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Die Rolle des Aktionärs beim Aktienkauf

Als Aktionär sind Sie Miteigentümer des jeweiligen Unternehmens, deshalb gelten Aktien als Beteiligungspapiere. Anders als bei Anleihen haben Sie keinen Anspruch auf eine regelmäßige Verzinsung Ihres Kapitals. Ihr eigentlicher Gewinn besteht aus den Kursgewinnen, die die Aktie erzielt, und der ausgeschütteten Dividende. Einige Aktien, insbesondere Technologiewerte, schütten keine Dividende aus und reinvestieren die Gewinne sofort wieder. Als Aktionär besteht dann Ihr Gewinn in der Kurssteigerung der Aktie. Die meisten Anleger kaufen ohnehin Aktien vorwiegend wegen der Aussicht auf solche Kurszuwächse, wenngleich die Dividendenrendite bei einigen Anlagestrategien eine wichtige Rolle spielt.

Bei einer Insolvenz stehen Aktionäre bei der Verteilung des noch vorhandenen Restvermögens in der Rangfolge an einer der letzten Stellen, da zuerst beispielsweise die ausstehenden Löhne und Gehälter bezahlt und Sozialbeiträge entrichtet werden. Vor den Aktionären werden auch zuerst die Ansprüche der Anleiheninhaber, der Obligationäre, beglichen. Trotz dieses Risikos haben Aktionäre den Vorteil, dass sie in vollem Umfang von steigenden Kursgewinnen profitieren.
Früher hatten Aktien meist einen Nennwert, der auf einen bestimmten Geldbetrag lautete und einen Anteil am so genannten Grundkapital darstellt. Ein Aktiengesellschaft ist eine juristische Person; darunter versteht man, dass eine solche Gesellschaft im Rechtsverkehr wie eine Person behandelt wird, d.h. sie kann als Ganzes beispielsweise Verträge abschließen. Unternehmen, die keine juristische Person sind, können im Gegensatz dazu, nur wichtige Verträge abschließen, wenn alle Verantwortlichen in der Geschäftsführung zustimmen. Darüber hinaus ist eine Aktiengesellschaft ähnlich wie eine GmbH eine Kapitalgesellschaft, bei der
die Haftung eingeschränkt ist. In diesem Zusammenhang ist der Begriff Grundkapital wichtig; wenn eine Aktiengesellschaft insolvent wird, beschränkt sich die Haftung auf das Grundkapital. Mehr können die Gläubiger nicht fordern.
Vor der Euro-Umstellung wurde auf jede Aktie der Nennwert (Nominalwert) aufgedruckt; wenn beispielsweise der Nennwert 5 D-Mark lautete und eine Million Aktien ausgegeben wurde, dann belief sich das Grundkapital auf 5 Millionen D-Mark. Bis zu dieser Summe musste die Aktiengesellschaft für Verbindlichkeiten haften. Nach der Euro-Umstellung im Jahre 2002 zogen die meisten Unternehmen ein anderes Verfahren vor, das bereits in den USA gängig war: die nennwertlose Aktie. In diesem Fall wird das festgelegte Grundkapital einfach durch die Anzahl der Aktien dividiert. Wenn ein Unternehmen über ein Grundkapital von 10 Millionen Euro verfügt und 10 Millionen Aktien ausgegeben hat, dann beträgt der rechnerische Nennwert einer Aktie einen Euro. Die Aktie repräsentiert sozusagen eine Quote am Grundkapital, daher bezeichnet man nennwertlose Aktien auch als Quotenaktien. Im Grunde ist es für Sie als Anleger völlig unwichtig, ob Ihre Aktie eine Nennwertaktie oder eine nennwertlose Aktie (Quotenaktie) ist. Der Unterschied besteht darin, dass bei der einen der Wert auf der Aktienurkunde aufgedruckt ist, bei der anderen nicht. Für die Unternehmen hat das lediglich den Vorteil, dass sie sich den Druck neuer Urkunden ersparen. Für Sie selbst ändert sich dadurch nichts. Überhaupt werden Sie Ihre Aktien nie zu Gesicht bekommen, denn heutzutage werden alle Aktien nahezu ausnahmslos elektronisch verwaltet. Anleger, die sich die Aktienurkunden aushändigen lassen wollen, werden wohl bei jeder Bank Erstaunen und dann Misstrauen auslösen. Der Grund: Solche Tafelgeschäfte, wie man sie nennt, werden meist gemacht, um die Dividendencoupons im Ausland einzulösen; diese müssen Sie natürlich in Deutschland versteuern. Die Bank wird daher solche Tafelgeschäfte von vornherein ab lehnen. Bei Anleihen ist man inzwischen sogar dazu übergegangen, keine Einzelurkunden mehr auszudrucken.

Richtige Aktienurkunden können Sie daher nur noch bei historischen Wertpapieren zu sehen bekommen, die auf Auktionen ähnlich wie Briefmarken oder Münzen gehandelt werden.

Der Kurswert einer Aktie liegt natürlich in der Regel um ein Vielfaches über dem Nennwert, denn der Kurswert ist abhängig von der Einschätzung der Marktteilnehmer, von der Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und von der allgemeinen Börsenstimmung. Auch wenn der Nennwert einer Aktie nur 5 Euro beträgt, kann ihr Kurswert beispielsweise bei über 1000 Euro liegen. Für Sie als Aktionär ist der Nennwert also völlig uninteressant. Das Entscheidende ist der aktuelle Kurs der Aktie. In besonders dramatischen Fällen, wenn schlechte Nachrichten über das Unternehmen im Umlauf sind und eine mögliche Insolvenz bevorsteht, kann die Aktie an der Börse so gebeutelt werden, dass der Kurs unter den Nennwert sinkt. Dies wäre ein unübersehbares Alarmsignal. Glücklicherweise sind solche Fälle relativ selten, denn es würde bedeuten, dass die Aktiengesellschaft an der Börse weniger wert ist als in der Bilanz.