Dosenpfand
umgangssprachliche Bezeichnung für ein Pfand, das seit dem 2003 in Deutschland auf Einweg-verpackungen (Dosen, Plastik- und Glasflaschen) von Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken erhoben wird. Spirituosen- und Weinmischgetränke sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Durch das Pfand sollen die Wiedereinspeisung von Getränkeverpackungen in den Materialkreislauf gefördert und das Verpackungsmüllaufkommen reduziert werden. Die Pflicht zur Pfanderhebung und zur Pfanderstattung bei Rückgabe der leeren Verpackung erstreckt sich auf die gesamte Handelskette vom Vertreiber (Abfüller bzw. Importeur) bis hin zum Lebensmitteleinzelhändler. Das Pfand beträgt 0,25 €; bei Packungsgrößen von 1,51 und mehr sind es 0,50 €. Der Verkäufer muss Verpackungen nur dann zurücknehmen und das entsprechende Pfand erstatten, wenn er sie der Art, Form und Größe nach in seinem Sortiment führt. Ist die Verkaufsfläche kleiner als 200 m2, so besteht eine Pfand- und Rücknahmepflicht nur für die verkauften Marken. Um v. a. für die Verbraucher zu gewährleisten, dass die Einwegverpackungen unabhängig vom Ort des Einkaufs zurückgegeben werden können, soll ein bundeseinheitliches Rücknahmesystem geschaffen werden.
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