefragt, wie die Position am besten auszufüllen ist. Wenn sich in der Stellenanzeige keine Angaben darüber finden, ob es sich um eine Ersatz- oder eine Zusatzeinstellung handelt, dann können Sie das ohne weiteres beim Arbeitgeber telefonisch zur Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch erfragen.

Das Bewerbungsanschreiben und die wichtigen Unterlagen rund um Ihre Bewerbung

Nachdem Sie bislang einiges über die Bewerbungsgründe, über die jeweilige Situation beim Bewerber wie beim Arbeitgeber, über Stellenanzeigen und eigene aktive Suche erfahren haben, geht es in den folgenden Bewerbung-Artikeln um die eigentliche Bewerbung. Das heißt im Einzelnen: um das Bewerbungsanschreiben, die beizufügenden Unterlagen, das Vorstellungsgespräch und um einen Einblick in die Entscheidungskriterien beim Arbeitgeber. Die eigentliche Bewerbung, also das Anschreiben und die dazugehörigen Unterlagen, will erstens wohl durchdacht und zweitens sehr gut vorbereitet sein. Bitte merken Sie sich eine ganz wichtige Regel:
Die Bewerbung als Ganzes, besonders aber das Bewerbungsanschreiben, ist IHRE VISITENKARTE beim neuen Arbeitgeber! Das übersehen sehr viele, manchmal auch hoch qualifizierte Bewerber.

Durchdenken Sie Ihre Bewerbung
Dazu gehört, dass Sie – wie schon am Anfang dieses Buches erwähnt – ein persönliches Konzept haben sollten und ihre beruflichen Ziele klar definieren können. Setzen Sie sich kritisch mit Ihren Leistungen und Fähigkeiten auseinander, auch mit den bisherigen Arbeitgebern, und fragen Sie sich, warum Sie wo ausgeschieden sind. Hüten Sie sich vor Selbstüberschätzung. Lassen Sie sich nicht von Wunschvorstellungen leiten, sondern halten Sie sich an die nüchterne berufliche Realität.
Entwickeln Sie eine Strategie, die Ihnen hilft, unnötige Mühen, Enttäuschungen und Absagen zu verhindern. Behalten Sie Ihr Berufsziel im Auge und bewerben Sie sich nicht unüberlegt, sondern stets planvoll. Machen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Checkliste Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, und vergleichen Sie bei jeder Anzeige, ob Übereinstimmung besteht.

Halten Sie ferner Ihre Wunscharbeitgeber, Wunschpositionen oder sonstigen Ziele fest und notieren Sie auf dieser Liste alle Ihre Aktivitäten in Bezug auf Arbeitssuche bzw. Ihre Bewerbungen. So haben Sie stets einen aktuellen Überblick und sind rasch im Bilde, wenn Sie mal einen überraschenden Anruf von einem Arbeitgeber bekommen, der Sie zum Gespräch einladen will. Notieren Sie sich pro Bewerbung Absendedatum, etwaige Fristen, Ein- ladungs- und Absagetermine. Lassen Sie sich durch Absagen nicht einschüchtern oder gar entmutigen. Der zweite Schritt ist die Vorbereitung der Bewerbung. Sie lässt häufig zu wünschen übrig, obwohl inzwischen viele Menschen über einen privaten PC oder eine Speicherschreibmaschine verfügen. Ihre schriftliche Bewerbung sollte fünf wichtige Elemente enthalten:

Anschreiben
Das Anschreiben ist die einzige (!!) Form der ganz individuellen Selbstdarstellung und auch das einzige Dokument in Ihrer Bewerbung, das Sie positionsbezogen beeinflussen und selbst gestalten können. Im Anschreiben formulieren Sie Ihr Interesse an der ausgeschriebenen Position und/oder am Arbeitgeber. Das Anschreiben muss deshalb immer individuell sein.

Lebenslauf
Der Lebenslauf vermittelt dem Leser = Arbeitgeber einen raschen Überblick über Ihren bisherigen Werdegang. Deshalb ist zu überlegen, welche Form Sie wählen:
* prosaisch/darstellend
– handschriftlich
– maschinengeschrieben
* tabellarisch/übersichtlich
– entwicklungsbezogen (Vorwärtschronologie)
– aktualitätsbezogen (Rückwärtschronologie) oder
* individuell/originell

Auch durch die Art der Darstellung des Lebenslaufes können Sie deshalb viele Weichen stellen. Oberflächliche und ungenaue Lebensläufe machen von vornherein einen schlechten Eindruck, zu genaue und mit Nebensächlichkeiten beladene ebenso.

Bewerbungsfoto
Das Bewerbungsfoto vermittelt dem neuen Arbeitgeber einen ersten flüchtigen Eindruck Ihrer Person. Unterschätzen Sie diesen Eindruck nicht. Vergessen Sie deshalb nie, ein aktuelles Foto beizufügen.

Zeugnisse
Um dem neuen Arbeitgeber Einblick in Ihren beruflichen und Ausbildungswerdegang zu geben, sollten Sie alle relevanten (!!) Zeugnisse Ihrer Bewerbung beifügen. Die Faustregel lautet hier: Sämtliche Angaben im Lebenslauf sollten Sie mit Zeugnissen belegen können. Alle anderen Zeugnisse sind nur dann wichtig, wenn ein direkter Bezug zur ausgeschriebenen Position erkennbar ist.

Die Zusammenstellung der Unterlagen
Der fünfte und letzte Punkt ist die Zusammenstellung der Unterlagen. Man kann es nicht oft genug sagen: Ein ansprechendes Äußeres der Bewerbung ist schon ein halber Sieg. Nichts ist schlimmer, als wenn man aus einem Briefumschlag lieblos zusammengeheftete Dokumente entnehmen muss und einem dann zu guter Letzt womöglich auch noch das Bewerbungsfoto auf den Schoß fällt. Diese fünf Punkte sollten Sie bei Ihrer Bewerbungsvorbereitung im Auge behalten. Je besser Sie sich vorbereiten, z. B. indem Sie rechtzeitig eine Bewerbungsmappe zusammenstellen, umso schneller können Sie unkompliziert auf Stellenausschreibungen reagieren.

Anschreiben
Wenn oben gesagt wurde, dass das Bewerbungsschreiben so etwas wie Ihre Visitenkarte beim neuen Arbeitgeber ist, dann hat das seinen Grund. Die Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung stehen, Zeugnisse, Referenzen oder andere Dokumente, können Sie nicht (mehr) beeinflussen. Mit dem Anschreiben auf eine ausgeschriebene Position hingegen können Sie persönlich-individuelle Maßstäbe setzen. Sie haben durch die Art und Weise der Darstellung einen großen Einfluss darauf, ob Sie einen Arbeitgeber für sich einnehmen oder nicht. Für das Bewerbungsanschreiben gibt es indes gewisse Grundregeln.

Name, Anschrift, Telefonnummer
Selbstverständlich sollte sein (ist es aber leider in der Praxis nicht immer), dass Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und auch das Datum im Anschreiben enthalten sind. Bei der Telefonnummer sollten Sie in der Regel Ihre Privatnummer angeben (ggf. mit Zusatzangabe, ab wann Sie dort erreichbar sind), Ihre dienstliche Telefonnummer hingegen nur, wenn Sie regelmäßig selbst am Apparat sind und etwaige Anrufe des neuen Arbeitgebers in Ihrer jetzigen Firma auch genehm sind. Machen Sie ggf. zeitliche Zusätze zur Erreichbarkeit, z. B.:

„Sie erreichen mich tagsüber am schnellsten unter meiner Dienstnummer 05 11/620200, am besten in der Nachmittagszeit. Falls eine Kollegin am Apparat sein sollte, so ersuche ich Sie, um Rückruf zu bitten, ohne dass Sie, aus Gründen der Diskretion, Ihre Firma zu erkennen geben.“

Die meisten Arbeitgeber haben für solche Wünsche Verständnis, besonders dann, wenn sie an einer Bewerbung interessiert sind. Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Tatsache, dass Sie nach Absendung der Bewerbung Urlaub haben könnten oder längere Zeit auf Dienstreise sind. Daran wird oft nicht gedacht. Manch eine Bewerbung scheiterte, weil sich der neue Arbeitgeber sehr schnell und spontan gemeldet und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat und dann keine Reaktion bekam. Wenn Sie zeitlich, aus welchem Grunde auch immer, verhindert sind, dann teilen Sie das bitte deutlich im Anschreiben mit. Beispiel:

„In der Zeit vom 31. 3.2002 bis zum 20.4.2002 besuche ich ein Fortbildungsseminar in Bad Kreuznach. Sie können mir jedoch unter meiner Privatanschrift eine Nachricht hinterlassen, ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.“

Und noch etwas: Wenn Sie eine Bewerbung versenden, dann drücken Sie damit ein Interesse am neuen Arbeitgeber aus. Deshalb müssen Sie auch mit einer Einladung rechnen, und zwar auch zur üblichen Bürozeit. Deshalb sollten Sie im Anschreiben nicht formulieren:

„Über ein Gespräch würde ich mich sehr freuen. Am besten wäre es, wenn Sie mir einen Termin vor 9.00 Uhr oder nach 18.00 Uhr anbieten könnten, weil ich dienstlich nicht abkömmlich bin.“

Das Interesse und das Pflichtbewusstsein für Ihre jetzige Arbeit spricht zwar für Sie, aber Sie können nicht erwarten, dass der neue Arbeitgeber seinen Terminplan nach Ihnen richtet. Sie müssen sich in solch einem Fall schon frei nehmen oder einen Urlaubstag einreichen.

Bezug auf Position/Anzeigenausschreibung
Da manche, besonders größere Arbeitgeber nicht selten an den Wochenenden in den Tageszeitungen mehrere Anzeigen geschaltet haben, sollten Sie immer im Betreff Bezug auf die konkrete Position nehmen. Damit erleichtern Sie dem Leser, in aller Regel dem Personalleiter, die rasche Zuordnung. Auch inhaltlich sollten Sie auf die ausgeschriebene Position eingehen und sich nicht mit Gemeinplätzen begnügen. Denn der Arbeitgeber will in erster Linie wissen, ob Sie die Anforderungen erfüllen. Ein Beispiel:

„Sie suchen eine Marketing-Assistentin mit Berufserfahrung, Englischkenntnissen und Vorliebe für Telefonmarketing. Diese Voraussetzungen erfülle ich, weil ich bereits drei Jahre als Marketing-Assistentin arbeite und für meine jetzige Firma ausschließlich für drei wichtige Produkte Telefonmarketing mache, dessen Konzeption ich selbst aufgebaut und erfolgreich umgesetzt habe. Meine sehr guten Englischkenntnisse konnte ich 1996 während eines sechsmonatigen Aufenthaltes in einem Partnerunternehmen in Birmingham vervollkommnen.“

Hier stehen klaren Erwartungshaltungen klare Fakten gegenüber, salopp gesagt: Soll und Haben decken sich, für den Arbeitgeber ein echter Anlass zur Einladung.

Bezug auf abgefragte Fakten
Neben den positionsbezogenen Besonderheiten ist es wichtig, auch auf sonstige abgefragte Fakten einzugehen. Wenn z.B. in einer Stellenanzeige steht, dass Gehaltswunsch und frühestmöglicher Eintrittstermin genannt werden sollen, dann müssen Sie sich dazu auch äußern. Wichtig ist, dass Sie überhaupt darauf eingehen. Beim Eintrittstermin werden Sie mit Blick auf Ihre Kündigungsfristen keine Probleme haben, genaue Angaben zu machen, doch ist auch hier Vorsicht geboten, wie das folgende Beispiel zeigt:

„Ich befinde mich in ungekündigter Stellung. Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Quartals, ich könnte Ihnen daher ab 1.10.2001 zur Verfügung stehen. Einem früheren Beginn, auch schon ab 1.8.2001 steht nichts im Wege, weil mein jetziger Arbeitgeber mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist.“

Auf näheres Befragen stellte sich heraus, dass man der Dame eine Kündigung nahe gelegt hatte, weil sie nicht mehr den Erwartungen des Arbeitgebers entsprach. Besser wäre es gewesen, es bei der üblichen Frist (1.10.2001) zu belassen und im Gespräch zu erklären, man werde sich – Interesse des neuen Arbeitgebers vorausgesetzt – um einen früheren Austrittstermin bemühen. Gehaltsfragen darf man dem persönlichen Gespräch Vorbehalten, das sollte man dann im Anschreiben mitteilen. Man kann aber auch folgendermaßen formulieren:

„Mein jetziges Gehalt beträgt € 1 835,- brutto im Monat, bei 13,5 Gehältern im Jahr. Ich möchte mich nicht verschlechtern, bin aber bereit, für eine Übergangs- oder Einarbeitungszeit gehaltliche Kompromisse zu machen, weil mir in erster Linie an der Tätigkeit in Ihrem Hause liegt.“

Am besten ist es sich jedenfalls im Anschreiben noch nicht auf eine Gehaltssumme festzulegen, für dieses Thema vielmehr das persönliche Gespräch abzuwarten. Denn Sie können ja nicht wissen, wie das interne Gehaltsgefüge beim Arbeitgeber aussieht. Auf jeden Fall sollten Sie sich realistisch auf diesen Punkt vorbereiten. Mit Antworten auf die Frage nach Ihrem Gehaltswunsch wie „Das weiß ich nicht so genau“ oder „Das ist mir egal“ oder „Das überlasse ich Ihrer Einschätzung“ kommen Sie nicht weit und setzen sich zudem der Gefahr aus, an der Realität vorbeizudenken. Der Arbeitgeber will von Ihnen wissen a) was Sie bisher verdient haben, also wohl auch weiterhin verdienen wollen, und b) wie Sie die ausgeschriebene Position gehaltlich einschätzen. Darauf sollten Sie sich, eventuell auch durch die Erkundigung nach etwaigen Lohn- und Gehaltstarifverträgen, einstellen.

Individuelle Angaben
Die Darstellung individueller Belange verführt zweifellos dazu, stilistisch etwas abzuschweifen, und es ist durchaus verständlich, wenn Sie versuchen, sich mit Ihrem Ansehreiben von der Masse abzuheben. Aber hüten Sie sich vor Originalität um jeden Preis. Dazu einige Beispiele, wie man es nicht machen sollte:

„Sie sehen, dass ich alle Ihre Anforderungen erfülle. Sie sollten aber auch wissen, was ich sonst noch kann: Ich kann überzeugen, motivieren und erfolgsbezogen führen. Das habe ich als Verbandstrainer des VfL XY unter Beweis gestellt.“ (Aus einer Bewerbung als Geschäftsführer!!)
„Als Anlage erhalten Sie ein Videoband. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, sich in nur 30 Minuten über meine Persönlichkeit, meine Durchsetzungskraft und meine persönliche Ausstrahlung und meine erstklassigen Referenzen zu informieren, Sie werden es nicht bereuen.“ (Aus einer Bewerbung für eine leitende Position im Marketingbereich)
„Die ausgeschriebene Position interessiert mich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich. Seit langem habe ich eine Freundin in Köln, und es wäre mein größter Wunsch, sie damit zu überraschen, nun endlich auch beruflich in Köln sesshaft zu werden.“ (Aus einer Bewerbung im industriellen Bereich, Sachbearbeiter)

Diese kleine Auswahl mag genügen. Bleiben Sie also bei der Realität. Formulieren Sie selbstbewusst, ohne überheblich zu sein, und wenn es Ihnen gegeben ist, dann formulieren Sie auch originell. Aber bleiben Sie lieber sachlich und nüchtern, ehe Sie sich der Lächerlichkeit preisgeben.Bedenken Sie also: Einzig und allein das Anschreiben können Sie selbst gestalten. Es sollte – wollen Sie Erfolg haben – Bezug auf die ausgeschriebene Position nehmen, aber auch Interesse beim Arbeitgeber erwecken. Natürlich ist dabei eine gewisse Originalität förderlich, nur sollte es sich im Rahmen der Möglichkeiten bewegen. Bei den „bürgerlichen“ Berufen ist eher ein konservatives Anschreiben angebracht. Nur in bestimmten Branchen, z.B. im Werbe- oder Medienbereich, kann man von der Norm abweichen und sich evtl. ungewöhnlich präsentieren.

Die äußere Form des Bewerbungsbriefes
Die meisten Bewerbungsanschreiben sind in Aufbau und äußerer Gestaltung individuell gehalten. Nicht selten schreiben Bewerber auch auf privatem Briefpapier, auf dem Name, Adresse und Telefonnummer bereits aufgedruckt sind. Sehr auffällig gestaltete private Briefbogen wirken aber nicht immer positiv, besonders dann nicht, wenn der Name, womöglich noch mit grafischen Attributen ausgestattet, den ganzen Bogen beherrscht. Was wenigen Bewerbern bekannt ist: Es gibt für die äußere Form des Bewerbungsbriefes eine Norm (DIN 5008). Geht man von einem unbedruckten DIN-A4-Blatt aus, gestaltet sich der Aufbau so, wie im Briefschema. Das erste Briefbeispiel hält sich exakt daran. Zwar achten viele Personalleiter nicht genau auf eine solche Einhaltung der DIN-Norm; Sie sollten sie sich jedoch als Richtwert merken und sie besonders dann befolgen, wenn Sie sich für Sekretariatsberufe bewerben. Da im Zeitalter des PCs die bei der Schreibmaschine üblichen „Grad“- Angaben für Abstände nicht jedem geläufig sind, nennt die neueste Fassung der DIN 5008 auch die entsprechenden Millimeterangaben. Gerechnet wird dabei jeweils von der linken Blattkante:

Grad 10 = 24,1 mm Grad 40 = 100,3 mm
Grad 20 = 49,5 mm Grad 50 = 125,7 mm
Grad 30 – 74,9 mm Grad 70 = 176,5 mm

Etwa bei Grad 70 sollten Ihre Briefzeilen enden.

Ab nächsten Artikel finden Sie eine Reihe von Musterbriefen für unterschiedliche Berufssparten. Firmeninterne und „blinde“ Bewerbungen sind dabei ebenso berücksichtigt wie die Bewerbung über eine Personalberatung.

Regionale und überregionale Voraussetzungen – Bewerbung Tipps und Tricks

Als Faustregeln für regionale Anzeigen der Arbeitgeber gelten:
– Wird ohne Ortseinschränkung regional inseriert, erwartet man einen Bewerber aus der Region. Kosten für auswärtige Bewerber sind nicht beabsichtigt.
– Wird ohne Ortseinschränkung überregional inseriert, so kann man als Bewerber unterstellen, dass Reisekosten zur Bewerbung bezahlt werden, ferner, dass das Unternehmen Angebote zu Umzugsregelungen und Wohnraumbeschaffung macht. Finden Sie in den Anzeigen dazu keine Angaben, ist in jedem Fall Vorsicht geboten, erfragen Sie zur Not vor einer Bewerbung vorab telefonisch die für Sie wichtigen Angaben.
– Wird mit Ortseinschränkung national oder international inseriert, dann heißt das, dass Sie an diesen und nur an diesen Ort ziehen müssen und dazu auch bereit sein sollten, egal, woher Sie kommen.

Achten Sie als Bewerber auf solche Feinheiten. Dabei ist auch der Umstand von Bedeutung, wo der Arbeitgeber inseriert. In der Lokalzeitung wird er Personen aus der näheren Umgebung ansprechen wollen. Inseriert er dagegen in Branchenorganen, spricht er überregional spezielle Fachleute an. Inseriert er überregional in Tageszeitungen oder Wochenzeitungen, spricht er eine breite fachlich wie persönlich qualifizierte Bewerberschaft an.

Fristen
Wenn in der Stellenanzeige des Arbeitgebers Bewerbungsfristen angegeben sind, dann sollte man sich auch daran halten. Solche Fristen finden sich sehr häufig bei Stellenausschreibungen der öffentlichen Arbeitgeber, weil diese meistens gehalten sind, intern wie extern unter Fristsetzung Positionen auszuschreiben. Wenn diese Fristen sehr kurz angesetzt sind, könnte es sich auch um Alibianzeigen handeln, das heißt um Anzeigen, die aufgrund innerbetrieblicher oder innerbehördlicher Vereinbarungen in jedem Fall öffentlich ausgeschrieben werden müssen, und zwar auch dann, wenn schon längst intern Bewerbungskandidaten feststehen.

Sind in den Stellenanzeigen des Arbeitgebers hingegen keine Bewerbungsfristen enthalten, was der Regelfall ist, dann gilt folgende Faustregel:
– Auf regionale Anzeigen sollte man sich spätestens nach einer Woche bewerben.
– Auf überregionale Anzeigen sollte man sich spätestens nach zwei Wochen bewerben.

Sollten Sie die Stellenanzeigen z. B. erst nach einem Urlaub zu Gesicht bekommen haben, so teilen Sie das im Anschreiben mit. Niemand wird Ihnen das übel nehmen. Schlimm ist es, wenn Sie sich herausreden wollen oder gar lügen oder (beliebte, aber dümmliche Variante) in Ihrem Anschreiben ein dicht an der Stellenanzeige liegendes Datum wählen, in der Hoffnung, der Arbeitgeber würde es nicht merken.

Chiffreanzeigen
Chiffreanzeigen haben Sie bei den oben besprochenen Beispielen bereits kennen gelernt. Um es vorwegzunehmen: Auch wenn für den Arbeitgeber noch so viele Gründe für eine Chiffreanzeige sprechen, für Sie als Bewerber ist das immer eine denkbar schlechte Ausgangsbasis, weil Sie den genauen Arbeitgeber (Inserenten) ja nicht erkennen können. Das bedeutet dann, dass Sie sich nur positionsbezogen, allenfalls noch branchenbezogen auf Ihre Bewerbung vorbereiten können, nicht aber gezielt auf den Arbeitgeber. Übrigens unterlaufen nicht nur Bewerbern Fehler, sondern auch Arbeitgebern, wenn sie Positionen unter Chiffre ausschreiben. In einem Beispiel hieß es: „Wir sind ein namhaftes Bekleidungshaus mit langer Familientradition und suchen Die Anzeige lief unter Chiffre. Da es in der Stadt jedoch nur ein Bekleidungshaus mit langer Familientradition gibt, war der vorsichtige Inserent jedenfalls in Fachkreisen, die er ja mit seiner Anzeige auch ansprechen wollte, schnell enttarnt.

Wenn der Arbeitgeber unter Chiffre inseriert, hat das zwei Gründe. Zum einen wollen vor allem Firmen nicht, dass die Konkurrenz bei manchen ausgeschriebenen Positionen „wach“ wird. Das ist besonders der Fall, wenn es um zusätzliche oder gar sensible Positionen geht. Wenn in der Anzeige z. B. steht, dass man stark expandiert und für die Weiterentwicklung eines bestimmten Produktes Product-Manager sucht, deren spezifische Tätigkeitsfelder dann auch noch beschrieben werden, dann kann sich die Konkurrenz schon einen Reim darauf machen. Der inserierende Arbeitgeber will hier also auf Nummer sicher gehen und wird Ihnen das im Bewerbungsgespräch auch ehrlich mitteilen (soweit nicht noch andere Gründe für die Chiffre relevant sind). Ein weiterer Grund für Chiffreanzeigen im Stellenmarkt ist die interne Situation beim Arbeitgeber, genauer gesagt, die Rücksichtnahme auf Mitarbeiter, eventuell auch auf den Betriebsrat (der z. B. über frei werdende Stellen noch nicht gleich in Kenntnis gesetzt werden soll).

Solche Rücksicht kann geboten sein, wenn der Stelleninhaber für die ausgeschriebene Position noch im Pause ist und man für den neuen Mitarbeiter gern ein besseres Anforderungsprofil haben möchte. Schreibt man so etwas noch während der Tätigkeit des alten Stelleninhabers öffentlich aus, dann ist das schlechter Stil. Wenn allerdings die Anforderungen an die zu besetzende Position unverändert bestehen bleiben, sieht die Situation völlig anders aus; denn dann sind in aller Regel keine besonderen Rücksichten angebracht. Daneben gibt es natürlich auch noch weitere interne Gründe, die den Personalleiter veranlassen, eine frei werdende Position per Chiffre auszuschreiben. Zum Beispiel kann es sein, dass man erst kürzlich jemanden eingestellt hat, diese Person aber die Probezeit nicht überstehen wird und das Unternehmen möglichst rasch Ersatz haben will. Deshalb möchte man sich entweder der Konkurrenz gegenüber nicht die Blöße geben, man habe eine Fehlentscheidung getroffen, oder man nimmt auch hier Rücksicht auf den noch nicht ins Bild gesetzten Mitarbeiter.

In jedem Fall sollte für Sie als Bewerber eines feststehen: Irgendeinen Grund für eine Chiffreanzeige muss der Arbeitgeber haben. Versuchen Sie, sofern Sie eingeladen werden, diesen Grund herauszubekommen. Er könnte Ihnen Aufschluss über die Situation im Hause und eventuell auch über den Stil des Hauses geben. Da man nicht weiß, wer sich hinter der Chiffre verbirgt, sind natürlich auch viele Bewerber vorsichtig geworden und versenden erst einmal ein Anschreiben, in dem Sie um Kontaktaufnahme bitten, soweit der kurz skizzierte Werdegang und das jetzige Arbeitsgebiet für den neuen Arbeitgeber von Interesse sein sollten. Die Übersendung der kompletten Unterlagen wird dann auf Wunsch angeboten. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich nicht verkehrt, und zwar auch dann nicht, wenn in der Chiffreanzeige ausdrücklich um die Übersendung kompletter Bewerbungsunterlagen gebeten wird. Denn Sie wissen ja gar nicht, ob Sie Ihre mühevoll zusammengestellten Unterlagen überhaupt wiederbekommen, und vor allem, in welche Hände sie geraten. Wird das nicht akzeptiert oder besteht der Arbeitgeber, möglicherweise wieder anonym (auch so etwas ist schon vorgekommen), auf Einsicht in alle Ihre Bewerbungsunterlagen, dann sind Sie ganz, einfach beim Falschen gelandet.

Lebenslauf richtig erstellen Teil I – aktuelle Muster und Beispiele

Eine oft unterschätzte Bedeutung für die Bewerbung hat der Lebenslauf. Aus ihm sollten in knapper Form alle wichtigen Angaben für den neuen Arbeitgeber ersichtlich sein. Er darf nicht zu umfangreich, aber auch nicht zu dürftig sein. Vergessen wird immer wieder eine Grundregel: Der Lebenslauf muss lückenlos sein! Zunächst sei festgehalten, was zwingend in einem Lebenslauf enthalten sein muss:
– Name
– Geburtsdatum und -ort
– Familienstand einschließlich Kinder
– Staatsangehörigkeit
– Schulausbildung einschließlich Fach- und Hochschulen
– Berufsausbildung
– Berufstätigkeiten
– Berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen
– ggf. Wehrdienst oder Zivildienstzeiten
– Angaben zu Führerschein und Sprachkenntnissen

Darüber hinaus kann man Angaben zu den Eltern (meistens bei Auszubildenden oder jüngeren Leuten) oder zur Berufstätigkeit des Ehegatten machen. Angaben zu den Geschwistern gehören indes nicht in den Lebenslauf, allenfalls, wenn Sie kurz die Anzahl erwähnen, nicht aber Alter und Berufe. Denn das interessiert die meisten Arbeitgeber nicht. Ebenso können Sie unter „Sonstiges“ Angaben zu Ihren Hobbys machen. Nachdem eine Zeitlang die Ansicht vorherrschte, Hobbyangaben im Lebenslauf seien überflüssig, legt man jetzt wieder Wert darauf, wahrscheinlich, weil die Persönlichkeitskomponente der Bewerber wieder stärker betont wird. Hüten Sie sich, bei den Hobbys falsche oder gar zu viele Angaben zu machen; beides kann Sie in peinliche Situationen bringen. Wenn Sie schreiben, dass Sie gerne lesen und ins Theater gehen, müssen Sie sich im Vorstellungsgespräch auf die Randfrage vorbereiten, welches Geldanlage-Portal Sie gerade lesen oder welches Theaterstück Sie zuletzt gesehen haben. Kommt dann von Ihnen keine überzeugende Antwort, könnten Sie den Eindruck erwecken, dass Sie die Angaben eher gedankenlos oder aus Gründen des Renommees gemacht haben. Auch wenn Sie zu viele Hobbys angeben, kann das ins Auge gehen. Ein Beispiel aus einem Lebenslauf:

Sonstiges: Trainer der Fußballjugend beim VfB X Ehrenamtlicher Gruppenleiter beim DRK Ehrenamtlicher Schatzmeister beim Skatclub Mitglied im Vorstand des örtlichen Siedlerbundes

Da fragt sich der Personalleiter, wann der Bewerber eigentlich noch Zeit hat, seiner Arbeit nachzugehen, und befürchtet außerdem, dass er bei so viel Verpflichtungen den Kopf für seine
Arbeit nicht recht frei hat. Ähnlich ist die Situation, wenn Sie gefährliche Sportarten betreiben, z. B. Autocrash, Motorradrennen, Fallschirmspringen o. A. Hier besteht immer die Gefahr, dass Sie wegen Verletzungen auf längere Zeit für den Arbeitgeber aus- fallen. Allerdings sind Sie als Bewerber nicht verpflichtet, solche Angaben zu machen; deshalb sollten Sie es auch nicht tun. Angaben zur Religion sind entbehrlich, es sei denn, Sie bewerben sich in einer konfessionellen Einrichtung, in der Ihr Glaubensbekenntnis Voraussetzung ist. Ebenso entbehrlich sind Angaben zur Schwerbehinderung, es kann aber geboten sein, eventuell im Anschreiben kurz auf diesen Umstand einzugehen, z. B. wenn Sie keine wahrnehmbare körperliche Behinderung haben. Der Lebenslauf muss wie erwähnt lückenlos sein. Man kann sich auf Jahresangaben beschränken, besser aber sind exakte Datenangaben. Wenn Sie Lücken zwischen zwei Tätigkeiten haben, dann erläutern Sie diese bitte, z.B.
■ 1.7.2001-30.9.2001 arbeitslos oder
■ 15.10.2001-30.11.2001 USA-Studienreise.

Viele Bewerber schämen sich immer noch, dass sie einmal arbeitslos waren oder es noch sind, und versuchen diesen Tatbestand dann ungeschickt zu umschreiben. Die eben erwähnte Reiseangabe war zwar echt, entpuppte sich aber bei Befragen als Arbeitslosigkeit und dazu noch als reine Urlaubsreise. Deshalb beachten Sie bitte die folgende
■ Faustregel: Halten Sie sich bei Angaben in Ihrem Lebenslauf immer an die Wahrheit!

Es kommt auch vor, dass Bewerber ganze Zeitabschnitte bewusst unterschlagen, z. B. missglückte Probezeiten nicht erwähnen. Auch dazu ein Beispiel:

Ein junger Mann, Organisationsprogrammierer, hatte bei einer Firma einmal Pech, weil ihm weder das Arbeitsgebiet noch der Vorgesetzte gefiel, auch er kam nicht besonders gut an. Man trennte sich nach sechsmonatiger Probezeit. Der Mann bekam eine Arbeitsbescheinigung, in der zwischen den Zeilen (!!) zu lesen stand, dass er den Erwartungen leider nicht entsprochen habe, und auch, dass man sich innerhalb der Probezeit einvernehmlich getrennt hätte. Bei fast jeder Bewerbung wurde der Mann darauf angesprochen und hatte jedesmal das ungute Gefühl, hier in eine negative Beurteilung zu kommen. Deshalb kam er auf die Idee, das unselige halbe Jahr einfach im Lebenslauf als Berufsabschnitt zu negieren und es als „Fortbildung im DV-Bereich“ zu deklarieren. Damit fuhr er dann bei den folgenden Bewerbungen wesentlich besser und wurde auch irgendwann von einem Arbeitgeber eingestellt, der nach diesem halben Jahr (für das natürlich keine Fortbildungszertifikate Vorlagen) gar nicht sonderlich nachgefragt hatte. Doch das Glück währte nicht lange. Durch einen dummen Zufall hatte die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers einen Leistungssachverhalt mit der Krankenkasse des Mannes zu klären, dabei kam auch zur Sprache, dass in dem fraglichen halben Jahr Beiträge gezahlt worden waren. Der Schwindel flog auf, zum Glück handelte sich der Mann lediglich eine Ermahnung ein.

Dieses Beispiel mag für sich sprechen und unterstützt die Forderung, stets bei der Wahrheit zu bleiben. Die Darstellung des Lebenslaufes kann prosaisch chronologisch erfolgen, was heute jedoch, gegenüber früher, selten ist. Die klassische prosaische Darstellung des Lebenslaufes ist übrigens handschriftlich, was ab und an (besonders bei Führungskräften) in den Stellenanzeigen explizit gefordert wird. Lesen Sie übrigens in Bezug auf den Lebenslauf genau, was in der Stellenanzeige des Arbeitgebers gefordert wird, und halten Sie sich daran. Der prosaische Lebenslauf hat den Vorteil, dass man sich zwingen muss, in Kürze Wesentliches verständlich darzustellen. Beschränken Sie sich auf maximal zwei Seiten; alles, was darüber hinausgeht, macht keinen guten Eindruck.
Der heute übliche Lebenslauf ist tabellarisch und Maschinen geschrieben (in aller Regel auf PC). Dabei unterscheidet man die entwicklungsbezogene Chronologie, die mit der Schulausbildung beginnt und beim jetzigen oder letzten Arbeitgeber endet, und die aktualitätsbezogene Rückwärtschronologie.

Diese letzte Variante, bei der der Lebenslauf mit der letzten Station beginnt, findet man häufig im anglo-amerikanischen Raum und auch bei Bewerbern mit beruflichem Bezug in diese Länder. Obwohl gegen die Rückwärtschronologic im Prinzip nichts einzuwenden ist, kommen viele Bewerber in Bedrängnis, wenn sie ihren Lebenslauf nicht terminbezogen, sondern sachbezogen aufbauen. Leichter und besser lesbar ist nach wie vor die echte chronologische Darstellung (entwicklungsbezogen). Dabei können Sie nach Jahren aufbauen oder nach Abschnitten (Schulausbildung, Berufsausbildung, Berufstätigkeit und Fortbildung). Zweifel tauchen immer wieder auf, wo man bei sachbezogenem Aufbau die Praktika unterbringt. Denn für den einen gehören sie zur Rubrik „Berufsausbildung“, für den anderen zur „Berufstätigkeit“ oder gar unter „Sonstiges“. Prüfen Sie deshalb stets den Charakter eines Praktikums. Ist es z. B. eine vom Arbeitgeber nicht bezahlte Kennenlernphase eines Berufsfeldes, gehört es unter die Rubrik „Berufsausbildung“. Hat es hingegen eher die Form eines Volontariates, das vom Arbeitgeber auch in Form von Gehalt entlohnt wird, gehört es zu den Berufstätigkeiten. Maßstab ist die Dauer eines Praktikums. Je länger es dauert, umso mehr spricht für eine Berufstätigkeit.

Eine weitere Form der Darstellung des Lebenslaufes ist die individuell-originelle. Bei dieser Darstellungsform, die man sehr oft bei Bewerbungen auf kreative Berufe oder solche, in denen es eher unkonventionell zugeht (Werbung, Medienbereich), vorfinden kann, erlebt man als Leser oft angenehme Überraschungen, aber auch missglückte „Kunstversuche“. In einem Fall hatte ein Bewerber seinen Lebenslauf bildlich illustriert, erregte damit auch die beabsichtigte Aufmerksamkeit, übersah aber, dass er sich auf eine recht konventionelle Tätigkeit als Anzeigenleiter beworben hatte, zu der diese Form nicht so recht passte. In einem anderen Fall bot der Bewerber ein übersichtliches Organigramm an, knapp, sachlich und präzise. Weil er zwei Grundvoraussetzungen nicht erfüllte, brachte ihm dies zwar nicht den Job ein, aber immerhin ein Lob, was ihn darin bestärkte, seinen Lebenslauf weiterhin in dieser Form darzustellen. Häufig gehen in den Personalbüros Lebensläufe ein, die an Ausführlichkeit kaum zu überbieten und mitunter auf Sonderseiten noch kommentiert sind. Genauso unangebracht sind Kurzlebensläufe, die zu kurz sind, um der ersten Orientierung zu dienen. Beide werden ihren Verfassern keinen Erfolg bringen. Leider glauben immer wieder viele Bewerber bestimmte Details ihres Lebenslaufes auf einem besonderen Blatt kommentieren oder – noch schlimmer – im Lebenslauf einfügen zu müssen; dadurch wird der Lebenslauf nur ungebührlich aufgebläht. Auch hierzu ein Beispiel:

Schulausbildung: Gymnasium Lerchenfeld
Abschluss: Abitur, Note: 3,4
Anmerkung: Wegen eines Lehrerwechsels in Mathematik und Physik verschlechterte ich mich in den Ausgangsnoten, weil ich mit den Lehrern nicht klarkam, vorher hatte ich einen Schnitt von 2,8.

So etwas ist fatal für einen Bewerber, uninteressant für den Arbeitgeber und ändert ja auch nichts an den Tatsachen. Verzichten Sie deshalb grundsätzlich auf jegliche Kommentierung zu Stationen Ihres Lebenslaufes; das gilt auch für den prosaischen Lebenslauf. Was zählt, sind die Fakten, sonst nichts. Wenn Sie Erzählungsbedarf haben, können Sie das allenfalls im Bewerbungsgespräch realisieren, jedoch auch nur, wenn es sachlich geboten scheint. Denken Sie bitte daran, dass viele Personalleiter den Lebenslauf als erste Orientierung über Ihren Werdegang benutzen. Stellen Sie deshalb Ihre Ausbildungs- und Berufsstationen übersichtlich dar und heben Sie wichtige Abschlüsse oder Berufsbezeichnungen im Schriftbild hervor, um dem Leser eine rasche Übersicht zu ermöglichen. Je übersichtlicher die grafische Gestaltung Ihres Lebenslaufs ist, umso schneller kann sich der Leser einen Eindruck von Ihrem Werdegang verschaffen.

Versehen Sie Ihren Lebenslauf immer mit einem aktuellen Datum und unterschreiben Sie ihn. Vermeiden Sie in jedem Fall auf einem bereits fertigen Lebenslauf Nachträge in anderer Maschinenschrift oder gar mit der Hand anzubringen. Die modernen Methoden mit PC oder Speicherschreibmaschine machen es heute möglich, Texte abzuspeichern und beliebig zu verändern oder zu ergänzen. Nutzen Sie diese Technik; wenn Sie selbst keinen PC haben, wird Ihnen mit Sicherheit jemand aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis helfen können. Warnung: Seien Sie vorsichtig, persönliche Dinge wie Lebenslauf für eine Bewerbung und Anschreiben in Ihrem Firmen-PC abzuspeichern, das kann, z. B. wenn Sie krank werden und jemand anderes an Ihrem Gerät arbeitet, unangenehme Folgen haben. Nachfolgend einige Beispiele für Lebensläufe aus der Praxis. Ausgangspunkt waren hier echte Lebensläufe, die natürlich mit erfundenen Daten versehen wurden. Vorab ein mustergültiges, lückenloses Beispiel.

Beispielhafter Lebenslauf

Lebenslauf richtig erstellen Teil I – aktuelle Muster und Beispiele3

Klar gegliederter Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des beruflichen Werdeganges. Die Ausbildungsabschlüsse werden gut hervorgehoben, ebenso die speziellen DV-Kenntnisse.

Prosaischer Lebenslauf

Lebenslauf richtig erstellen Teil I – aktuelle Muster und Beispiele3.1

Hier sehen Sie einen typischen prosaischen Lebenslauf, wie man ihn früher häufiger antraf Er ist handschriftlich, knapp und sachlich, sagt das Wesentlichste und stammt von einem gewerblichen Mitarbeiter.

Weiterlesen Lebenslauf richtig erstellen Teil II – aktuelle Muster und Beispiele

Die Wunschfirmen auswählen – Bewerbung Tipps und Tricks

Im letzten Abschnitt war von verlockenden Stellenanzeigen die Rede. Dabei spielt natürlich auch neben der eigentlichen Position das Image der Firma eine Rolle. Viele Menschen finden es – aus ganz unterschiedlichen Gründen – gut, in renommierten Firmen zu arbeiten. Man denke an Fluggesellschaften, an Medienunternehmen, große Autokonzerne, Bankhäuser und andere. Auch der öffentliche Dienst wird gern genannt, obwohl die Verdienstmöglichkeiten durch fest vorgegebene Strukturen (BAT oder Bundesbesoldungsgesetz) nicht immer sonderlich attraktiv sind. Jedoch mag hier der Gesichtspunkt eines sicheren Arbeitsplatzes ebenso ein Motiv sein wie die Tatsache, dass man z. B. sagen kann, man sei „im Innenministerium“ beschäftigt. Ob Sie es glauben oder nicht, für viele Leute ist es sehr wichtig, mit dem Namen des Arbeitgebers im Bekanntenkreis oder sonstwo renommieren zu können. Kein anderer Bewerbungsgrund ist so häufig Anlass für so genannte blinde Bewerbungen wie der Wunsch, in einem bestimmten Unternehmen tätig zu sein. Das ist auch nicht verwunderlich, denn zum einen werden gute Positionen in attraktiven Unternehmen oftmals ohne öffentliche Stellenausschreibungen vergeben, und zum anderen bleibt dem Bewerber deshalb auch gar keine andere Wahl, als sich durch direkte Nachfrage bei seiner Wunschfirma zu bewerben.

Es spricht sich natürlich in Bewerberkreisen herum, wie man von guten Positionen bei ebenso guten Firmen erfährt. Wenn frei werdende Positionen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, dann werden sie in vielen Fällen jedoch zumindest intern ausgeschrieben. Und so ist es nicht selten, dass sich externe Bewerber, die von Freunden und Bekannten über interne Stellenausschreibungen informiert worden sind, hierauf bewerben. Bei solchen Bewerbungen wird häufig der Fehler gemacht, dass im Anschreiben nicht gesagt wird, wodurch man von der (intern) ausgeschriebenen Position erfahren hat. Viele Bewerber schreiben das Unternehmen dann allgemein an, beschreiben aber exakt das ausgeschriebene Aufgabengebiet. Allerdings wird spätestens im Vorstellungsgespräch die Frage gestellt, woher der Bewerber oder die Bewerberin von der Stelle wusste. Der klassische Fall einer gezielten firmenorientierten Bewerbung ist jedoch der, dass man sich einfach durch eine ganz normale Anfrage bei denjenigen Firmen nach Beschäftigungsmöglichkeiten erkundigt, in denen man gerne tätig sein möchte. Ein solcher Brief (hier an die Lufthansa AG) sieht dann zum Beispiel so aus wie der folgende (Auszug):

„Seit vier Jahren bin ich mit gutem Erfolg im Kundenservice des Reisebüros Müller in Köln tätig. In dieser Zeit konnte ich mir umfassende Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere im Bereich der internationalen Flugbuchungen aneignen und beherrsche sämtliche Richtlinien und Bestimmungen. Daneben spreche ich fließend englisch und französisch. Da mein jetziger Arbeitgeber, bedingt durch seine Größe, für mich keine weiteren Berufsperspektiven bieten kann, ist es mein Wunsch, mich zu verändern. Ihr Unternehmen ist mir durch meine jetzige Tätigkeit schon lange ein Begriff, und es würde mich sehr freuen, wenn Sie in Ihrem Hause eine Beschäftigungsmöglichkeit für mich sähen; wenn auch vielleicht nicht gleich, so doch mittel- oder längerfristig.“

In diesem Beispiel wird deutlich, dass eine „Wunschfirma“ angeschrieben wurde, aber auch, dass ein fachlicher Bezug vorhanden ist, der beim neuen Arbeitgeber zumindest Interesse wecken könnte. Solche Bewerbungen sind oft erfolgreicher als solche, die sich ohne Begründung nur auf eine bestimmte Firma beziehen. Auch dazu ein Beispiel:

Ein 38-jähriger Verlagskaufmann, Arbeitsgebiet Lizenzen, wollte sich verändern und um jeden Preis in einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, weil er wusste, dass es dort eine Abteilung „Holi“ (Honorare und Lizenzen) gibt. Für ihn war jedoch allein wichtig bei eben diesem TV- Sender zu arbeiten. Er schrieb u.a. Folgendes: „Ihr Sender ist mir seit Jahren ein Begriff. Es ist seit jeher mein Wunsch in Ihrem Hause tätig zu werden. Deshalb bitte ich Sie um Prüfung, ob Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Ich bin sehr vielseitig und in jedem Fall belastbar. Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen, weil ich mich schnellstens verändern will.“

Der Bewerber bekam eine Absage, und das, obwohl – was er jedoch nicht wusste – in seinem angestammten Arbeitsgebiet Lizenzen eine Position frei war. Leider hatte er es versäumt, seine speziellen Fähigkeiten zu erwähnen; einen kurzen, informativen Lebenslauf zum Beispiel hatte er seinem Anschreiben ebenfalls nicht beigefügt. Der Personalleiter musste deshalb von einer allgemeinen Anfrage ausgehen, wobei ihn noch störte, dass der Wechsel schnell erfolgen sollte. Denn das wird meistens als Indiz dafür gewertet, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen wechseln muss. Es ist durchaus nichts dagegen einzuwenden, sich bei Wunschfirmen zu bewerben. Nur sollte man dann wirklich so offen sein und die Gründe dafür mitteilen. Allein das Interesse an einer Firma
ist jedoch nicht genug, man sollte schon von seinem jetzigen Aufgabengebiet ausgehen und dies als Ansatzpunkt für eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit herausstellen. Außerdem ist es immer hilfreich, solchen blinden oder Kurzbewerbungen einen knappen, aber informativen tabellarischen Lebenslauf beizufügen, damit sich der Leser rasch einen Überblick verschaffen kann.

Ist die Wunschfirma außerhalb des jetzigen Wohn- und Arbeitsortes, dann ist es stets auch angebracht, zu erwähnen, dass man gewillt ist, in eine andere Stadt umzuziehen. Schließlich sei noch erwähnt, dass man bei diesen Bewerbungen bei so genannten Wunschfirmen leider sehr oft einen typischen Bewerberfehler feststellt, der etwas befremden mag: Es mangelt oft an der genaueren Kenntnis des Unternehmens. Denn wenn sich schon jemand für eine ganz bestimmte Firma bewirbt, sollte man eigentlich meinen, dass er auch über Produkte, Arbeitsweisen usw. Bescheid weiß. Doch dem ist erstaunlich häufig nicht so. Viele Bewerber schreiben blauäugig an Firmen, von denen oder deren Besonderheiten sie im Grunde überhaupt keine Ahnung haben. Informieren Sie sich deshalb vorher (in Branchenorganen, in den Wirtschaftsteilen der Tageszeitungen oder durch Firmenhandbücher). Es gibt inzwischen sogar Bücher über Unternehmen mit guten Berufs- und Karrierechancen. Ungenutzt bleibt häufig auch die Möglichkeit, gerade in größeren Unternehmen, sich über die Presseabteilung Material zusenden zu lassen oder im Internet die Websites großer und auch kleiner Unternehmen als Informationsquelle abzurufen. Nicht selten sind bereits dort freie Stellen markant angesprochen.

Bedeutung des Vorstellungsgespräches aus der Sicht des Arbeitgebers – Beispiele

Bevor Sie zu einem Bewerbungsgespräch gehen, sollten Sie wissen, welche Bedeutung dieses Gespräch für den neuen Arbeitgeber hat. Einige Punkte wurden eingangs bereits erwähnt. Die Erwartungshaltung der Arbeitgeber in Bezug auf das Vorstellungsgespräch ist sehr unterschiedlich, oft hängt das auch von der zu besetzenden Position ab. Bei einer sehr qualifizierten Position, für die neben Fachkenntnissen auch Persönlichkeit gefragt ist, wird der Stellenwert des Gespräches wesentlich höher sein als bei einer weniger qualifizierten Position. Immer aber müssen Sie davon ausgehen, dass der Arbeitgeber Ihrer Bewerbung bereits positiv gegenübersteht, denn sonst hätte er Sie ja nicht eingeladen. Für ihn kommt es jetzt darauf an zu erfahren, ob sich der gute schriftliche Eindruck auch persönlich bestätigt.

Das ist aber nur ein Punkt. Denn hinter dem Wunsch, Sie persönlich kennen zu lernen, steckt sehr viel mehr. Die wichtigsten Gründe in Kürze: Der Arbeitgeber möchte zunächst, bezogen auf die Position, wissen, ob Sie derjenige sind, der (auch) kraft seiner Persönlichkeit geeignet ist, die zu besetzende Position zu bekleiden. Orientieren wird er sich an den Anforderungen, die an die Position zu stellen sind, und ggf. auch an dem bisherigen Stelleninhaber. Wenn z. B. ein Außendienstmitarbeiter mit Vertriebs- oder Verkaufsaktivitäten gefragt ist, dann wird es darauf ankommen, ob der Bewerber neben einem ansprechenden Äußeren auch noch über die adäquate Ausdrucksweise verfugt und überzeugend argumentieren kann. Die Wichtigkeit des Erscheinungsbildes bzw. der Gesamtpersönlichkeit ist nicht zu unterschätzen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:

Ein Verlag suchte für den Bereich Bayern einen erfahrenen Repräsentanten, der bestimmte Gebiete bereisen und Fachbücher verkaufen sollte. Er sollte auch im Zentrum der Reisegebiete wohnen bzw. bereit sein seinen Wohnsitz dorthin zu verlegen. Es wurde eine Stellenanzeige geschaltet, auf die sich fast hundert Bewerberinnen und Bewerber meldeten. Nur die wenigsten von ihnen hatten die nötigen Fachkenntnisse oder ausreichende Berufserfahrung oder sie kamen aus anderen Bundes-ländern und hatten demzufolge keine „bayernspezifischen“ Verkaufserfahrungen. Dennoch kam es zu insgesamt acht Bewerbungsgesprächen. Die Ergebnisse indes waren leider negativ, weil sich keiner der Bewerber so recht als Vollblutverkäufer herausstellte. – Noch während der Personalleiter, der Marketingchef und der Leiter der bayerischen Verlagsniederlassung miteinander diskutierten, was nun weiter zu tun sei, meldete sich im Büro ein Besucher, der sich für Fachbücher interessierte.

Im Gespräch mit der Kundenberaterin ließ er durchblicken, dass er vom Fach, aber derzeit leider arbeitslos sei, und fragte ganz nebenbei, ob es denn in der Firma eventuell Möglichkeiten einer Beschäftigung gäbe. Die Kundenberaterin wurde hellhörig, bat den Besucher um etwas Geduld und informierte rasch die noch beisammensitzenden leitenden Angestellten. Diese baten den Herrn zu sich. Es erschien ein Mann von markantem Äußeren, mit hoher Fachkenntnis und überzeugender Eloquenz. Nach den Enttäuschungen des Tages waren die Herren sehr angetan und verständigten sich mit Blicken: „Das ist er!“. Und so kam es, der Mann wurde auf der Stelle engagiert, wobei er noch das große Glück hatte, in der Region zu wohnen. Mit diesem ausführlichen Beispiel haben wir sicher einen ungewöhnlichen Einzelfall wiedergegeben. Aber so kommt es, wenn man das Glück hat zum rechten Zeitpunkt an die richtige Stelle bzw. an die richtigen Leute zu kommen.

Nebenbei beweist es auch, dass es nicht falsch ist sich in bestimmten Firmen einmal ganz unverbindlich nach Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkundigen. Worauf es aber im Beispiel hauptsächlich ankommt, ist die Persönlichkeit des Bewerbers. Der Arbeitgeber suchte ganz gezielt einen Mann mit Verkaufs- und erfolgsorientiertem Auftreten. Diesen Eindruck kann nur das persönliche Gespräch vermitteln. Der zweite wichtige Grund für den Arbeitgeber, einen Bewerber oder eine Bewerberin persönlich kennen lernen zu wollen, ist interner Natur, nämlich sich ein Urteil darüber zu bilden, ob der Bewerber in die Mannschaft passt. Solche Arbeitgeberüberlegungen können einen ganz profanen Hintergrund haben: Wenn bislang ein Sachgebiet von zwei Mitarbeitern bearbeitet wurde und einer gekündigt hat, dann wird man sich fragen, ob der neue Mitarbeiter (Bewerber) zu dem verbliebenen passt. Beurteilungskriterien sind dabei Geschlecht, Arbeitszeitflexibilität, Alter oder persönliche Gewohnheiten (Rauchen z.B.). Auch dazu ein Beispiel:

In einem zeitintensiven Arbeitsgebiet (Telefonmarketing) bearbeiteten zwei Damen, beide Mitte 40, den Verkauf bestimmter Produkte einer Firma. Eine Mitarbeiterin hatte gekündigt, weil ihr Mann versetzt wurde. Bei den Bewerberinnen (man bevorzugte hier eindeutig eine Frau) wurde eine Vorauswahl getroffen. Man orientierte sich an betriebsbezogenen Gegebenheiten und nahm große Rücksicht darauf, dass die neue Mitarbeiterin auch zu der verbleibenden passen sollte. Wichtig
war – neben den Fachkenntnissen – personenbezogen – zunächst das Alter, das harmonieren sollte. Deshalb verzichtete man darauf, ganz junge Damen einzuladen (die, nebenbei sei es erwähnt, natürlich keine Ahnung hatten, warum ausgerechnet ihnen abgesagt wurde), sondern nur solche, die mindestens Mitte 30 waren. Sodann kam es auf zeitliche Flexibilität an, weil manche Kunden erst am späten Nachmittag erreichbar waren. Deshalb schieden Bewerberinnen aus, die zeitlich gebunden waren, z.B. weil sie aus persönlichen Gründen (häufig wurde Sport genannt!! oder Abholen der Kinder aus dem Kindergarten) zu einer bestimmten Zeit abkömmlich sein mussten. Und schließlich kam es noch auf eine angenehme Telefonstimme an. Das „Rennen“ machteallen Unkenrufen hinsichtlich älterer Arbeitnehmer zum Trotz – eine 53-jährige Dame, die sich persönlich wendig, flexibel und unternehmensorientiert zeigte.

Ähnlich wird ein Arbeitgeber denken, wenn er jemanden sucht, der in ein Team passen muss. Er wird bei der Bewerberauswahl im Vorstellungsgespräch in erster Linie die Persönlichkeiten des Teams im Auge haben und danach eine zusätzliche oder eine Ersatzkraft auswählen. Bei der Teamarbeit kommt es in erster Linie neben der Unternehmens- oder erfolgsspezifischen Vorgabe darauf an, dass jemand personenbezogen ins vorhandene Team passt, also kooperativ, hilfsbereit und sehr flexibel und auch in der Lage ist, für andere einzuspringen. Hier zählt nicht das eigene Arbeitsgebiet, sondern das der Gruppe. Bewerber z. B. mit einem ausgeprägten Geltungsbedürfnis oder Machtbewusstsein (das kann man als Arbeitgeber durch geschickte Fragen rasch herausbekommen, wenn sich die Bewerber im Gespräch nicht selbst schon offenbaren) sind da nicht geeignet. Auch hierbei können Alter und persönlicher Werdegang eine Rolle spielen.

Wenn z. B. jemand 15 Jahre in einer Firma allein in einem Sachgebiet gearbeitet hat, wird es ihm oder ihr sicherlich nicht leicht fallen, sich plötzlich einem Team einzuordnen. Ganz besondere Anforderungen sind an Führungskräfte zu stellen. Hierbei kommt es natürlich sehr auf die Persönlichkeit des Bewerbers an. Der Arbeitgeber möchte im persönlichen Gespräch herausfinden, ob und inwieweit ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignet ist, zu führen, zu motivieren und Verantwortung für andere Mitarbeiter zu übernehmen. Bewerber mit Führungserfahrung haben es hier im Gespräch sehr viel leichter, als sie lediglich über Erfahrungswerte zu berichten haben, während man bei Bewerbern ohne Führungserfahrung häufig unrealistische Wunschvorstellungen vorfindet. Nicht selten lassen sich solche Bewerber aufs berühmte Glatteis führen, wenn im Vorstellungsgespräch ein Fall konstruiert wird, zu dem sie als Führungsperson eine Einschätzung geben sollen. Beispiel:

Ein Personalleiter fragte eine Bewerberin (ausgeschriebene Position: Abteilungsleiter/in Fertigung in einem Mikroelektronikbereich), die nach qualifizierter technischer Ausbildung Berufsanfängerin war, wie sie denn reagieren würde, wenn zwei oder drei Mitarbeiter permanent gegen die Unternehmensvorgaben kritisierend angehen würden. Die verblüffende Antwort war: „Ich würde versuchen, diese Leute schnellstens in die Schranken zu weisen und zur Not auch zu entlassen.“

Sie merken rasch, dass hier oberflächlich versucht wurde, arbeitgeberfreundlich zu reagieren, doch war die Antwort von Unkenntnis und auch Unreife geprägt. Besser wäre es gewesen, zu sagen, dass man sich erst einmal die Kritik anhören, sie analysieren und dann versuchen wolle, die Mitarbeiter einzuschätzen, um dann zu einem Ergebnis zu kommen. Wichtig wäre natürlich auch gewesen zu sagen, dass man die Vorgesetzten in solch einem Konfliktfall einbezieht. Der dritte Grund für einen Arbeitgeber, einen Bewerber persönlich kennen zu lernen, ist innovativer Natur. Anders gesagt: Der Arbeitgeber hat aufgrund der schriftlichen Bewerbung einen sehr guten Eindruck gewonnen und kann sich durchaus vorstellen den Bewerber zu engagieren. Ebenso gut könnte er sich aber auch für andere Bewerber mit etwa gleichen Voraussetzungen entscheiden. Nun möchte er aber wissen, wie speziell dieser oder jener Bewerber ihm für sein Unternehmen von Nutzen sein könnte oder was an besonderem Know-how und vor allem an Neuerungen er einbringt.

In diesem speziellen Fall wird das Bewerbungsgespräch in der Regel so ablaufen, dass man sich nicht lange mit den üblichen Höflichkeiten aufhält (z. B. was haben Sie bisher gemacht, warum wollen Sie sich verändern, was wissen Sie von uns?), sondern gleich zur Sache kommt und fragt, was der Bewerber kraft seiner Berufserfahrungen und Kenntnisse in einem bestimmten Bereich ändern oder anders gewichten würde. Das ist dann die große Stunde der Fachleute, die aber leicht auch zur Bewerberfalle werden kann, nämlich, wenn jemand nur von der Vergangenheit redet, statt die Chance zu erkennen, sich motivierend „zu verkaufen“ und in die Zukunft zu blicken. Für den Arbeitgeber steht in diesem Fall eines fest: Er will einen tüchtigen Mann oder eine tüchtige Frau gewinnen, der oder die bereit ist, sein spezifisches Unternehmensziel erfolgreich voranzubringen. Wer hier als Bewerber Pluspunkte sammeln will, muss sich nicht nur ausführlich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten, sondern sich auch mit dem Unternehmen, seinen Zielen und etwaigen Schwierigkeiten auseinandersetzen.

Viele Bewerber scheuen sich, aus Angst etwas falsch zu machen, davor, auch Kritik zu üben. Das ist grundfalsch; Voraussetzung ist natürlich, dass man die Situation und die Besonderheiten des Arbeitgebers genau einzuschätzen weiß. Und schließlich kommt es darauf an bei der Entwicklung seiner Vorstellungen moderat und adressatengerecht vorzugehen. Besinnen Sie sich als Bewerber darauf, was Sie können und was Sie zu leisten gewillt sind, und bringen Sie dies mit den aus dem Bewerbungsgespräch herausgehörten Erfordernissen geschickt in Einklang. Schließlich gibt es noch einen vierten Grund für den Arbeitgeber, Sie als Bewerber zu einem Gespräch einzuladen, der zwar nicht den gängigen Regeln der Fairness entspricht, aber häufig anzutreffen ist und deshalb angesprochen werden soll. Man möchte Sie nämlich persönlich kennen lernen, um herauszubekommen, welcher Art genau Ihre jetzige Tätigkeit ist, besonders dann, wenn Sie in einem konkurrierenden Unternehmen beschäftigt sind oder wenn Ihre Bewerbungsunterlagen durchblicken lassen, dass Sie ein gewisses Branchen- Know-how haben.

Das ist so etwas wie Konkurrenzanalyse auf dem Rücken des ahnungslosen Bewerbers, um es einmal ganz deutlich zu sagen. Das Trügerische an diesen Vorstellungsgesprächen ist, dass sie ganz harmlos eingeleitet werden und Sie sich in der Sicherheit eines scheinbaren Interesses wiegen können. Meistens steht dabei fest, dass Sie als neuer Mitarbeiter keinesfalls in Betracht kommen. Der Schwerpunkt des Arbeitgeberinteresses liegt eindeutig auf Ihrem jetzigen Arbeitsgebiet, das man aushorchen möchte. Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass eine Stellenanzeige nur zum Schein für teures Geld ausgegeben wurde, wie auch die meisten Arbeitgeber ehrlich jemanden als Mitarbeiter suchen und auch dankbar sind, wenn sie von der Konkurrenz einen Fachmann oder eine Fachfrau bekommen. Doch die Furcht, dass kraft brancheninterner Kontakte firmenspezifische Besonderheiten „das Haus verlassen“ könnten, ist sehr ausgeprägt. Deshalb schaut man sich einen Bewerber von der Konkurrenz erstmal genau an und versucht, möglichst viele Interna herauszubekommen.

Auch liier verbirgt sich eine Bewerber falle. Denn wenn Sie als Bewerber zu viel erzählen, womöglich noch mit herber Kritik an Ihrem derzeitigen Arbeitgeber vermischt, dann setzen Sie sich dem Verdacht aus, dass Sie auch über den neuen Arbeitgeber unerwünscht freizügig reden werden. Achten Sie also darauf, wenn ein Arbeitgeber ein ausgeprägtes Interesse an Interna Ihres jetzigen Arbeitgebers zeigt, die für ein Vorstellungsgespräch unüblich sind, und erzählen Sie keine Einzelheiten. Es sei abschließend noch einmal in Erinnerung gerufen: Im Regelfall möchte der Arbeitgeber Sie nur persönlich kennen lernen, nachdem er anhand Ihrer Unterlagen bereits weiß, wen er vor sich hat. Deshalb sollen Sie beim Vorstellungsgespräch persönlich überzeugen durch angemessenes Auftreten, mit durchdachten Gesprächsbeiträgen und – ganz wichtig – auch dadurch, dass Sie sich auf einen ganz unüblichen Gesprächsablauf einstellen.

Die Verlockungen attraktiver Stellenanzeigen – Bewerbung Tipps und Tricks

Wer möchte nicht einmal etwas vollkommen anderes machen als bisher? Bestimmte Branchen oder bestimmte Angebote ziehen da die Bewerber geradezu an wie das Licht die Motten. Welcher „ausbruchswilligen“ Sekretärin würde nicht warm ums Herz, wenn sie folgende Anzeige zu lesen bekäme:

Ihr Job: der Film!
Bekannter Spielfilmregisseur sucht eine versierte Sekretärin, zuverlässig, unkonventionell und in hohem Maße belastbar. Englische und französische Sprachkenntnisse sind ebenso Voraussetzung wie die Bereitschaft zu Reisen in die ganze Welt. Arbeitszeiten kennen wir nicht, sondern nur das Engagement für das jeweilige Projekt. Die Dotierung ist überdurchschnittlich.

Auf solche und ähnliche Anzeigen gehen nicht selten mehrere Hundert Bewerbungen ein. Häufig wird dabei das erforderliche persönliche Engagement verkannt bzw. die eigenen Voraussetzungen maßlos überschätzt, Gleiches gilt für Kenntnisse und Fertigkeiten. Denn wer sich auf eine Anzeige wie die oben stehende bewirbt, der muss tatsächlich bereit sein, uneingeschränkte Mobilität zu zeigen und außergewöhnliche Belastungen auf sich zu nehmen. Eine allein stehende Bewerberin mit einem Kleinkind z.B. wäre deshalb wohl kaum die geeignete Kandidatin, ebenso wenig wie eine Bewerberin, die meint, für eine bestimmte Zeit ihre Familie verlassen zu können. Damit sind wir bei einem weiteren Punkt, nämlich dem, dass solche recht attraktiv wirkenden Positionen oftmals projektbezogen und deshalb befristet sind. Man muss es sich also reiflich überlegen, ob es sich lohnt, eine gesicherte (wenn auch langweilige) Position gegen eine attraktivere einzulösen, die möglicherweise befristet ist. Der Reiz, in interessante berufliche Gefilde zu kommen, ist daher abzuwägen gegen die wenig geliebte Sicherheit des jetzigen Jobs. Das wird – mehr oder weniger leichtfertig – oft übersehen. Außer dem Wunsch etwas Verlockendes zu machen, bei dein man z. B. mit interessanten Zeitgenossen in Berührung kommt, gibt es an „illusionsträchtigen“ Einstellungen oft auch den Wunsch, mit möglichst wenig Aufwand relativ viel zu verdienen. Solche Hoffnungen sprechen Anzeigen wie die folgende an, die freilich in den seltensten Fällen das halten, was sie versprechen:

€ 10 000,- Monatseinkommen
Das glauben Sie natürlich nicht, aber bei uns werden Ihre Wünsche wahr. Wir vertreiben ein konkurrenzloses Produkt mit gesichertem Markt. Sie werden von uns geschult und eingearbeitet. Geringe, sich rasch amortisierende Kapitalbeteiligung ist Voraussetzung. Der Erfolg wird Sie überzeugen.

Bei einer solchen Anzeige wird sich mancher Bewerber sagen: Was soll’s, wenn ich so viel verdienen kann, will ich auch eine Einlage oder Beteiligung dran- setzen. Doch dafür seinen womöglich sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, will gründlich bedacht sein. Hinter der eben genannten Anzeige verbarg sich der Vertrieb von Horoskopkalendern, die so ganz konkurrenzlos natürlich nicht sind. Die Kapitalbeteiligung lag bei satten € 5 000,- die man für das Knowhow an Marketing bezahlen musste und für die Berechtigung, für die Firma X tätig zu werden. Die avisierten € 10 000,- Monatseinkommen konnte man nur erreichen, wenn man pro Monat mindestens 20 000 (!!) Kalender verkaufte (10% Honorar vom Ladenpreis zu € 5,-), bei einer in der Anzeige verschwiegenen starken Konkurrenz allerdings ein Kunststück. Die gezahlten € 5 000,- sind natürlich ein für allemal weg. Solche Vorgänge, die nicht selten sind, sind eher ein Fall für die einschlägig bekannten TV-Sendungen als für seriöse Bewerber.

Festzuhalten bleibt vor dem Hintergrund beider Beispiele, dass es den Inserenten solcher Anzeigen in erster Linie darauf ankommt, Bewerber zu finden, die sich mehr oder weniger widerspruchslos in den Dienst einer Sache stellen und auch bereit sind (wie im zweiten Beispielsfall) dafür noch zu zahlen. Während Arbeitgeber, die hinter solchen Angeboten stehen, eingehenden Bewerbungen natürlich positiv gegenüberstehen, solange nur ihren Bedürfnissen Genüge getan wird, sollten Sie sich als Bewerber doppelt und dreifach überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt, auf Verlockungen dieser Art einzugehen. Wenn Sie meinen dies tun zu müssen, dann erkunden Sie bitte sehr detailliert Aufgabe, Dotierung und auch eine mögliche Befristung der Tätigkeit. Lassen Sie sich jedoch niemals darauf ein, für einen Job auch noch eine wie auch immer geartete Beteiligung zu zahlen.

Personalfragebogen richtig ausfüllen – richtige Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch

Personalfragebogen richtig ausfüllen
Der Personalfragebogen ist eine wichtige, von den Bewerbern oft unterschätzte Unterlage für das Vorstellungsgespräch. Natürlich haben nicht alle Arbeitgeber vorgedruckte Personalfragebogen, aber es sind durchaus nicht immer nur die großen Unternehmen, die dem Bewerber einen Fragebogen mit gezielt firmenbezogenen Fragen in die Hand drücken, in mittleren oder kleinen Unternehmen sind eher die allgemeiner gehaltenen Fragebogen üblich, die vorgefertigt zu beziehen sind. Zunächst werden Sie sich fragen, welchen Sinn solch ein Fragebogen überhaupt hat, wenn doch bereits in der Bewerbung schon alles enthalten ist. Es gibt zwei wichtige Gründe. Zum einen hofft der Arbeitgeber durch spezielle Fragestellungen mehr zu Ihrer Person zu erfahren und zum anderen möchte er anhand der von ihm vorgegebenen Fragen einen Eindruck von Ihnen gewinnen. Anders gesagt, die Angaben im tabellarischen Lebenslauf reichen ihm nicht aus, er will ein spezielles, auf die Firma bezogenes Bild von Ihnen haben, kein allgemeines. Wenn Sie einen Personalfragebogen erhalten, dann sollten Sie ihn auch stets ausfüllen, und zwar vollständig und lückenlos.

Von diesem Prinzip können Sie nur Abstand nehmen, wenn Sie bereits eine sehr ausführliche Bewerbung schriftlich vorgelegt haben und dann z. B. unter der Rubrik Werdegang auf Ihre Angaben im Lebenslauf verweisen. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn ein Personalfragebogen birgt einiges an Gefahren. Wenn in den kleingedruckten Erläuterungen des Fragebogens steht „Wir bitten Sie, alle Rubriken auszufüllen“ oder „Bitte alle Fragen sorgfältig beantworten, keine Verweise auf bereits vorgelegte Unterlagen“, dann müssen Sie sich auch unbedingt daran halten. Tun Sie es nicht, setzen Sie sich dem Verdacht aus, z. B. nicht anpassungswillig oder gar eigensinnig zu sein. Das Gleiche gilt, wenn Sie die vorgegebenen Fragen nach Ihrem Gutdünken abändern und im Text überschreiben oder die vorgegebenen Antworten (meistens zum Ankreuzen) um die Varianten erweitern, die vorteilhafter erscheinen. Beispiel:

Bei der Frage nach Sprachkenntnissen stand in einem Personalfragebogen:

Personalfragebogen richtig ausfüllen - richtige Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch6

Ein Bewerber setzte über das Wort „gut“ das Wort „sehr“, ein anderer strich „zur Verständigung“, und wieder ein anderer strich die ganze obere Leiste weg und verbesserte in „Grundkenntnisse“. Sehr viele Bewerber ergänzten auch weitere Sprachen, z.B. auch Latein. Dabei übersahen sie, dass der Arbeitgeber daran überhaupt nicht interessiert war; für ihn zählten nur die im Geschäftsverkehr benötigten englischen, französischen und spanischen Sprachkenntnisse.

Etliche Minuspunkte kann man sich auch einhandeln, wenn man den Personalfragebogen zwar zum Vorstellungsgespräch mitbringt, aber nicht ausgefüllt hat. Solche Bewerber bemerken dann meistens, sie wollten erstmal sehen, was das Unternehmen so zu bieten hätte, außerdem habe man ja eine Bewerbungsmappe übersandt. Eine derartige Einstellung verkennt die für den Arbeitgeber eigene Bedeutung des Personalfragebogens und ist auch unhöflich. Wenn Sie Vorbehalte haben, irgendwelche Fragen zu beantworten, dann nimmt es Ihnen niemand übel, wenn Sie eine Bemerkung dazu machen, z. B. dass Sie die Beantwortung dem persönlichen Gespräch Vorbehalten wollten.
Das kann bei Fragen nach dem Gehalt oder auch zur persönlichen Situation angebracht sein. Im Gespräch sollten Sie dann aber unbedingt auch darauf eingehen. Üblicherweise findet man in etwas ausführlicheren Personalfragebogen folgende Rubriken:
Angaben zur Person/Persönliches
Angaben zur Ausbildung
Angaben zur Berufstätigkeit/Werdegang
Sonstiges/Ihre Vorstellungen

In der ersten Rubrik werden Angaben zur Person, zum Alter, zum Familienstand und zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Nicht selten findet man aber auch eine Rubrik, die mit „Gesundheitszustand“ betitelt ist. Hier ist Diplomatie gefragt, denn das Fragerecht des Arbeitgebers gilt durchaus nicht uneingeschränkt. Selbst wenn Sie unzulässige Fragen (z. B. nach der Schwangerschaft) entdecken, kann es im Einzelfall geschickter sein, diese zu beantworten.

Es kommt immer darauf an, wie jemand begründet, eine Frage nicht beantwortet zu haben. Bei der Frage nach der Schwangerschaft könnten Sie z. B. sagen: „Die Frage habe ich zunächst nicht ausgefüllt, weil ich nicht ganz sicher bin, ob das noch zulässig und notwendig ist, vielleicht können Sie mir da weiterhelfen?“ Aber Achtung: Ihre Angaben im Fragebogen müssen der Wahrheit entsprechen. Werden sie wissentlich falsch gemacht, kann der Arbeitsvertrag u.U. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

In der zweiten und dritten Rubrik geht es eigentlich um bekannte Fakten: Ihren Ausbildungs- und Werdegang. Diesen brauchen Sie im Prinzip nur aus Ihrem tabellarischen Lebenslauf zu übernehmen. Aber auch hier müssen Sie auf der Hut sein, denn die Angaben im Fragebogen müssen mit denen im tabellarischen Lebenslauf übereinstimmen. Das hört sich selbstverständlich an, ist es aber in der Praxis oft nicht. Der Grund ist, dass viele Bewerber erst kurz vor dem orstellungsgespräch beim Arbeitgeber den Fragebogen ausfüllen sollen und dann ihre eigenen Unterlagen nicht dabei haben. Das sollten Sie übrigens immer tun: zu jedem Vorstellungsgespräch für Ihre eigene Sicherheit eine Kopie des Anschreibens und Ihres Lebenslaufes dabei haben, obwohl Sie sich durch entsprechende Vorbereitung am besten ohne schriftliche Unterlagen auf das Gespräch konzentrieren können. Doch vielleicht ist Ihnen ein Blick in Ihre Unterlagen kurz vor dem Gespräch noch eine Gedächtnisstütze.

Wenn also in der Rubrik „Beruflicher Werdegang“ zwischen Angaben im tabellarischen Lebenslauf und im Fragebogen Differenzen bestehen, dann werden Sie als Bewerber immer mit (oft unangenehmen) Nachfragen zu rechnen haben. Bei der persönlichen Vorstellung werden auch Fragen gestellt zum letzten und zum gewünschten Gehalt, nach erhaltenem Urlaub, nach Kündigungsfristen und Eintrittsterminen und ab und an auch nach Nebentätigkeiten oder öffentlichen Ämtern. Während man im Fragebogen die Frage nach dem Wunschgehalt offen lassen darf, besonders dann, wenn im Anschreiben bereits gesagt wurde, dass man die Gehaltsfrage gern dem persönlichen Gespräch Vorbehalten wolle, kann die Frage nach dem jetzigen Gehalt verfänglich sein. Die Angabe des augenblicklichen Gehalts muss unbedingt wahrheitsgemäß sein. Sie bringen sich in eine missliche Situation, wenn Sie überhöhte Angaben zum jetzigen Gehalt machen, Ihre Steuerkarte aber, die Sie ja beim neuen Arbeitgeber abgeben müssen – zumindest, wenn Sie im Laufe des Jahres wechseln – ganz andere Beträge ausweist. Zwar hat ein guter Personalleiter seine Erfahrungswerte, auch aus anderen Branchen, manchmal steht jedoch – gerade bei außertariflich dotierten
Positionen – die Gehaltsfrage völlig offen im Raum.

Fingerspitzengefühl können Sie beweisen beim Ausfüllen der Rubrik Ehrenämter/ öffentliche Ämter. Wenn dort als Antwort steht: „Ich bin seit 10 Jahren ABC-Stadtrat und ebenfalls ehrenamtlich im Beirat der Gewerkschaftseinrichtung XY“, dann körnten Sie bei einem Arbeitgeber, der eher eine kontroverse Richtung vertritt, wohl kaum mit offenen Armen rechnen, obwohl Gleichbehandlungsprinzip besteht und niemand z. B. wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden darf. Wenn Sie dagegen eine Reihe von Ehrenämtern oder Nebentätigkeiten aufzählen, mag sich der Personalchef fragen, ob Sie überhaupt noch Zeit für die ausgeschriebene Position haben. Beschränken Sie sich auf ein vertretbares Maß und nennen Sie nur, was wirklich wesentlich ist und wovon Sie erwarten können, dass es auf Akzeptanz stößt. Wenn Sie z. B. ehrenamtlich im Vorstand des Kirchenkreises sind, dann setzen Sie dies in der Rubrik Ehrenämter ein, weglassen sollten Sie hingegen, dass Sie eventuell auch noch Kassierer im Skatverein oder 2. Vorsitzender in einem Hundezüchterclub sind. Auch bei der Frage nach der Verfügbarkeit, also zum Eintrittstermin und zu den Kündigungsfristen, kann man Fehler machen. Dazu ein Beispiel:

Ein Bewerber hatte in seinem Bewerbungsanschreiben geschrieben:
„Mit Blick auf meine vertragliche Kündigungsfrist, die sechs Wochen zum Quartalsende beträgt, könnte ich Ihnen frühestens am 1.10.2002 zur Verfügung stehen.“ Als der Bewerber dann kurze Zeit später zu einem Gespräch eingeladen wurde und einen Personalfragebogen ausfüllen sollte, schrieb er bei der Frage Eintrittstermin? „Sofort“. Er hatte offenbar seine Angaben im Anschreiben vergessen, wurde vom Personalleiter darauf angesprochen und verwickelte sich dann in Widersprüche. Der Bewerber offenbarte dadurch, dass er arbeitslos bzw. gekündigt worden war, Angaben, die er eigentlich vermeiden wollte.

Weiter oben wurde schon erwähnt, dass das Fragerecht des Arbeitgebers arbeitsrechtlichen Grenzen unterliegt, was auch die Fragen in einem Personalfragebogen betrifft. Es ist inzwischen allgemein anerkannt, dass allzu persönliche Fragen, die den Privatbereich des Bewerbers oder der Bewerberin tangieren, unzulässig sind. Dazu gehören Fragen nach der Religionszugehörigkeit (Ausnahme: Sie bewerben sich in einer konfessionellen Einrichtung, bei der die Religionszugehörigkeit zwingend Voraussetzung ist), nach der Schwangerschaft oder auch nach Vorstrafen (Ausnahme, wenn die Frage für die aus geschriebene Position von Bedeutung ist, z. B. bei einer Vertrauensposition als Kassierer oder bei besonderer Stellung im internen Sicherheitsdienst). Solche Fragen brauchen Sie nicht zu beantworten. Von großer praktischer Bedeutung ist immer wieder die Frage nach der Schwerbehinderung. Zum einen sind alle Arbeitgeber bereits gesetzlich verpflichtet, 6% ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen; das gibt ihnen das Recht nach der Behinderung des Arbeitnehmers zu fragen. Zum anderen weiß man nicht erst seit heute, dass Schwerbehinderte als Arbeitnehmer sehr viele Sonderrechte haben, z.B.

Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz, auf bevorzugte Beförderung oder Behandlung einer Bewerbung bei gleicher Eignung wie nicht behinderte Kandidaten. Deshalb hat der Arbeitgeber natürlich auch ein Interesse daran zu erfahren, ob bei dem Bewerber Behinderungen vorliegen. Ganz abgesehen davon können Behinderungen auch aus sicherheitsorientierten Aspekten problematisch werden, sodass der Arbeitgeber Vorsorge treffen muss. Einen Gehörlosen z. B. wird er kaum in einem gefahrgeneigten Bereich einsetzen können, weil der Mitarbeiter dann Warnrufe nicht hört. Die Frage nach der Schwerbehinderung muss immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es empfiehlt sich bereits im Anschreiben darauf hinzuweisen, besonders, wenn es sich um eine sichtbare Behinderung handelt, wie z. B. bei einem Rollstuhlfahrer. Wer Angst hat, wegen seiner Behinderung als Bewerber benachteiligt zu werden, sollte sich eine Strategie ausdenken, dieses Thema positiv an geeigneter Stelle des Vorstellungsgespräches einzubringen. Man könnte als Schwerhöriger z. B. sagen: „Ich habe zum Schluss noch eine kleine Frage. Mir hat das Vorstellungsgespräch bis jetzt sehr gut gefallen, und auch mein Interesse an Ihrem Unternehmen ist dadurch noch gestiegen.

Ich weiß nicht, ob Ihnen an mir etwas aufgefallen ist? Jedenfalls trage ich ein kleines Hörgerät, weil ich seit meiner Kindheit leicht hörbehindert bin. Deshalb habe ich einen Schwerbehindertenausweis. Für den Fall, dass Sie meine Bewerbung weiterverfolgen oder mich gar einstellen wollen, möchte ich Ihnen das vorab mitgeteilt haben.“ Mit einer solchen Strategie kommen Sie sehr viel weiter, als wenn Sie in die Defensive gehen und ängstlich abwarten, ob der Arbeitgeber vielleicht etwas merkt. Manchmal sind im Personalfragebogen auch Felder für ein Foto vorgesehen. Wenn Ihre Bewerbungsmappe bereits ein Foto enthält, ist es kein Nachteil, wenn Sie dem Fragebogen kein weiteres Foto beifügen. Bitte schreiben Sie auch deutlich lesbar, in Blockschrift oder-wenn Sie den Fragebogen zu Hause ausfüllen – mit der Schreibmaschine, soweit es die Rubriken, die manchmal sehr eng sind, zulassen. Vermeiden Sie Durchstreichungen und unschöne Korrekturen, und lassen Sie sich nicht hinreißen zu Oberflächlichkeiten in der Beantwortung, wenn Sie den Fragebogen unter Zeitdruck im Hause des Arbeitgebers ausfüllen sollen.

Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel für einen Personalfragebogen, hier nur mit „Personalbogen“ bezeichnet. Unzulässig ist die Frage II.6. zur Schwangerschaft, während die Frage nach etwaigem noch andauerndem Erziehungsurlaub zulässig und arbeitsrechtlich auch geboten ist. Unter IV. werden „alle“ bisher ausgeübten Tätigkeiten verlangt, auch Angaben zur Arbeitslosigkeit sind erbeten. Hier muss also sehr genau ausgefüllt werden. Bei einem Verweis auf einen bereits abgelieferten Lebenslauf muss dieser die erbetenen Daten enthalten, sonst dürfen Sie nicht verweisen! Achtung: Mit Ihrer Unterschrift unter diesen Fragebogen bestätigen Sie, dass Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben.

Personalfragebogen
Personalfragebogen richtig ausfüllen - richtige Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch7

Personalfragebogen richtig ausfüllen - richtige Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch8

Personalfragebogen richtig ausfüllen - richtige Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch9

Personalfragebogen richtig ausfüllen - richtige Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch10

Lebenslauf richtig erstellen Teil II – aktuelle Muster und Beispiele

Lebenslauf richtig erstellen Teil I – aktuelle Muster und Beispiele

Lebenslauf mit Lücken

Lebenslauf
Name: Berger
Vorname: Margot
Geburtsdatum: 6.2.1959
Geburtsort: Bassum, Kreis Syke
Familienstand: verheiratet
Schulbildung: Volksschule Praktischer Zweig
Hauptschulabschluss
Berufsausbildung: 1965-1967 Dreher Werke Bremen
Ausbildung zur Industriekauffrau
Prüfung bei der IHK Bremen
Berufstätigkeit: 26.2. 1967-10. 2.1969
Industriekauffrau/Sachbearbeiterin bei den Dreher
Werken und Transsped Bremen 13.4.1971-23.3.1975
Speditionssachbearbeiterin bei Kolberwerke Bremen
Nach Eheschließung Ausscheiden aus dem Berufsleben
Tätigkeit im sozialen Bereich, Nebentätigkeit:
Kinder- und Altenbetreuung, Nachbarschaftshilfe
Weiterbildung: 11. 2, 2000-11.3. 2000
PC-Kompaktkurs bei Medianova
23. 4. 2000-26. 7. 2000 DAG Bildungswerk
Kurse: PC-Vertiefung, Schreibmaschine und berufliche
Weiterbildung
Bremen, den 1. August 20..

Ebenso klar ist dieser Lebenslauf einer gewerblichen Bewerberin, der auf PC erstellt worden ist. Mangel: Er wurde nicht unterschrieben. Für die Zeit vom 26. 2. 1967 bis zum 10. 2. 1969, also knapp zwei Jahre, wurden pauschal zwei Arbeitgeber ohne Ortsangaben angegeben. Auffallend ist auch
die Lücke vom 11. 2. 1969 bis 12. 4. 1971, immerhin mehr als zwei Jahre, die nicht belegt wurde.
Bei Bewerbung im August 20.. war die Bewerberin außerdem über 20 Jahre aus dem Berufsleben heraus. Das ist eigentlich immer ein Handicap, das allerdings – wie hier – durch eine Weiterbildung überwunden werden kann.

Chronologischer Lebenslauf

Persönliche Daten und tabellarischer Lebenslauf
Name: Egbert F. Cordes
Geburtsort: Berlin
Geburtsdatum: 10.10.1966
Schulbildung: August 1976-Mai 1985
Bebelschule, Abschluss: Abitur
Berufsausbildung: August 1985-September 1987
Moda-Werke GmbH Krefeld, Abschluss: Schneider
Studium: Oktober 1987-Juli 1991
Fachhochschule Mönchengladbach, Textildrucktechnik
Abschluss: Diplom-Ingenieur
Conant-Stipendium: August 1991-Juni 1992
Castle College of Design & Science, Rochester, USA
Abschluss: MBA (Master of Business-Administration)
Berufspraxis: September 1992 – September 1995
Produktmanager Mode 2000, Hamburg
Oktober 1995-August 2000
Produktmanager Alfamoden Berlin
Sonstige Kenntnisse: Produktions- und Qualitätskontrolle
REFA A und B
Sprachkurs Englisch Johnson University, New York

Auch der Lebenslauf eines Marketing-Assistenten ist nach Sachgebieten chronologisch aufgebaut. Der Werdegang ist lückenlos dargestellt, auch wenn lediglich Monats- und Jahresangaben gemacht wurden. Man erkennt ferner eine konsequente Weiterentwicklung mit weitblickendem Auslandsbezug. Der Bewerber hatte zudem in den USA eine Zusatzqualifikation als Master of Business Administration (MBA) erworben. Es fehlen lediglich die Angaben zum Familienstand und auch Datum und Unterschrift. Die sonstigen Angaben sind knapp und präzise und ausschließlich berufsbezogen.

Lebenslauf mit Besonderheiten

Lebenslauf
Name: Franziska Jahn, geb. Herder
Eltern: Nicolai und Isolde Herder
Geburtsdatum: 1.10.1960
Staatsangehörigkeit: deutsch
Familienstand: verheiratet, zwei Kinder (18 und 11 Jahre)
1967-1978 im Anschluss an die Grundschule Besuch des Gymnasiums
Schulzeit bis einschließlich 9. Klasse, Abendschule mit Erwerb in München des Realschulabschlusses, parallel zur Abendschule
Jahrespraktikum im Kindergarten Mitte 1978
Wechsel Ausbildung zur Dolmetscherin am Englischen Institut
nach Hamburg Gorman
1980 Geburt meines Sohnes Hendrik
Unterbrechung der Ausbildung
1981-1983 Beschäftigung als freie Mitarbeiterin im Markt
forschungsinstitut HANSA
1984-1995 Beschäftigung in der Kongressabteilung der GEWO AG
Hamburg
Schwerpunkte: Einkauf, Messen, Organisation von Kulturveranstaltungen,
Werbung, Verkauf
1987 Geburt meiner Tochter Annika
Weiterarbeit in der GEWO AG 20 Std. pro Woche parallel: selbständige
Tätigkeit Kulturveranstaltungen, Gruppenreisen
1989 Gründung des Buchladens Albatros in Hamburg
1991 Gründung des 2. Buchladens Adebar in Lüneburg
1995 Trennung vom Ehemann und Auflösung beider Geschäfte
1995-1996 Werkvertrag bei Sanotex International
Schwerpunkt: Erstellung von Kongressdokumentationen
November 1997 Beschäftigung bei Meditrans Bremen
Schwerpunkte: komplette Organisation und Vorbereitung von Seminaren,
Akquisition neuer Veranstaltungen und deren Planung. Büroorganisation,
Koordinierung der Mitarbeiter.
Bremen, den 6. Juni 20..

Der Lebenslauf von Franziska Jahn (Fachfrau Marketingbereich) ist chronologisch nach Daten auf gebaut, wobei Besonderheiten eingeflochten wurden, die aber zum Verständnis des Werdeganges wichtig sind: Geburt der Tochter und zwei Unternehmensgründungen, an denen sie beteiligt war.
Aber: Von „1996“ bis „November 1997“ klafft eine nicht erklärte Lücke.

Unübersichtlicher Lebenslauf

Tabellarischer Lebenslauf von Inka Langenberg
Geburtsdatum: 1. April 1965 Geburtsort: Regensburg
Eltern: Henriette und Walter Langenberg, beide Angestellte
Schule: Grundschule Werner von Siemens in Regensburg von 1971-1978 Lessing-Gymnasium in Regensburg von 1978-1985
Universitätsausbildung: Studium der Alten und Neuen Geschichte und der Frühgeschichtlichen Archäologie an der Uni München (1986-1989), der Uni Heidelberg (1989-1991) und der Uni Hamburg (1991-1994)
Magister in Alter Geschichte im Juli 1994
Sprach- und sonstige Kenntnisse: Englisch, Neugriechisch, Anfängerkenntnisse in Russisch; Großes Latinum, Graecum
PC-Kenntnisse: Apple, IBM (Word 6.0, Word for Windows)
Bisherige Arbeitserfahrungen: Verschiedene Tätigkeiten im Bürobereich der Volksbank, Rezeptionistin und Schreibkraft bei der Firma Lautum, Mitarbeit im kommunalen Kino, allgemeine Organisation, Briefverkehr und Abrechnungen, Organisation und Mithilfe bei Filmvorführungen, Kontaktpflege zu anderen studentischen Kinos und städtischen Einrichtungen
Seit Mai 1995 arbeite ich als Sekretärin (2/3-Stelle) bei der Firma NOVITEC.
Zudem bin ich seit etwa zwei Jahren als Übersetzerin/Privatlehrerin für Englisch tätig.

Der tabellarische Lebenslauf einer Sekretärin lässt zu wünschen übrig. Zwar ist in Sachgebiete untergliedert worden, jedoch ist die ganze Darstellung sehr unübersichtlich, weil Jahresangaben zu den Berufserfahrungen fehlen. Familienstand, Datum und Unterschrift fehlen ganz. Aus dem Lebenslauf ersieht man zudem einen sicher ungewollten Werdegang, der von einem Universitätsabschluss in Alter Geschichte nach verschiedenen Übergangstätigkeiten in eine Anstellung als Sekretärin mündete. Als solche bewarb sie sich auch mit Erfolg im redaktionellen Bereich eines Technik Unternehmens, wobei ausschlaggebend allein ihre Persönlichkeit, ihre Englischkenntnisse und zwei Berufsjahre als Sekretärin waren.

Lebenslauf in Rückwärtschronologie

Berufserfahrung
seit 4/1995 Hapag-Lloyd Flug Hannover, Sachbearbeiterin
7/1994-3/1995 Reisebüro Bindewolf, Hannover,
Sachbearbeiterin Bahn
4/1994-6/1994 Karstadt Reisebüro Hannover, Sachbearbeiterin
5/1993-3/1994 Flugbörse Hannover, Disponentin
Ausbildung
8/1991-2/1994 Reiseverkehrskauffrau
4/1981-1/1994 Schulausbildung, Abschluss: Abitur
Praktika
7/1993 Mondial-Hotel Teneriffa
Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch
Sonstiges EDV-Kenntnisse

Wie ein tabellarischer Lebenslauf in Rückwärtschronologie aussieht, ersehen Sie an diesem Beispiel. Sie merken rasch, dass sowohl beim Ausbildungsweg als auch bei den Berufserfahrungen Lücken und Überschneidungen auftreten. So ist bis Februar 1994 Ausbildungsweg angegeben, aber von Mai 1993 bis März 1994 auch Berufserfahrung. Die Praktika sind ebronologieunterbrechend- eingeschoben worden, man muss sie zeitlich irgendwo im Ausbildungsweg einordnen. Es wäre deshalb besser gewesen, sie gleich dort einzufügen. Schlecht an diesem Beispiel ist, dass die klassischen Lebenslaufangaben wie Name, Geburtsort und -datum ganz fehlen und die Angaben zur Ausbildung sehr ungenau gehalten sind.

Schematischer Lebenslauf

Lebenslauf richtig erstellen Teil I – aktuelle Muster und Beispiele4

Ein ganz hervorragendes Beispiel einer individuell-originellen Bewerbung, dargestellt in schematisch-übersichtlicher Form. Der Bewerber (er wurde, weil ihm objektive Voraussetzungen fehlten, leider abgelehnt) bewarb sich im DV-Bereich in leitender Position. Diese Darstellung eines Lebenslaufes zeigt nicht nur Originalität, sondern auch analytisches Denken, Prägnanz und Konzentration auf das Wesentliche.

Doch denken Sie daran: Was für einen Berufsbereich gut ist, muss es nicht zwingend auch für den anderen sein. Im vorliegenden Fall (Bewerbung im Bereich Datenverarbeitung) war solch ein Organigramm sicherlich angebracht, bei einem einfachen kaufmännischen Beruf kommt eventuell
die herkömmliche Darstellung heim Arbeitgeber besser an.

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